Grundstück u. Haus Überschreiben o. Kaufen

Hallo Wissende!

Folgende Situation:
die Großeltern möchten Ihr Eigentum „Grundstück u. Haus“ an einen Enkel verschenken. Die Großeltern möchten so lange im Haus wohnen bis Sie sterben.

Die Kinder von den Großeltern werden die Verzichtserklärung unterschreiben, also steht nichts mehr im Wege!

Problem:
Enkel möchte die Großeltern bei einem Pflegefall nicht pflegen!!!

Was tun?- Haus verschenken, verkaufen, überschreiben oder vererben - ???

Ich freue mich bereits jetzt auf eure Antworten!!!

Vielen Dank im voraus!!!

Hallo IJanot,

Problem:
Enkel möchte die Großeltern bei einem Pflegefall nicht
pflegen!!!

Hier ist der Knackpunkt, damit ist es wahrscheinlich kein Immobilienproblem mehr.

Die Frage ist doch, was wollen die einzelnen Parteien?

Was möchten die Großeltern? Pflege gegen Hausübergabe? Oder ist ihnen egal, wer die Pflege übernimmt? Oder ist ihnen egal, wer das Haus bekommt, wenn nur die Pflege geklärt ist?

Was möchte der potentielle Übernehmer? Das Haus übernehmen ohne jegliche Verpflichtung? Ist ihm das Haus egal, Hauptsache, er muss die Pflege nicht übernehmen?

Es sollten sich Alle über ihre Wünsche im klaren sein, dann kann man versuchen, diese unter einen Hut zu bekommen.

Was tun?- Haus verschenken, verkaufen, überschreiben oder
vererben - ???

Mein Vorschlag: Das Haus bekommt derjenige, der die Pflege übernimmt, egal wer auch immer es sein mag. Meinetwegen eine wildfremde Person.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo IJanot,

Problem:
Enkel möchte die Großeltern bei einem Pflegefall nicht
pflegen!!!

Hier ist der Knackpunkt, damit ist es wahrscheinlich kein
Immobilienproblem mehr.

Die Frage ist doch, was wollen die einzelnen Parteien?

…Wenn die Großeltern zu einem Pflegefall werden, ist es Ihnen nicht wichtig vom Enkel gepflegt zu werden, Sie würden auch in ein Pflegeheim gehen. – Weil die Großeltern genau wissen, dass der Enkel in Vollzeit arbeitet und nebenbei Studiert!!!

Was möchten die Großeltern? Pflege gegen Hausübergabe? Oder
ist ihnen egal, wer die Pflege übernimmt? Oder ist ihnen egal,
wer das Haus bekommt, wenn nur die Pflege geklärt ist?

Nein! Es ist Ihnen nicht egal wer dieses Haus bekommt!!!Der Enkel wohn bereit seit dem Hausbau in diesem Haus zusammen mit den Großeltern! Deshalb liegt Ihnen viel daran es diesem Enkel zu übergeben!

Was möchte der potentielle Übernehmer? Das Haus übernehmen
ohne jegliche Verpflichtung? Ist ihm das Haus egal,
Hauptsache, er muss die Pflege nicht übernehmen?

Der Enkel möchte das Haus übernehmen bevor die Großeltern sterben!Er räumt Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht ein. Nur die Pflege nicht übernehmen, da diese nicht möglich wäre!!!

Es sollten sich Alle über ihre Wünsche im klaren sein, dann
kann man versuchen, diese unter einen Hut zu bekommen.

Was tun?- Haus verschenken, verkaufen, überschreiben oder
vererben - ???

Mein Vorschlag: Das Haus bekommt derjenige, der die Pflege
übernimmt, egal wer auch immer es sein mag. Meinetwegen eine
wildfremde Person.

Wenn die Großeltern wirklich mal in ein Pflegeheim kommen sollten, und die Rente von den beiden reicht nicht aus, muss der Enkel mit seinem Einkommen ran? -Weil der ja das Haus übernommen hat-

Gruß
Jörg Zabel

Hallo IJanot,

Wenn die Großeltern wirklich mal in ein Pflegeheim kommen
sollten, und die Rente von den beiden reicht nicht aus, muss
der Enkel mit seinem Einkommen ran? -Weil der ja das Haus
übernommen hat-

mal abgesehen von der Konstruktion, dass der Enkel, der ja das Haus erhält, nicht selber pflegen muss, sondern eine Pflegeperson bezahlen könnte, sehe ich vom Grundsatz her zwei Möglichkeiten:

Die Großeltern schenken dem Enkel das Haus. Der Wert des Hauses kann in den 10 auf die Schenkung folgenden Jahren zurückgefordert werden, wenn Geld (im Pflegefall) benötigt wird. Es ist Erbschaftssteuer (oder auch „Schenkungssteuer“) zu zahlen, es gibt dazu Freibeträge. Vernünftigerweise wäre vorher mit einem Steuerberater oder einer ähnlich sachkundigen Person zu reden.

Die Großeltern verkaufen dem Enkel das Haus. Dann wäre aber im Pflegefall nachzuwiesen, wo der Erlös abgeblieben ist.
Wie im Pflegefall mit einem „Freundschaftspreis“ (der berühmte eine Euro) umgegangen wird, kann ich nicht sagen.

Auf jeden Fall ist VORHER professionelle Beratung nötig.

Gruß
Jörg Zabel

Hi,

man kann das lebenslängliche Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen. Man kann - muss aber nicht - ins Grundbuch eintragen lassen, dass der Beschenkte die Schenker im Krankheitsfall pflegen muss. Da der Enkel dies nicht möchte und auch die Großeltern nicht darauf bestehen, muss man dies also nicht eintragen lassen. Somit hat der Enkel keine entsprechende Verpflichtung.

Sollten die Großeltern sozialhilfebedürftig werden (Heimkosten oder ungedeckte Fremdpflegekosten), so müssen nur die Kinder der Großeltern Unterhalt zahlen (wenn sie können), nicht aber der Enkel.

Tritt dieser Fall innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung ein, können sich die Unterhaltspflichtigen aber weigern, mit der Begründung, dass die Großeltern ja noch verschenktes Vermögen zurückfordern können (das Haus). Das Sozialamt verlangt i.d.R. sowieso die Rückforderung der Schenkung (innerhalb von 10 Jahren).

Zu bedenken ist aber auch noch nach den 10 Jahren, dass ein Wohnrecht auch ein geldwertes Recht sein kann. Wenn die Großeltern eine abgeschlossene Wohnung haben, und beide ins Heim kommen oder einer schon verstorben ist und der andere ins Heim kommt, dann müsste ggfls. die Wohnung vermietet werden und die Mieteinnahmen für die Heimkosten eingesetzt werden.

Wenn die Großeltern dem Enkel vertrauen, dass er sie nicht irgendwann vor die Tür setzt, sollte man daher lieber das Wohnrecht nicht ins Grundbuch eintragen lassen.

Gruß
Nelly