Grundstück vs Flurstück

Hallo,
unser Grundstück besteht aus mehreren Flurstücken. Dies hat mehrere Ursachen.
Das Grundstück gehörte teilweise einmal der Gemeinde, zur Begradigung wurde etwas hinzu gekauft, Bodenreform…
Bei der Berechnung der Straßenausbaubeteiligungen interessiert der Gemeinde plötzlich nicht das Grundstück sondern das Flurstück.
Wir finden das link, denn es gibt eine Kappungsgrenze, welche wir auch erreichen, aber bei der „Fluranrechnung“ fangen die Kosten immer wieder bei null an. So etwas kann doch nicht rechtens sein.
Stadt Staßfurt Sachsen-Anhalt. So vergrault man seine Bürger -haben schon an Auswandern gedacht, denn denen fällt immer etwas Neues ein z.B. Abwasseranschluß an einer Stelle, wo nie wieder ein Haus stehen wird - aber das ist ein anderes Thema
Interessant ist auch der Umgang mit Geld in der Stadt SFT oder sollte man Bank Staßfurt sagen?
Wir haben unsere Anliegergebühren natürlich bis zur Kappungsgrenze bezahlt und unsere Meinung bzgl. Flurstück/Grundstück mitgeteilt. Dann war Ruhe, man hätte denken können,man hat es begriffen. Pustekuchen …die Rechnung kam nach einigen Jahren mit einem Zinssatz von 1% pro Monat - halten wir ebenfalls für unseriös.
Stadt Staßfur in Sachsen-Anhalt
Hier kann man eigentlich nur noch verschwinden

Hallo, solche Sachen gibt es leider zur genüge.(weil überall wichtige Wichtel sitzen!
Ich kann ihnen leider nur raten einen Fachanwalt zu beauftragen.
Anders reagieren die Behörden heute leider nicht mehr.
Mit frdl. Grüßen und viel Glück!

Hallo Jürgen,

wenn ich das richtig verstehe werden für jedes Flurstück Kosten erhoben.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit aus mehreren Flurstücken eines Grundstücks durch Verschmelzung ein Flurstück zu machen. Damit wird dann auch die Berechnungsgrundlage wieder das Grundstück / Flurstück.

Vorraussetzung für die Verschmelzung ist, dass die betreffenden Flurstücke im Grundbuch auf einem Grundbuchblatt unter einer laufenden Nummer gebucht sind. Dies kann beim zuständigen Grundbuchamt beantragt werden. Ist die Umschreibung erfolgt, kann beim zuständigen Katasteramt die Verschmelzung der Fürstücke zu einem Flurstück veranlasst werden.

Ich hoffe Sie haben gegen den Kostenbescheid Einspruch erhoben.

Meines Erachtens nach müßte nach Verschmelzung zur Abhilfe Ihres Einspruchs eine Neuberechnung stattfinden.

Viel Erfolg

MfG der Landmesser

Hallo,

habe mir Ihr Anliegen durchgelesen aber ich weiß jetzt nicht was Sie genau wissen wollen. Was sie dort schreiben ist reines ausbeuten der Stadt oder Gemeinde, dass fängt doch schon damit an das man sich ein Grundstück kauft und darauf baut und man muss jedes Jahr wieder Grundstückssteuer bezahlen. Regenabwasser ist genau so ein Ding, hält Abwasserrohre sauber und wir müssen dafür auch noch bezahlen. Aber jetzt noch mal zu Ihrem anliegen, bitte genaue Frage stellen und ich antworte gerne zurück.
MfG

Hallo Jürgen,

ich kann die Frage nicht richtig erkennen, da hier Grundstück und Flurstück für Verwirrung sorgen.

Grundstücke sind in Flurstücke aufgeteilt. Es kann sein, dass mehrere Flurstücke zu einem Grundeigentümer gehören. Es kann auch sein, dass mehrere Flurstücke zu einem Flurstück zusammengelegt werden.

Für die Berechnung wird das Flurstück der Hauptnutzung zu Grunde gelegt. Dafür gibt es eine Satzung / Gebührenordnung die von den Vertretern der Stadt beschlossen wurde.

Diese Satzung / Verordnung kann man einsehen. Dann ist man auch nicht überrascht, wenn die Abgaben erhoben werden.

Es kann doch auch nicht richtig sein, wenn man an der Straße ein kleinen Streifen zusätzlich erworben hat und möchte nun, dass nur dieser Streifen als Grundlage für die Berechnung dient. Leider kann man sich nicht immer den persönlich günstigsten Fall aussuchen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hallo,
die Stadt kassiert Straßenbeteiligungen von den Bürgern entsprechend der Grundstücksgröße. Da im ländlichen Raum manche Grundstücke auch mal größer sind, hat man auch eine Kappungsgrenze beschlossen.
In unserem Falle erreichen wir in der Summe der Flurstücke die Kappungsgrenze (jedoch erreicht ein einzelnes Flurstück diese nicht)
Nun kommen die wichtigen Staatsdiener ins Spiel, die da meinen, von JEDEM Flurstück die Straßenbeteiligung abzurechnen, denn dass ist ja mehr als wenn in der Summe der Flurstücke die Kappungsgrenze erreicht wird. Beispiel: Kappungsgrenze liegt bei 1200m2 aber das Grundstück ist in der Summe der Flurstücke 2800m2 groß, so will in Staßfurt für 2800m2 die Gebühren.
Haben wir ein gestörtes Gerechtigkeitsverständnis oder ist das link?
Wir möchten uns auch bei allen anderen engagierten Hilfestellern bedanken.

Hallo,
die Stadt kassiert Straßenbeteiligungen von den Bürgern entsprechend der Grundstücksgröße. Da im ländlichen Raum manche Grundstücke auch mal größer sind, hat man auch eine Kappungsgrenze beschlossen.
In unserem Falle erreichen wir in der Summe der Flurstücke die Kappungsgrenze (jedoch erreicht ein einzelnes Flurstück diese nicht)
Nun kommen die wichtigen Staatsdiener ins Spiel, die da meinen, von JEDEM Flurstück die Straßenbeteiligung abzurechnen, denn dass ist ja mehr als wenn in der Summe der Flurstücke die Kappungsgrenze erreicht wird. Beispiel: Kappungsgrenze liegt bei 1200m2 aber das Grundstück ist in der Summe der Flurstücke 2800m2 groß, so will in Staßfurt für 2800m2 die Gebühren.
Haben wir ein gestörtes Gerechtigkeitsverständnis oder ist das link?
Wir möchten uns auch bei allen anderen engagierten Hilfestellern bedanken.

Hallo Jürgen,

ich kann deinen Unmut verstehen. Aber hier zählt wer viel hat zahlt auch viel. Die an einer Straße anliegenden Grundstücke, zählen in der gesamten Tiefe des Grundstücks. Diese werden für die Berechnung herangezogen. Unabhängig aus wie viel Flurstücken das gesamte Grundstück besteht.

Wenn das nicht so wäre, könnten Schlaumeiers auf die Idee kommen und ihre Grundstücke in kleinere Flurstücke aufteilen und dann soll nur noch das kleinste Flurstück zählen? Das kann so doch auch nicht richtig sein.

Wenn der Maßstab für alle gleich angesetzt wird, dann ist es gerecht. Auf dem Lande unterscheidet man nach bebauten- und unbebauten Flächen. Da hier auch landwirtschaftlich genutzte Flächen zählen, die weitaus größer sind, gibt es eine Kappungsgrenze.

Wie sollte deiner Meinung nach denn ein gerechter Maßstab aussehen? Das nur die Grundstücke an der Straße zählen? Was zahlt dann der, der nur die Zufahrt an der Straße als Flurstück hat und sein Haus sich auf einem rückwärtigen Grundstück mit eigener Flurstücks Nummer befindet?

Es ist mit Sicherheit nicht link, was hier von den Stadtvätern erdacht und umgesetzt wird, da es Bundesweit üblich ist.

Wie schon gesagt: „Man kann sich nicht immer das für einen persönlich günstigste aussuchen“

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

hallo,

da kann ich leider nicht helfen.
aber wie immer wert der kleine Mann ausgenommen wie eine Weihnachtsgans.

mfg

Hallo Peter,
wie kann es gerecht sein, wenn Person A 5000m2 in einem Flurstück hat und nur für 1200 bezahlt (weil ja kappungsgrenze z.B. bei 1200m2 ist) und
Person B ebenfalls 5000m2, aber auf 5 Flurstücken hat und somit für 5000m2 bezahlen muß?
MfG
J. Mossbauer

Hallo Jürgen,

ich gebe dir Recht, wenn der Fall so gelagert ist, dann würde ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Da dieses Verfahren eine ungleiche Behandlung der Beteiligten bedeutet. Das war bestimmt nicht so von den Stadtvätern beabsichtigt.

Es ist vielmehr eine Auslegungssache in der Anwendung der Satzung. Hierzu müsste man aber die Satzung kennen, um zu prüfen, was beschlossen wurde und wie die Kappungsgrenze anzusetzen ist.

Ich empfehle dir, die Satzung über Google oder über die Stadt zu besorgen. Auf alle Fälle die Widerspruchsfrist wahren, auch wenn die Begründung nachgereicht wird. Wenn du es selbst nicht kannst, dann würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten