Grundstücksgrenze/n ändern

Liebe/-r Experte/-in,

es existieren 2 Grundstücke, die direkt nebeneinanderliegen und derzeit ein und demselben Eigentümer gehören.
Auf dem Grundstück A steht schon ein Haus, welches der Eigentümer bewohnt, auf Grundstück B darf man ein Haus nach dem Bebauungsplan bauen, wird jedoch derzeit nur als zusätzlicher Garten am Grundstück A genutzt.
Jetzt möchte ich das Grundstück B gern kaufen, jedoch nicht das gesamte derzeit im Bebauungsplan eingezeichnete bzw. im Grundbuch eingetragene Grundstück, sondern möchte einen Streifen von ca. 3m an das Grundstück A abgeben und dann den Rest von Grundstück B kaufen. Die Grundstücksgrenze würde ich sozusagen um 3m versetzen und Grundstück A würde um die 3m breiter werden.
Hintergrund ist, dass das Haus auf Grundstück A derzeit mit seiner Außenwand auf der aktuellen Grundstücksgrenze steht, dort eine Außentreppe und Balkonanbauten auf Grundstück B liegen bzw. hineinreichen. Als das Grundstück B noch nicht dem aktuellen Eigentümer gehörte, durften die Treppe und die Balkonanbauten einvernehmlich auf Grundstück B hinausragen und es gab zusätzlich ein Wegerecht.
Ich möchte aufgrund der Treppe und der Anbauten dem aktuellen Eigentümer beim Verkauf von Grundstück B gern die 3m zusätzlich abtreten.
Was muss alles unternommen werden, damit so etwas durchgeführt werden kann?
An wen muss ich mich wenden?
Was würde das in etwa kosten? (die Grundstücksgrenze ist ca. 40m lang und die Fläche wäre demnach ca. 120pm, die an Grundstück A angegliedert werden würde)

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Uttenbach

Sofern keine Grenzbebauung vorgesehen ist, können das Grundstück entsprechend teilen lassen. Sie beauftragen dazu ein Vermessungsbüro, welches die Zulässigkeit der Teilung in der vorgesehen Form mit dem Bauamt bzw. Katasteramt abstimmt. Die Kosten einer Vermnesssung liegen so bei ca, € 2000. Den kaufvertag mit entsprechender Anlage aus der die vorgesehen Teilung eersichtlich ist, können Sie bereits nach Klärung der Zulässigkeit der Teilung beurkunden lassen. Die katastermäßige Fortschreibung und Bildugn der neuen Flurstücke im Grundbuch kann bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen.

Vorweg: Die Teilung eines Grundstücks ist genehmigungspflichtig (könnte in Ihrem Bundesland anders geregelt sein). Da Sie für die Beurkundung des Kaufvertrages eines Notars bedürfen, bietet es sich an, diesen mit der Recherche bzw. mit der formellen Abwicklung zu beauftragen. Die ersten Recherchen könnte auch Ihr Architekt vornehmen; dieser wird aber i.d.R. nicht die unbedingt nötige Grundbuchprüfung vornehmen können. Die Unterscheidung der Begriffe Grundstück und Flurstück ist Voraussetzung und muß geklärt werden! Die Notar-und Gerichts-Kosten richten sich nach dem Kaufpreis und den von Ihnen geplanten und nötigen Arbeitsschritten. Hinzu kommen die Vermessungs- und Behördenkosten. Von hier aus können sie nicht geschätzt werden. Sie sollten diese individuell abfragen.
Offene Fragen bitte ich nach Bedarf an mich zu richten.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Moin, moin…

  1. Absichern, ob Bebbauung auf dem Grundstück B nach Teilung weiterhin durchführbar ist.
  2. Kaufvertrag über Grundstück B ohne Streifen abschließen und Löschung des Wegerechtes usw. vereinbaren.
  3. Vermessung beauftragen
  4. Kaufpreis zahlen
  5. Grundbucheintragung
    alles erledigt.

Zum Bodenwert einfach mal den Gutachterausschuss ihrer Gemeinde/Kreis befragen. Preis für die Vermessung beim ÖbVI erfragen - Übernahmegebühren der Katasterverwaltung erfragen.

Gruß
Willy1301

Hallo Dirk,

die Grundstücksteilung ist nicht mehr genehmigungspflichtig. Sie hat nur so zu erfolgen, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Durch die neu zu schaffende Abstandsfläche wird eine Baulast vermieden und das Wegerecht aufgehoben.

Vor der Teilung ist jedoch im B-Plan zu prüfen, ob die bestehende GRZ und GFZ oder ein vorhandenes Baufenster zur Bebauung ausreicht. Es haben schon viele Laien ein Grundstück so geteilt, dass anschließend das Baurecht nicht mehr für die Bebauung ausreichte oder ganz verloren war.

Das Grundstück muss durch einen amtlich zugelassenen Vermesser, vermessen werden. Hierfür sind nur 2 neue Grenzsteine zu setzen. Da die Kosten sich nach dem Wert des zu vermessenden Grundstücks richten, würde ich nur die kleinere Fläche (Abstandsfläche) vermessen lassen. Dein zu erwerbendes Grundstück ergibt sich dann aus dem bestehenden Kataster.

Der Vermesser kümmert sich dann auch um die Formalitäten, wie Abschreibung des Grundstücks, neues Katasterblatt usw.

Da ich den Wert des Grundstücks nicht kenne, kann ich auch nichts genaues über den Preis sagen(EUR 2.000,00?). Ich würde hierfür den Vermesser fragen. Die Kosten sind eigentlich Sache des Verkäufers, da er ein Grundstück in einer bestimmten Größe verkauft.

Das zu erwerbende Grundstück kann auch schon beurkundet werden. Dann wird es als Trennstück von dem bestehenden Grundbuch bezeichnet. Man kann dann auch einen Preis für Mehr- oder Minderkosten im Kaufvertrag vereinbaren. Hier hilft der Notar weiter.

Beste Grüße und aus Hamburg
Peter Baumgarten