Grundstücksbewertung im Außenbereich

Mein Bruder und ich besitzen in Erbengemeinschaft ein Grundstück im Außenbereich mit einem 100 jahre alten Haus darauf.
Nun möchte ich dort bauen, muß aber dann das alte nicht erhaltenswerte Haus abreißen.
Meine Schwester möchte nun für Ihren Anteil an dem Grundstück eine Entschädigung.
Es ist als Grünland ausgewiesen. Wird es dadurch, daß ich da bauen will, zu Bauland mit den Preisen der ausgewiesenen Baugrundstücke in 1 km Entfernung, oder wird lediglich der Preis für Acker- oder Grünland angesetzt? Ich dürfte auch nur das Haus ersetzen bis 130 qm und nichts weiteres bauen, so hat es für mich nicht den Wert von Bauland, das ich dann teilweise verkaufen könnte.

Hi,

Grundstücke im Außenbereich zur Bebauung sind nicht mit normalen Bauland gleichzusetzen. Der Aussenbereich hat so seine „Macken“, wie Du mit der Größenbeschränkung ja schon feststellen konntest. Dazu besteht hier kein Bestandsschutz für die Immobilie und sollten sich öffentliche Interessen ändern (z.B. Bau Schienentrasse, Autobahn ect.) kann schon mal das Haus weichen müssen.

Ich kenne zwar Eure Rahmenbedingungen sowie die Lage des Grundstückes nicht, aber es ist normal schwer bis unmöglich, ein solches Grundstück am Markt zu verkaufen.
Allerdings hängt das wieder mit der tatsächlichen Lage und den regionalen Gegebenheiten zusammen. Wenn der m²-Preis für Bauland in der Ortschaft "nur bei 100 € liegt, kann der Aussenbereich u.U. nur 10% Wert sein. Aber das ist Spekulation.

Für die Auszahlung würde ich die Fläche als Gartenland/Ackerland bewerten und nur die bebaubare Fläche als Bauland (Der Preis hierfür könnte dann bei z.B. 50% des Baulandes der nächsten Ortschaft ausmachen).
Grüße

Moin Grußloser,

Nun möchte ich dort bauen, muß aber dann das alte nicht
erhaltenswerte Haus abreißen.

[…]

Es ist als Grünland ausgewiesen.

Hast Du Dich erkundigt, ob Du überhaupt wieder bauen darfst, wenn das alte Haus abgerissen wurde?
Hier gabs mal einen Fall, da hat wer ein altes Haus abgerissen, das auf Grünland stand und kriegte anschließend keine Baugenehmigung, weil eben Grünland. Das alte Haus wurde toleriert, ein neues aber nicht genehmigt.

Wird es dadurch, daß ich da
bauen will, zu Bauland mit den Preisen der ausgewiesenen
Baugrundstücke in 1 km Entfernung, oder wird lediglich der
Preis für Acker- oder Grünland angesetzt?

Das kann Dir von hier aus niemand sagen, da das Landes- oder gar Kommunalrecht ist.

Ich dürfte auch nur
das Haus ersetzen bis 130 qm und nichts weiteres bauen,

Das hast Du schriftlich und verbindlich?

Gandalf

Hallo,
der örtliche Gutachterausschuss kann in der Regel Durchschnittswerte für bebaute Außenbereichsflächen nennen. Je nach „Grad“ der Bebauung (alte, riesige Hofstelle oder simples „übriggebliebenes Gesindehaus“) sind es manchmal 60, manchmal nur 30 Prozent des nächstgelegenen Baulandwertes, manchmal ist es - wenn in der Nähe von Ballungszentren - exorbitant mehr wert… Im Zweifel hilft da nur ein Gutachten.

In Sachen Bestandsschutz hilft Dir nur eine Bauvoranfrage, die in jedem Fall sinnvoll ist *bevor* man abreisst… es ist sehr schwierig, einzelfall-, frist- und länderabhängig, in welchem Umfang man so ein Gebäude erweitern, umbauen oder durch ein neues ersetzen darf. Stell einfach eine Bauvoranfrage, ggf. mit Beratung eines in Baurecht versierten Architekten.

Gruß vom
Schnabel

Ja, laut Bauvoranfrage kann man bis 130 qm Wohnfläche bauen.
Kann man eigentlich die Abrißkosten für das alte Haus gegenrechnen?

Hallo,
normalerweise nein. Das Gebäude geniesst ja grade üblicherweise dort Bestandsschutz. Wenn es bereits „weg“ wäre, ist auch - je nach Zeitdauer - der Bestandssschutz dahin.
Gruß
Schnabel