Grundstück Überschreiben

Die Grossmutter meiner Lebensgefährtin hat hinter ihrem Haus eine Fläche von ca. 1000 m² die bebaut werden kann/darf.

Spielt es dabei eine Rolle ob das Grundstück allein auf meine Lebensgefährtin übertragen/überschrieben wird, oder sollte es auf beide also auch auf mich überschrieben werden?
Angenommen das Grundstück würde nur auf den Namen meiner Lebensgefährtin laufen und das Haus das darauf erbaut wird, zahlen aber wir beide - würde das juristisch bedeuten dass das Haus eigentlich komplett ihr gehören würde?

MfG
m

Hallo,

Spielt es dabei eine Rolle ob das Grundstück allein auf meine
Lebensgefährtin übertragen/überschrieben wird, oder sollte es
auf beide also auch auf mich überschrieben werden?

Für was soll das eine Rolle spielen? Das Grundstück gehört der Großmutter. Wem sie es übertragen will, muss sie entscheiden.

Angenommen das Grundstück würde nur auf den Namen meiner
Lebensgefährtin laufen und das Haus das darauf erbaut wird,
zahlen aber wir beide - würde das juristisch bedeuten dass das
Haus eigentlich komplett ihr gehören würde?

Ja. Das Haus, das Grundstück, all das gehört ihr komplett allein.
Für diesen Fall würde ich euch empfehlen, einen Vertrag beim Notar abzuschließen. Der Vertrag sollte regeln, was im Trennungsfall passieren soll, also Ausgleichszahlungen etc.

Rechne dir aus, wie hoch die Miete wäre, wenn du so ein Haus zur Hälfte mieten würdest, dann rechne noch die Nebenkosten dazu. Wenn die Summe geringer als dein Anteil an der Kreditrate ist, könntest du diese Differenz zurückfordern. So einfach ist das aber nicht mit dem Rückfordern.

Wenn ihr beide im Grundbuch als Eigentümer steht, was soll dann im Trennungsfall passieren? Wollt ihr dann den Grundbesitz verkaufen und den Erlös teilen? Das könntet ihr auch, wenn nur sie im Grundbuch steht und ihr diesen Fall in einem Vertrag geregelt habt.

Du siehst schon, das ist eine komplizierte Kiste. Am besten wäre es wirklich, ihr geht mal zum Notar und lasst euch beraten. Wenn der Grundstücksvertrag anschließend bei dem selben Notar beurkundet wird, kostet die Beratung nichts extra.

Liebe Grüße
Ina

Hallo,

ich würde das Grundstück kaufen, wenn auch für einen symbolischen Preis. Dann gehört es euch.

Im Falle einer Schenkung und der Pflegebedürftigkeit der Oma, könnte das Sozial Amt die Schenkung rückgängig machen lassen und den Erlös für die Pflege verwenden.

Wenn beide das Haus bauen und bezahlen, gehört es auch beiden. Siehe Erbpacht (Grundstückseigentümer und Hauseigentümer sind verschiedene Parteien).

Grüße
Thomas

Hallo,

wenn der Preis weit unter dem Verkehrswert liegt, zählt es trotzdem als Schenkung.

Gruß
Tina

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Hallo erstmal,

Die Grossmutter meiner Lebensgefährtin hat hinter ihrem Haus
eine Fläche von ca. 1000 m² die bebaut werden kann/darf.

Spielt es dabei eine Rolle ob das Grundstück allein auf meine
Lebensgefährtin übertragen/überschrieben wird, oder sollte es
auf beide also auch auf mich überschrieben werden?

Das kann durchaus einen steuerlichen Unterschied machen (Schenkungsteuer), wenn man die Geschichte geschickt anstellt. Hierzu ist aber in jedem Fall individuelle Beratung nötig. Hierzu wende man sich an einen spezialisierten Anwaltskollegen und ggf. zusätzlich an einen Steuerberater.

Gruß vom Wiz

Hallo,

einen bestimmten Betrag kann man aber drunter bleiben. Für einen Euro kann man es aber nicht verkaufen, dass ist korrekt.

Grüße
Thomas