Haftet der Makler für nicht gegebene Information?

Inwiefern muss ein Makler beim Grundstückskauf über eventuelle bzw. sich deutlich abzeichnende Bauvorhaben des Nachbargrundstücks aufklären?

Wir haben vor etwa einem Monat ein Grundstück gekauft, im Glauben (laut Makler) dass auf dem südlich gelegenen Nachbargrundstück (das noch nicht verkauft ist) ein typisches Einfamilienhaus bzw. Stadtvilla gebaut wird. Durch Zufall haben wir nun erfahren, dass jedoch ein 25 m langes Doppelhaus entstehen soll, das wie eine Mauer vor unserem Grundstück liegen würde. Dadurch wird möglicherweise der Wert unseres Grundstücks gemindert.

Wenn man annimmt, dass der Makler im Vorfeld des Kaufvertragsabschluss über das Bauvorhaben Bescheid wusste und trotz nachfragen des Käufers diesen nicht informiert hat, kann dann der Käufer rechtlich gegen den Makler vorgehen und Schadenersatz fordern?

Der Bebauungsplan des Grundstückes lag vor, der Makler hat aber eben nicht über das konkrete und sich abzeichnende Vorhaben informiert.

Vielen Dank, K.

Inwiefern muss ein Makler beim Grundstückskauf über eventuelle
bzw. sich deutlich abzeichnende Bauvorhaben des Nachbargrundstücks aufklären?

Grundsätzlich ist der Verkäufer Vertragspartner des Käufers und für die übermittelten Informationen verantwortlich.

Wenn man annimmt, dass der Makler im Vorfeld des
Kaufvertragsabschluss über das Bauvorhaben Bescheid wusste und
trotz nachfragen des Käufers diesen nicht informiert hat, kann
dann der Käufer rechtlich gegen den Makler vorgehen und Schadenersatz fordern?

Unter diesen Umständen könnte eine Schadensersatzpflicht des Maklers gegeben sein. Entscheidend ist die Beweisbarkeit dieses Fehlverhaltens. Allerdings muß sich der Käufer fragen lassen, warum er sich nicht genauer informiert hat. Der Makler ist schließlich nicht die einzige Informationsquelle.

Der Bebauungsplan des Grundstückes lag vor,

Warum hat der Käufer diesen nicht eingesehen ?

Ich kann den Ärger nur zu gut verstehen… der Makler ist schließlich Profi und man selbst ist Laie. Man bezahlt dem Profi nicht gerade wenig Geld und dann hat man nur halbe Informationen… Muss der Makler tatsächlich immer nur auf Fragen antworten, die man gestellt hat? Oder muss er alle Infos, die im Zusammenhang mit dem Wert des Grundstückes stehen, auch so preisgeben?

Viel Erfolg!

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Ich kann den Ärger nur zu gut verstehen…

Ich auch.

der Makler ist schließlich Profi

In welchem Bereich ? Er ist nicht notwendiger Weise Baufachmann, er ist aich nicht in besonderer Weise rechtlich ausgebildet. Er ist einzig und allein Verkäufer und handelt in der Regel im Sinne des Verkäufers, nicht des Käufers (auch wenn dieser in bezahlt).

Informationen… Muss der Makler tatsächlich immer nur auf Fragen antworten, die man gestellt hat?

Auf keinen Fall sollte man sich mit den Informationen des Maklers zufrieden geben, sondern sich auch selber informieren.

Oder muss er alle Infos, die im Zusammenhang mit dem Wert des Grundstückes stehen, auch so preisgeben?

Es gibt sicherlich Informationen, die ein Makler geben muß. Man sollte sich aber nicht darauf verlassen, dass er einem alles erzählt, was er weiß (und sicherlich weiß er auch nicht alles). Die bessere Informationsquelle ist der Verkäufer.