grundstückskauf - laufende kosten?

hallo.

ich hätte gelegenheit, ein voll erschlossenes grundstück in einem wohngebiet zum absoluten schnäppchenpreis zu erstehen. vorteil: es wäre direkt neben unserem grundstück.

nun möchte ich aber nicht auf dem grundstück bauen (es ist zwar groß genug, aber in hanglage und sehr ungünstig geschnitten), sondern würde es vorwiegend als obst- und gemüsegarten nutzen wollen.
zählt das bezüglich grundsteuer schon als „landwirtschaftliche“ nutzung? dann wäre die grundsteuer ja höher…?

welche kosten erwarten mich, wenn der gemeinde plötzlich einfällt, die gasleitung auf die am grundstück vorbeiführende straße zu erweitern?

würde man an solchen kosten was sparen, wenn man das grundstück mit dem bebauten nachbargrundstück zusammenlegt?

welche kosten würden auf mich zukommen, wenn die zusammengelegten grundstücke später wieder getrennt werden sollen?

gruß

michael

hallo.

ich hätte gelegenheit, ein voll erschlossenes grundstück in
einem wohngebiet zum absoluten schnäppchenpreis zu erstehen.
vorteil: es wäre direkt neben unserem grundstück.

nun möchte ich aber nicht auf dem grundstück bauen (es ist
zwar groß genug, aber in hanglage und sehr ungünstig
geschnitten), sondern würde es vorwiegend als obst- und
gemüsegarten nutzen wollen.
zählt das bezüglich grundsteuer schon als
„landwirtschaftliche“ nutzung? dann wäre die grundsteuer ja
höher…?

Das kommt auf die Bestimmungen (sog. Satzung) der Gemeinde an, wsie das Grundstück eingestuft wird (Baugrund, Landwirtschaft). Danach bemißt sich die Grundsteuer.

welche kosten erwarten mich, wenn der gemeinde plötzlich
einfällt, die gasleitung auf die am grundstück vorbeiführende
straße zu erweitern?

Das kann ich nicht beurteilen, weil es dazu einen entsprechenden Beschluß der Gemeinde benötigt (bei Problemen einen einschlägig erfahrenen Anwalt nehmen!). Außerdem kommt es darauf an, ob die Leitung dem Grundstück dient oder nicht.

würde man an solchen kosten was sparen, wenn man das
grundstück mit dem bebauten nachbargrundstück zusammenlegt?

In der Regel (!) nicht, weil hier nach Grundstücksgrenzenanteil berechnet wird. Also Dein Grundstück hat 20 m Straßenanteil; das andere 25 m = für 45 m zahlen (außer der Gemeinderatsbeschluß sieht andere Berechnungsgrundlangen vor!!)

welche kosten würden auf mich zukommen, wenn die
zusammengelegten grundstücke später wieder getrennt werden
sollen?

  • siehe oben. Wenn es sinnvoll ist, kann man ein Grundstück vereinigen. Muß aber nicht. Auch wir haben ein Grundstück, das aus zwei Flurnummern besteht. Wenn ich es vereinigen lasse, kostet dies mich unnötig Gebühren.

gruß

michael

etwas oT: Re^2: grundstückskauf - laufende kosten?

  • siehe oben. Wenn es sinnvoll ist, kann man ein Grundstück
    vereinigen. Muß aber nicht. Auch wir haben ein Grundstück, das
    aus zwei Flurnummern besteht. Wenn ich es vereinigen lasse,
    kostet dies mich unnötig Gebühren.

2 Flurnummern? Da komm ich drüber… Unser Grundstück (mit Wohnbebauung) besteht aus 4 (!!) Flurnummern. Das lustigste war: alle 4 habenunterschiedliche Bodenrichtwerte… das war ein durcheinander bei der Steuererklärung…
Aber da wir keinen direkten Zugang zu einer Straße haben („nur“ Wegerecht) macht sich das ganz gut für Straßenreinigungsgebühren etc :wink: