Grunderwerbssteuer niedersachsen bei Schenkung?

Guten Tag,

Ich habe vor 5 Jahren ein Haus mit meiner Freundin gekauft.
Sie zieht jetzt weg und will mir alles geben. Durch die Immobilienpreise ist das Haus nicht mehr das Wert, was es einmal war. Wenn wir das Haus verkaufen würden, hätten wir jede etwa 15-20tEuro Schulden.
Meine Freundin will sich also einfach nur aus dem Grundbuch und dem Kreditvertrag austragen lassen.
Ist das eine Schenkung? Muss ich noch einmal Grunderwerbssteuern bezahlen? Gibt es einen Weg ohne Grunderwerssteuer, denn die sind ja das teuerste an allem und die hatten wir ja beim Kauf bereits bezahlt? Richtet sich die Steuer nach dem jetzigem Wert und wo bekomme ich den her, oder nach dem damaligen Kaufpreis (Haus Bj.1900, Kaufpreis 97oooEuro)

Ich danke Ihnen im Vorraus für Ihre Hilfe
Martina

guten Abend,
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten. Ferner hatte ich mich nicht für Steuerfragen registriert; dennoch kann ich folgendes dazu sagen:
Ein einfaches „Austragen aus dem Grundbuch“ geht nicht. Der Miteigentumsanteil besteht weiterhin, auch wenn sich die Interessen geändert haben. Soll er auf den anderen ME gegen die (anteilige) Übernahme der Schulden übertragen werden, dann fällt natürlich eine neue GrESt an, und zwar gerechnet m.W. nach der Höhe des Schuldenanteils (wenn der jetzige Verkehswert nicht erheblich abweicht, anderenfalls fällt evtl. auch eine Schenkungssteuer an). Eine schriftlich an das Finanzamt gerichtete Steuerfrage wird übrigens kostenlos beantwortet. Muß aber reale Fakten enthalten. Auch der zu beauftragende Notar kann Ihnen die Frage genau beantworten und entsprechende Lösungen vorschlagen.