Hallo Experten,
die voraufgegangene Diskussion zur Sinnhaftigkeit einer Anpassung der Grundschuld an die tatsächliche Restschuld möchte ich gerne um einen Aspekt bereichern: Was passiert im Fall einer Währungsreform mit der Restschuld eines Immobiliendarlehns? Wenn es stimmt, dass die Bank dann zur Umrechnung selbiger in die neue Währung einen festgelegten Prozentsatz der Grundschuld annehmen darf, könnte das ein teures Unterfangen für einige Häuslebauer werden, die bereits einen höheren Anteil abgezahlt hatten. Bei der letzten Währungsreform wurden angeblich pauschal 50% angesetzt. Wenn der Euro im Mittelmeer baden ginge, könnte das schnell ein Argument mehr für die Eingangsfrage sein. Kennt jemand den Notfallplan der Banken?
Gustie