Garten & Wohnung

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Hab eine Wohnung geschenkt bekommen. Ich weiß aber nicht, ob der Garten zur Wohnung gehört. Im notariellen Brief steht: Sondereigentum mit Freifläche verbunden. Das Haus hat 3 Parteien. Ich wohne im Erdgeschoss, alle haben einen Stellplatz, außer mein Mann & ich. Jetzt hab ich den Ex- Besitzer angerufen, er weiß es nicht. Nicht mal die Hausverwaltung weiß es. Ich hab keine Ahnung.
LG

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Lassen Sie sich zu diesem Thema am besten vom zuständigen Grundbuchamt beraten. Die dort beschäftigten Mitarbeiter haben Zugriff auf alle relevanten Daten und können Ihnen mit Sicherheit eine genaue Auskunft zu Ihrer Frage geben.

Ich drücke Ihnen die Daumen!

Für heute beste Grüße von

Mario

Hallo,

das geht aus der Teilungserklärung hervor. Wenn dort steht, dass an dem Garten ein Sondernutzungsrecht für Dich/Euch besteht, „gehört“ euch der Garten quasi.

Dass die Verwaltung Dir/Euch keine Auskunft geben kann, ist mir nicht begreiflich. Die müssen die Teilungserklärung haben, asonsten ist meiner Meinung nach keine ordnungsgemäße Verwaltung möglich. Falls nicht, einfach beim Grundbuchamt nachfragen.

Kostolany25

Hallo,
zu jeder Eigentumswohnung gehört neben dem Grundbuchauszug (vom Amtsgericht) auch eine sogenannte Teilungserklärung. Darin ist genau aufgeführt welche Anteile zum Gemeinschaftseigentum und welche Anteile zum Sondereigentum (also nur zur Wohnung) gehören !
Diese Teilungserklärung ist Bestandteil der Besitzurkunden und auf jeden Fall muß der bestellte Verwalter ein solches Dokument vorliegen haben, alleine
schon für die Umlage des Hausgeldes (Reparaturkasse)
und der Betriebskosten !
Ich hoffe damit zunächst geholfen zu haben, ansonsten
stehe ich gerne für weitere Auskünfte oder Rückfragen zur Verfügung ! mail: [email protected]

Gruß
Harald Feldhege

Hallo, ich bin zwar nicht der Experte für solche Fragen, aber meines Wissens, kann man im Grundbuch einsehen was alles zur Wohnung gehört.

Mfg.: A. Dyba

hallo,
ich lebe in österreich, da würde das grundbuchamt auskunft geben.
lg
andi

Herzlichen Glückwunsch! Zu Deiner Frage: Sieh mal im entsprechenden Grundbuchblatt nach. Darin müßte es vermerkt sein. Du müßtest Dich erkundigen, wo das für die Wohnung zuständige Grundbuchamt ist. Erfährt man im Rathaus. Wenn Du dann ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kannst, in diesem Fall die Schenkungsurkunde oder ein entsprechendes Schriftstück, wird man Dir Einsicht geben. Übrigens mußt Du als neuer Besitzer der Wohnung im Grundbuch eingetragen werden. Vorher gehört Dir die Wohnung amtlich nicht.
Alles Gute ! Gudrun203

Hallo,
Da kann ich keine Auskunft geben. Ich stell mir vor,das der Garten,als Sitzplatz dazu gehört.Müsste ja auch im Grunbuch vermerkt sein. dazu gehört auch die pflege. Wie war das mit Vorgänger?

Hallo, Gruß aus Mannheim

zuerst mal herzlichen Glückwunsch zur Wohnung. Was nun „Freifläche“ beinhaltet, kann ich auch nicht sagen. Aber da es sich offenbar um „Sondereigentum“ handelt, denke ich, dass das der Ersatz für den fehlenden Stellplatz sein könnte. Ich würde mir einen Fachanwalt für Eigentumswohnrecht suchen und diese Frage ein für allemal klären lassen. So kannst Du auf der sicheren Seite den Garten allein nutzen und hast für die Zukunft keine Auseinandersetzungen zu fürchten. Ich mache noch Telefonberatung und hatte im letzten Dienst GENAU DIESE FRAGE bei einem Garten, der quasi allen „gehört“. Eine Mietpartei in einer Eigentumswohnung hat diesen total in Beschlag genommen.
Es grüßt Dich herzlich
Charlotte

Bitte entschuldige, dass ich, urlaubsbedingt, erst jetzt antworte.
Zunächst herzlichen Glückwunsch zu einer geschenkten Wohnung. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Wohnung um eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage handelt.
Die Eigentumsverhältnisse solcher ETG’s sind in der Teilungserklärung festgelegt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine notariell verfasste Teilungserklärung gibt, aus der nicht eindeutig hervorgeht, was Sondereigentum, was Gemeinschaftseigentum und was Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht ist. Also musst Du zuerst die Teilungserklärung zu Rate ziehen. Ein einer Terrasse vorgelagerter Gartenanteil wird meistens als Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht deklariert. Bei einem Stellplatz kann es auch so sein. Es ist aber auch denkbar, dass es in der Teilungserklärung auch als Sondereigentum ausgewiesen wird. Aber wie gesagt, nur die Teilungserklärung gibt darüber Auskunft.

MfG