Gewährleistung nach BGB - Hausbau -

Hallo Gemeinde,

es wurde ein Haus neu gebaut. Übergabe und 1. Bezug war im September 2012. Bereits im letzten Jahr fiel auf, dass es durch die Eingangstür zieht, aber leider wieder vergessen und daher nichts unternommen. In diesem Jahr hat der Hausbesitzer dies dann an die Baufirma gemeldet, die nun mitteilt, dass dies nicht unter Gewährleistung fällt und bezahlt werden müsse (also ein prüfen und nachjustieren der Haustür).Kennt sich jemand damit aus? Ist dem so oder ist es der Baufirma nur zu teuer, weil die Türfirma ein paar hundert km Anreise hätte und man es so versucht, abzuwehren?

Grüße
Laramaus

Huhu,

muss die Tür nur nachgestellt werden? Oder liegt ein Defekt vor?

cu

sie müsste wahrscheinlich nur neu justiert werden

Das ist dann kein Mangel sondern etwas normales. Durch Temperaturschankungen bewegt sich ja auch das Material.

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heißt, ich habe tatsächlich keinen Anspruch? (bei der Firma muß ich das leider immer hinterfragen, weil die gerne auch mal besch…)

Wer kann mir die Tür denn neu justieren?

Servus,

Wer kann mir die Tür denn neu justieren?

wenn Du es nicht selber machen willst - jeder Türenbauer am Ort (stehen z.B. in den Gelben Seiten drinne).

Schöne Grüße

MM

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Hallo Laramaus !

Das kann Dir jeder (Bau)Tischler machen. In aller Regel bauen sie Fenster und Türen ein und sind deshalb auch mit der Wartung/Einstellung bestens vertraut.
Metalltür evtl. eher bei einem Metallbauer/Schlosser.

MfG
duck313

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huhu,

ist was an der Tür defekt - nein, welchen Anspruch soll man da haben?