Hauseigentümer A möchter die Grunderwerbssteuer zurückfordern, nachdem ihm nun aufgefallen ist, dass er diese für Hauseigentümer B 7 Jahre mitgezahlt hat.
Welche Chancen bestehen, dass er rückwirkend Ansprüche hat?
Im Voraus vielen Dank
Kerstin
Hauseigentümer A möchter die Grunderwerbssteuer zurückfordern, nachdem ihm nun aufgefallen ist, dass er diese für Hauseigentümer B 7 Jahre mitgezahlt hat.
Welche Chancen bestehen, dass er rückwirkend Ansprüche hat?
Im Voraus vielen Dank
Kerstin
Wenn ihm das erst nach 7 Jahren aufgefallen ist, dann braucht er sich wegen der Rechtlichen Seite auch nur über sich selbst zu ärgern
Dem Nachbar bleibt die Einrede der Verjährung offen.
Grüsse Rudi
Grunderwerbsteuer wird nur einmalig kurz nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages vom Finanzamt direkt vom Käufer angefordert.
Hier geht es vermutlich um Grundsteuer die von der Gemeinde gefordert wird.
Mein Vorschreiber hat hier schon ausreichend geantwortet.
vnA
Grundsteuer Festsetzungsfrist
Servus,
es geht hier um Grundsteuer, nicht um Grunderwerbsteuer.
Die Festsetzungsfrist ist für Steuern und Abgaben anders als die allgemeine Verjährungsfrist aus dem Zivilrecht, die Dir genannt wurde. Sie beträgt vier und in manchen Fällen zehn Jahre.
Um zu klären, wie weit zurück die Grundsteuerbescheide und/oder die dazugehörigen Messbescheide geändert werden können, muss man zuallererst herauspfriemeln, auf welchen Bescheid genau die falsche Festsetzung zurückgeht und wie es zu dieser Festsetzung kam (wissentlich und willentlich falsche Erklärung um Einheitswert??).
Von diesen Informationen hängt es auch ab, an welchem Punkt angesetzt werden muss, um die Grundsteuer für die Zukunft richtig festzusetzen.
Schöne Grüße
MM