Hallo
Lt. VOB dürfen wir eine Garage bis 50qm und einer Länge von max. 9 m direkt an die Grundstücksgrenze setzen. Es liegt auch keine Gestaltungssatzung bei uns vor. In wieweit kann uns der Nachbar Ärger machen privatrechtlich?
Er meinte wir haben die Abstandsflächen einzuhalten aber dann können wir keine Garage mehr bauen. Kann er uns irgendwie verklagen obwohl lt. VOB wir direkt Grenzbebauung durchführen können.
Vielen Dank für die Antwort.
Wir wollen uns eben den Ärger ersparen und das er uns doch irgendwie verklagen kann.