Grenzbebauung Großraumgarage Sachsen

Hallo

Lt. VOB dürfen wir eine Garage bis 50qm und einer Länge von max. 9 m direkt an die Grundstücksgrenze setzen. Es liegt auch keine Gestaltungssatzung bei uns vor. In wieweit kann uns der Nachbar Ärger machen privatrechtlich?
Er meinte wir haben die Abstandsflächen einzuhalten aber dann können wir keine Garage mehr bauen. Kann er uns irgendwie verklagen obwohl lt. VOB wir direkt Grenzbebauung durchführen können.

Vielen Dank für die Antwort.

Wir wollen uns eben den Ärger ersparen und das er uns doch irgendwie verklagen kann.

Hallo, zuständig ist Landesrecht Sachsen und zwar Bauordnung. Die hiernach gültigen Bebauungsvorschriften:
Grenzbebauung gem. LBO § 6 (7) 6/2004
Grenzbebauung zulässig
9,0
Grenzbebauung gesamt zulässig
15,00 m
zulässige Wandhöhe
im Mittel =

Hallo Grinse579,

ich habe leider nicht die geringste Ahnung und kann Dir daher nicht weiterhelfen.

Die einzige Idee, die ich habe, ist im Bauamt Deiner Stadt nachzufragen oder alternativ eine Beratungsstunde bei einem Rechtsanwalt für Immobilienfragen zu kaufen.

Ansonsten viel Glück!

Viele Grüße

Lanigan

Hallo,

wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, würde ich beim zuständigen Bauamt nachfragen.

Wenn eine Grenzbebau erlaubt ist, dann kann der Nachbar nichts dagegen machen.
Bei Nachfrage beim zuständigen Bauamt sind sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite

mfg,