Guten Tag,
für ein Grundstück wurde (fälschlicherweise) eine GRZ von 0,2 und eine GFZ von 0,4 ausgewiesen. Da es aber in zweiter Reihe steht, darf doch nur ein Vollgeschoss gebaut werden. Daher die Frage: bleibt es dann bei der GFZ von 0,4 und man könnte das eine Geschoss etwas grüßer bauen?
Mir ist halt nicht klar welches die „Grundgröße“ ist, die sozusagen Vorrang hat. Falls es die GFZ ist, die durch die Anzahl der Vollgeschosse geteilt wird, könnte man größer bauen.
Falls es die GRZ ist, hätte man in dem Fall Pech gehabt.
Danke und VG
Granini