Hallo,
Zu folgendem Beispiel wird Expertenrat erbeten:
A und B (nicht verheiratet) besitzen ein Grundstück zu gleichen Anteilen (je 50 %). Es soll mit einem Haus bebaut werden, in dem beide Personen wohnen werden. Die Errichtungskosten trägt zu 100 % A mit Eigenkapital.
- So wären dann ja A und B zu gleichen Anteilen Eigentümer des Grundstücks – nun einschließlich des Hauses.
Wie ist der Vorgang steuerrechtlich zu bewerten, wenn, wie gesagt, nur A 100 % der Baukosten hineingibt? (Entsteht z.B. Schenkungsteuer für Person B? Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, bei Errichtung oder nach Verkauf?)
Würde sich durch eine spätere Heirat etwas ändern?
Wenn möglich, bitte auch Hinweise auf eventuelle Rechtsprechungen zum Thema, sowie Ministerialerlasse oder Verwaltungsvorschriften geben.
– Vielen Dank im Voraus!