Grundstücksbelastung laut Teilungserklärung

Laut Teilungserklärung ist das Grundstück unter Absatz III mit insgesamt 2.1 Mio. DM belastet (Stand October 1964). Hat das beim Kauf einer Eigentumswohnung auf diesem Grundstück für der Käufer der Wohnung Folgen bzw. werden diese Schulden/Lasten auch auf den Käufer übertragen ?

Laut Teilungserklärung ist das Grundstück unter Absatz III mit
insgesamt 2.1 Mio. DM belastet (Stand October 1964). Hat das
beim Kauf einer Eigentumswohnung auf diesem Grundstück für der
Käufer der Wohnung Folgen bzw. werden diese Schulden/Lasten
auch auf den Käufer übertragen ?

Hallo,
solche Belastungen sind normal wenn man bedenkt, dass das Objekt vor Verkauf saniert werden muss.

Achten sollte man in jedem Fall darauf, dass der Verkäufer im Kaufvertrag Lastenfreiheit garantiert, d.h., die Bank des Verkäufers erhält den Kaufpreis und entlässt im Gegenzug diese Wohnung aus der Pfandhaft, so dass lastenfreies Eigentum erworben wird.

Liebe Grüße
Ina

Hi Hai,

hier sollten ein paar Euro in die Hand genommen und ein Fachanwalt aufgesucht werden.
Das ist allemal preiswerter und vor allem nervenschonender als andere denkbare Varianten.

Gandalf

Hallo,

hier sollten ein paar Euro in die Hand genommen und ein
Fachanwalt aufgesucht werden.
Das ist allemal preiswerter und vor allem nervenschonender als
andere denkbare Varianten.

der beurkundende Notar kann ebenso beraten und wenn bei diesem der Vertrag geschlossen wird, kostet die Beratung gar nichts, weil sie mit der Beurkundungsgebühr gem. KostO (§ 36 II) bereits abgegolten ist. Das ist noch preiswerter.

Liebe Grüße
Ina

Hallo Ina,

der beurkundende Notar kann ebenso beraten und wenn bei diesem
der Vertrag geschlossen wird, kostet die Beratung gar nichts,
weil sie mit der Beurkundungsgebühr gem. KostO (§ 36 II)
bereits abgegolten ist. Das ist noch preiswerter.

darf ein Notar denn parteiisch beraten?
Und ist diese Beratung rechtsverbindlich?

Gandalf