Gewerbe neuer Mietvertrag nach Eigentümerwechsel

Hallo, man hat ein kleines Geschäft. Das Mehrfamilienhaus in dem das Ladengeschäft ist wird verkauft und der neue Besitzer will nun einen neuen Mietvertrag mit Staffelmiete aufdrängen. Kann man sich sicher sein, dass die Regel „Kauf bricht Miete nicht“ auch auf das Gewerbe zutrifft?
Könnt Ihr mich schlauer machen?
Viele Dank schon mal im Voraus
T. Ruthsch

Hi, http://dejure.org/gesetze/BGB/565.html
http://www.mietrecht.org/gewerbe/gewerbemietrecht-im…
Gewerbemietrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet also wird das auch im Mietrecht abgewickelt.
Damit hat der neue Eigentümer schlechte Karten wenn der Gewerbemieter den Staffelmietvertrag nicht unterschreiben will.
MfG ramses90

Hallo!

Ja, das gilt immer.

Nur bei Gewerbe gibt es ja Besonderheiten über die man auch so zu einem neuen Vertrag oder der Kündigung kommen kann.  Etwa sowieso feste Laufzeiten. Kündigen kann man Gewerberäume ohne Begündung.
Dazu muss man halt in seinen Vertrag reinschauen, was da steht und was man vereinbart hatte.

MfG
duck313

Hallo

Du darfst das sogar selbst nachlesen :wink:

BGB § 566 Kauf bricht nicht Miete steht zwar unter dem Untertitel 2 = Mietverhältnisse über Wohnraum, gilt aber nach BGB § 578 ausdrücklich auch für Nichtwohnraum-Mietverhältnisse.

Am besten die Übersicht anschauen, um die Systematik zu verstehen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Allerdings dürfte die Freude nur kurz währen, da eben für Nichtwohnraum-Mietverhältnisse nicht die besonderen Schutzbestimmungen der Wohnraum-Mietverhältnisse gelten > insbesondere braucht der Vermieter keinen Kündigungsgrund, d.h. sogenannte „Änderungskündigungen“ sind bei Nichtwohnraum-Mietverhältnisses erlaubt und üblich.

Grüsse Rudi