Grundsteuer B von Steuer absetzbar

Gemeinde verlangt jähtlich Diese Steuer auf meinen Grund. Kann man das in der Ekst oder wo absetzen?
Wäre nett!

Grundsätzlich NEIN!

Die Ausnahmen: Im Rahmen der Werbungskosten kann auch die Grundsteuer berücksichtigt werden, wenn das Objekt ganz oder teilweise vermietet ist und die Grundsteuer nicht auf den Mieter umgelegt wurde.

Sonst gibt´s da nix!

Gruß!

Ja, wenn das Objekt vermietet ist. Siehe Anlage V, Seite 2.

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, steuerlich bin ich eher auf Steueroptimierung / offshore spezialisiert, solche Fragen wie deine habe ich immer von meinem Steueranwalt klären lassen

Gemeinde verlangt jähtlich Diese Steuer auf meinen Grund. Kann
man das in der Ekst oder wo absetzen?
Wäre nett!

Ist schon klar,daß die Gde die Grundsteuer B erhebt. Jetzt ist es aber interessant, ob Dein Grundstück auch
bebaut ist. Und ob Du es mit einem EFH für Dich oder mit einem Mietswohnhaus bebaut hast. Bei Mietern kannst
Du ja diese Grundsteuer als Nebenabgabe zur Kaltmiete
vereinbaren. Dann hast Du diese abgewälzt. Bei einem Eigenheim hast Du ja keine Einnahmen, denen Du Werbungskosten entgegensetzen könntest, oder es wird Dir ausnahmsweise der ortsübliche Mietwert als geldwerter Vorteil angesetzt. In einem solchen Fall müßtest Du auch die Grdst als abzugsfähig ansetzen können. Im übrigen hast Du Deinen EST-Sachbearbeiter,weil Du ja gewiß nichts verheimlichen willst. Der gibt Dir auch Rat.

Die Grundsteuer könnte nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesetzt werden, wenn das Grundstück bzw. das darauf stehende Gebäude vermietet wäre. Sollte es sich aber um das selbstgenutzte Wohneigentum handeln, ist die Grundsteuer der Gemeinde nicht bei der Einkommensteuer absetzbar.
Übrigens: falls Sie zur Miete wohnen oder schon mal zur Miete gewohnt haben - der Vermieter rechnet oft die Grundsteuer über die Nebenkosten ab, d.h. er wälzt diese Steuer auf seine Mieter ab.
Gruss Barbara

Gemeinde verlangt jähtlich Diese Steuer auf meinen Grund. Kann
man das in der Ekst oder wo absetzen?
Wäre nett!

Hallo,
wenn die Grundsteuer für ein privat genutztes Haus ist, dann kannst du sie NICHT absetzen. Falls es gewerblich genutzt wird, dann schon (unter Ausgaben eintragen)

Gruß Angela

Gemeinde verlangt jähtlich Diese Steuer auf meinen Grund. Kann
man das in der Ekst oder wo absetzen?
Wäre nett!

Hallo chipC ! Bei Vermietung ist es bestimmt möglich !!!

gruß DB

Gemeinde verlangt jähtlich Diese Steuer auf meinen Grund. Kann
man das in der Ekst oder wo absetzen?
Wäre nett!

Servus chipC,
für Steuern ist erst mal immer ein Steuerberater die erste Adresse. Diese Grundsteuer B sagt mir gar nichts. Da es Steuerklärung heißt, würde ich es als ausergewöhnliche Belastung erklären und angeben. Mehr wie nein kann die Behörde nicht sagen.
MfG Hydropath

Gemeinde verlangt jähtlich Diese Steuer auf meinen Grund. Kann
man das in der Ekst oder wo absetzen?
Wäre nett!

Bei vermitete Wohnungen theoretisch ja (dann zahlt sie allerdings normalerweise auch der Mieter); bei selbstgenutzten Wohnugen: nein.