GRZ und GFZ unahhängig voneinander?

Guten Tag,

für ein Grundstück wurde (fälschlicherweise) eine GRZ von 0,2 und eine  GFZ von 0,4 ausgewiesen. Da es aber in zweiter Reihe steht, darf doch nur ein Vollgeschoss gebaut werden. Daher die Frage: bleibt es dann bei der GFZ von 0,4 und man könnte das eine Geschoss etwas grüßer bauen? 
Mir ist halt nicht klar welches die „Grundgröße“ ist, die sozusagen Vorrang hat. Falls es die GFZ ist, die durch die Anzahl der Vollgeschosse geteilt wird, könnte man größer bauen.
Falls es die GRZ ist, hätte man in dem Fall Pech gehabt. :wink:

Danke und VG
Granini

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfl%C3%A4chenzahl#G…

Sieh mal in den B-Plan oder ruf beim Bauamt an.

Hallo,

wieso „fälschlicherweise“ ? Wer sagt das? Dann hätte der Bebaunugsplan insgesamt eine Macke. Dann könnte man immer noch von ihm „befreien“.

Woher kommt die Aussage oder Annahme, dass in zweiter Reihe nur ein Vollgeschoss gebaut werden darf?

Die Festsetzung ist nicht ungewöhnlich. Sollte tatsächlich nur ein Vollgeschoss zulässig sein, darf alles über dem Erdgeschoss einfach kein Vollgeschoss sein. Ob man die GFZ tatsächlich voll ausnutzen kann, tut nichts zur Sache. Sie ist genauso ein rechnerischer Maximalwert wie die GRZ. Und letztere gibt die maximal überbaubare Grundfläche an. Man kann was mit Erkern und vorspringenden Geschossen tricksen, das ändert aber nichts an dem „einen“ zulässigen Vollgeschoss, wenn es festsgetzt wurde.

Gruß vom
Schnabel

ändert aber nichts an dem „einen“ zulässigen Vollgeschoss,
wenn es festsgetzt wurde.

Hallo, auf das Vollgeschoss kommt das Dachgeschoss, mit Drempel oder Kniestock, der nicht geschosshohen senkrechten Wand unter der Traufe.
Gruss Helmut