Hallo zusammen,
was haltet Ihr von folgender „Konstruktion“:
Ein größeres Grundstück, beispielsweise 1500 m². Vorne an der Straße steht ein Einfamilienhaus. Nun wird die hintere Hälfte des Grundstücks abgeteilt und ein zweites EFH errichtet. Das Grundstück wird aber nicht vermessen und in zwei getrennte Grundstücke aufgeteilt (mit einer ganz „normalen“ Grundstücksgrenze dazwischen), sondern es wird eine Teilungserklärung erstellt, das Grundstück incl. der beiden Häuser wird also aufgeteilt wie ein Haus mit mehreren Wohnungen in Eigentumswohnungen.
Es gibt Gemeinschaftseigentum , das gesamte Grundstück nämlich, an dem jeder der beiden Eigentümer einen ideellen Anteil erwirbt (xxx/1000). Es gibt Sondereigentum (die jeweiligen Häuser incl. Garagen usw.). Es gibt ein Sondernutzungsrecht , das dem Eigentümer des vorderen Hauses die alleinige Nutzung des vorderen Grundstücksteils und dem Eigentümer des hinteren Hauses die alleinige Nutzung des hinteren Grundstücksteils und der Zufahrt dazu gestattet. Auch die Kosten und Lasten sind dementsprechend aufgeteilt, jeder hat für seinen Teil zu sorgen.
Sehr Ihr für einen Erwerber eines der beiden Teile besondere Nachteile?
Einer ist mir schon eingefallen: Da die Grenze zwischen den Grundstücksteilen keine Grundstücksgrenze im eigentlichen Sinne, sondern nur eine gedachte Grenze ist, die rechtlich nur für das Sondernutzungsrecht und die Aufteilung der Kosten und Lasten eine Rolle spielt, könnte jeder beiden Eigentümer direkt an die Grenze bauen, ohne den anderen fragen zu müssen.
Fällt Euch sonst noch etwas ein?
Kennt Ihr Grundstücke, die so aufgeteilt sind? Gibt es da häufiger?
Vielen Dank schon mal für’s Lesen.
Grüße
Sebastian