Grundschuld gleich Restschuld ?!?

Vor einigen Jahren kaufte ich eine Eigentumswohnung, eine Grundschuld über 190.000 €uro ist im Grundbuch eingetragen.

Inzwischen sind 40.000 €uro zurückgezahlt, das Dahrlehn reduziert sich also auf 150.000 €uro.

Dazu folgende Fragen:

  • macht es Sinn, die Grundschuld der Restschuld anzupassen (=> die Kosten für Notar usw. spielen keine Rolle) ??
  • wird durch die reduzierte Grundschuld meine Eigentumswohnung für Hedge-Fonds uninteressanter (=> es geht hier rein um die Attraktivität als Anlagemöglichkeit) ??
  • kann meine Bank meinen Wunsch nach einer Löschungsbewilligung über die zurückgezahlten 40.000 €uro ablehnen ??

Vielen Dank für die Antworten …

  • macht es Sinn, die Grundschuld der Restschuld anzupassen
    (=> die Kosten für Notar usw. spielen keine Rolle) ??

Das haben wir hier in den letzte tagen gerade diskutiert, die einen sagen so, die anderen so. Ich würde es nicht machen.

  • wird durch die reduzierte Grundschuld meine Eigentumswohnung
    für Hedge-Fonds uninteressanter (=> es geht hier rein um
    die Attraktivität als Anlagemöglichkeit) ??

Die Hedgefonds kaufen ganze Pakete, deren Inhalt sie im Einzelnen gar nicht kennen. Insofern ist es relativ egal wie hoch Deine Grundschuld ist.

  • kann meine Bank meinen Wunsch nach einer Löschungsbewilligung
    über die zurückgezahlten 40.000 €uro ablehnen ??

Nein.

Hallo, wenn Deine Bank kein anständiger Gläubiger ist,
d.h. auch Forderungen an „Lone Star“ und ähnl. Fonds
verkauft, dann tritt m.E. folg. Situation ein:

  1. Du mußt das Restdarlehen zurückzahlen
  2. Du mußt ferner den Betrag der Grundschuld
    zahlen.
    Siehe dazu auch PlusMinus-Sendung vom 22.1.08

Da haben einige Banken u. Sparkassen ihre Kunden total
ins Unglück gestürzt. Allerdings dürfte das Schadens-
ersatzansprüche nach sich ziehen.

Ich habe auch vor einigen Jahren eine ETW. gekauft mit
Darlehen und Grundschuldeintrag.Bei Durchsicht der
Unterlagen stellte ich fest, dass ich neben der Grund-
schuldbewilligung eine
„Zweckerklärung für Grundschulden
Sicherung der Geschäftsverbindung“
unterzeichnet habe. Aus dem Text geht hervor, dass die
Grundschuld sicherungsweise bestellt ist. Insofern
denke ich, dass ich auf der sicheren Seite bin.
Vordruck Sparkassenverlag
192 248 000 (Fassung Mai 1998). Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  • kann meine Bank meinen Wunsch nach einer
    Löschungsbewilligung über die zurückgezahlten 40.000 €uro
    ablehnen ??

Das kommt darauf an, was im Darlehensvertrag oder in der Sicherungsabrede vereinbart worden ist.

Regelmäßig wird vereinbart, dass der Sicherungsnehmer (die Bank) eine Löschungsbewilligung für die zur Sicherung des Darlehens bestellte Grundschuld erst erteilt, wenn das Darlehen vollständig getilgt ist.

  1. Du mußt das Restdarlehen zurückzahlen
  2. Du mußt ferner den Betrag der Grundschuld
    zahlen.
    Siehe dazu auch PlusMinus-Sendung vom 22.1.08

Pkt. 1 Stimmt. Wenn das Darlehen gekündigt wird, ist die Restvaluta zur Zahlung fällig. Nicht mehr und nicht weniger.

Pkt. 2 Nein. Es werden Forderungen verkauft. Diese sind erstmal nicht höher als die Valuta (offener, nicht getilgter Darlehensteil).

Ich habe auch vor einigen Jahren eine ETW. gekauft mit
Darlehen und Grundschuldeintrag.Bei Durchsicht der
Unterlagen stellte ich fest, dass ich neben der Grund-
schuldbewilligung eine
„Zweckerklärung für Grundschulden
Sicherung der Geschäftsverbindung“
unterzeichnet habe. Aus dem Text geht hervor, dass die
Grundschuld sicherungsweise bestellt ist. Insofern
denke ich, dass ich auf der sicheren Seite bin.
Vordruck Sparkassenverlag

Das ist definitiv falsch. Die Zweckerklärung ist „Usus“. Sie dient zur Absicherung weiterer Darlehen oder Kredite die bei diesem Kreditinstitut vorhanden sind (Auch später aufgenommene). Hast Du keine weiteren Verbindlichkeiten bei der Bank, braucht diese keine weitere Absicherung und verkauft die offene Forderung entsprechend. Die Zweckerklärung selbst kann nicht abgetreten werden.
Selbst wenn ein kleines Darlehen vorhanden ist, wird die Bank überlegen, was schwerer wiegt -die Kapitalbeschaffung durch Verkauf, oder der geringe offene Posten (für den Du ja weiter persönlich haftest).

Viele Grüße

Hallo, kann es sein, dass Du die Sendung der ARD nicht
gesehen hast? Siehe bitte auch unter dieser Rubrik
weiter unten „Und plötzlich ist das Haus weg“.
Eine Grundschuld bedingt an sich einen Anspruch auf
Zahlung. Deshalb: Der Gläubiger muß seriös sein.Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nee, hab ich auch nicht. Grundsätzlich ist die Grundschuld zwar einforderbar und muss bedient werden, das stimmt. Aber hier geht es um den Verkauf eines Darlehensvertrages mit einer „offenen“ Forderung die durch Grundschulden BESICHERT wurden. Die Grundschuld dient nur zur Wahrung von Ansprüchen aus dem Darlehensvertrag.

Und es gibt die gesetzlichen Rückgewähransprüche eines Eigentümers von nicht mehr valutierenden (sprich getilgten) Grundschuldteilen. Wenn keine Zweckerklärung vorhanden ist, und die Rückgewähransprüche nicht abgetreten wurden, kann sogar jeder Eigentümer die freien Grundschuldteile zur Löschung fordern, abtreten oder einfach „vergammeln“ lassen.
Unberechtigt eingeforderte Einlösungen einer Grundschuld sind immer Schadenersatzpflichtig.

Wie schon gesagt, hier werden Dinge in den Medien breitgetreten, ohne echte fallspezifische Hintergründe zu erläutern. Und alles wird von jedem einfach so „geschluckt“ und ungefiltert weitergegeben.
Das ist reine Panikmache. Such mal im Netz, wie viele wirklich solch einen Fall durchstehen mussten.
Sobald dann doch mal jemand betroffen ist - ein Anwalt muss sowieso sofort ins Boot geholt werden, … und das zeitig.

Und so ganz nebenbei und oT… Die angesprochenen HedgeFonds sind momentan arg im Schleudern. Einige sind schon „KO“ andere werden folgen. Nicht umsonst wird hier mit Risikokapital gearbeitet.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

AXO: Wer dieses Problem zukünftig nicht haben möchte, kann bei neuen Darlehen ja wieder Hypotheken als Grundbuchliche Sicherheiten vereinbaren. Hier ist ein Rückzahlungsanspruch immer nur in Höhe von Restschulden gegeben und kann nicht über einen zwischenzeitlich vorhandenen Tiefststand wieder steigen.

Hallo, kann es sein, dass Du die Sendung der ARD nicht
gesehen hast? Siehe bitte auch unter dieser Rubrik
weiter unten „Und plötzlich ist das Haus weg“.
Eine Grundschuld bedingt an sich einen Anspruch auf
Zahlung. Deshalb: Der Gläubiger muß seriös sein.Gruß

Nee, hab ich auch nicht. Grundsätzlich ist die Grundschuld
zwar einforderbar und muss bedient werden, das stimmt. Aber
hier geht es um den Verkauf eines Darlehensvertrages mit einer
„offenen“ Forderung die durch Grundschulden BESICHERT wurden.
Die Grundschuld dient nur zur Wahrung von Ansprüchen aus dem
Darlehensvertrag.

Und es gibt die gesetzlichen Rückgewähransprüche eines
Eigentümers von nicht mehr valutierenden (sprich getilgten)
Grundschuldteilen. Wenn keine Zweckerklärung vorhanden ist,
und die Rückgewähransprüche nicht abgetreten wurden, kann
sogar jeder Eigentümer die freien Grundschuldteile zur
Löschung fordern, abtreten oder einfach „vergammeln“ lassen.
Unberechtigt eingeforderte Einlösungen einer Grundschuld sind
immer Schadenersatzpflichtig.

Wie schon gesagt, hier werden Dinge in den Medien
breitgetreten, ohne echte fallspezifische Hintergründe zu
erläutern. Und alles wird von jedem einfach so „geschluckt“
und ungefiltert weitergegeben.
Das ist reine Panikmache. Such mal im Netz, wie viele wirklich
solch einen Fall durchstehen mussten.
Sobald dann doch mal jemand betroffen ist - ein Anwalt muss
sowieso sofort ins Boot geholt werden, … und das zeitig.

Und so ganz nebenbei und oT… Die angesprochenen HedgeFonds
sind momentan arg im Schleudern. Einige sind schon „KO“ andere
werden folgen. Nicht umsonst wird hier mit Risikokapital
gearbeitet.

Und genau aus diesem Grund habe ich das Thema erneut angeschnitten, denn es gibt (und gab in anderen Artikeln) eine Menge Leute, die aneinander vorbei geredet haben.

Sicherlich meinte man immer irgendwo das gleiche, nur leider schweifte man allzu oft in Sonderfälle ab oder zitierte unreflektiert Medienberichte.

Ich habe drei einfache Fragen gestellt und die habe ich immer noch nicht erschöpfend beantwortet bekommen:

  • macht es Sinn, die Grundschuld der Restschuld anzupassen (=> die Kosten für Notar usw. spielen keine Rolle) ??
  • wird durch die reduzierte Grundschuld meine Eigentumswohnung für Hedge-Fonds uninteressanter (=> es geht hier rein um die Attraktivität als Anlagemöglichkeit) ??
  • kann meine Bank meinen Wunsch nach einer Löschungsbewilligung über die zurückgezahlten 40.000 €uro ablehnen ??

Dazu folgende Überlegungen meinerseits:

zu 1. eine reduzierte Grundschuld müßte doch eigentlich auch für die darlehngebende Bank von geringerem Interesse sein, so daß man vermuten könnte, das ein Verkauf nicht lukrativ ist, also läßt man den zugehörigen Darlehnsvertrag liegen.
zu 2. Hedge-Fond-Topf - habe ich hier keine Möglichkeit zum Widerspruch falls mein Vertrag verkauft wurde ? Muß ich den Verkauf in jedem Fall schlucken ?
zu 3. selbst wenn eine Löschungsbewilligung nur nach vollständigt getilgtem Darlehn vereinbart ist, kann man nicht einen Verkauf meines Darlehensvertrages zwischenzeitlich vertraglich ausschließen ?