Grenzbebauung

Liebe/-r Experte/-in,

ich wohne in Sachsen-Anhalt. Ich möchte eine Garage als Grenzbebauung errichten mit den Maßen 7 x 7m. Dadurch hab ich die max. mögl. 50qm eingehalten. Ich möchte jedoch noch einen Schuppen ebenfalls auf Grundstücksgrenze bauen. Geht dies, wenn es ein separates Gebäude ist und ein bisschen Abstand dazwischen?

Dank schonmal im Voraus für Deine Hilfe
Markus

Lieber Markus,
tut mir leid im S-A-Baurecht bin ich nicht firm, sodass ich hier keine Hilfestellung geben kann.
Allerdings ein Tip:
Da du für die Grenzbebauung später sowieso eine Öffentlich bestellten Vermesser benötigst, wäre es sinnvoll einen davon in deiner Nähe zu befragen.
Eine Liste der zugelassenen in deiner Nähe findest du auf www.bdvi.de . Die Kosten für die Arbeiten richten sich nach einer Gebührenordnung, sodass du dir den besten aussuchen kannst, kosten tun sie alle das Gleiche.
Gruß Geoli

Hallo,

ich glaube nicht. Aber am besten erfragen Sie so etwas bei Ihrem örtlichen Bauamt, da mir das sächsische Landesrecht nicht geläufig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Ich danke Dir. Das mach ich so.

Hallole,
gem. Baurecht in Ba-Wü darf auf der Grenze insges. 15m lang gebaut werden. Wie es in Sachsen-Anhalt sich verhält kann ich leider nicht sagen.

Schöne Grüße
Christian Storch