Hallo Gemeinde,
es wurde ein Haus neu gebaut. Übergabe und 1. Bezug war im September 2012. Bereits im letzten Jahr fiel auf, dass es durch die Eingangstür zieht, aber leider wieder vergessen und daher nichts unternommen. In diesem Jahr hat der Hausbesitzer dies dann an die Baufirma gemeldet, die nun mitteilt, dass dies nicht unter Gewährleistung fällt und bezahlt werden müsse (also ein prüfen und nachjustieren der Haustür).Kennt sich jemand damit aus? Ist dem so oder ist es der Baufirma nur zu teuer, weil die Türfirma ein paar hundert km Anreise hätte und man es so versucht, abzuwehren?
Grüße
Laramaus