Hallo,ich möchte eine Hypothek / Darlehen

… aufnehmen. Ich bin aber nicht Eigentümer des Hauses / Grunstücks . Eigentümer ist mein Schwiegervater. Geht das und wo kann ich es nachlesen? BGB ?
LG Peter

Hallo Peter,

klar geht das, Sie müssen halt mit Ihrem Schwiegervater zum Notar gehen und dort die Hypothek bestellen. Viel Glück!

… aufnehmen. Ich bin aber nicht Eigentümer des Hauses /
Grunstücks . Eigentümer ist mein Schwiegervater. Geht das und
wo kann ich es nachlesen? BGB ?
LG Peter

Hallo Peter,

Du nimmst das Darlehen auf und das Grundstück deines Schwiegervaters soll für Dein Darlehen, bzw. als Sicherheit für Dein die Rückzahlung für dein Darlehen dienen und bürgen.
Das heißt und bedeutet: Falls Du deinen laufenden Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank nicht
dauerhaft pünktlich nachkommt, wird die Bank das als Sicherheit dienende Grundstück i. d. R durch Verkauf/Zwangsversteigerung verwerten.
Sollte der Erlös nicht für alle aufgelaufenen Verbindlichkeiten nebst allen Kosten ausreichen, haftest Du ( wahrscheinlich auch deine Frau und auch ggf. der Schwiegervater, sowie vermutlich deine Schwiegermutter bis zum letzten Kragenknopf auch für den Rest, also die Differenz nebst allen entstandenen Kosten.
Da die geldgebende Bank verlangen wird auch diese beiden Personen als weitere Darlehensnehmer und oder als Bürgen in den Vertrag aufzunehmen.

Ist das so beabsichtigt?
Wenn Ja, dann ab zur Bank und die Verträge schließen.

Mein Fall wäre so was absolut nicht!
Ich rate auf Grund über 40-jähriger Erfahrung davon ausdrücklich und zwingend ab, da ich keinen Fall kenne, wo das ohne Probleme auch funktioniert hat.

A klois Grüßle

SchwabenRoland

… aufnehmen. Ich bin aber nicht Eigentümer des Hauses /
Grunstücks . Eigentümer ist mein Schwiegervater. Geht das und
wo kann ich es nachlesen? BGB ?
LG Peter