Hausgeld

wollt mal wissen ,was ist, in bei kauf einer wohnung alles im HAUSGELD drin?

Hausgeld bzw. Wohngeld beinhaltet anteilig alle Kosten, die die Eigentümergemeinschaft bezahlen muss:
so z.B. Müllabfuhr, Wasser,Abwasser, Strom für Keller und Flur Straßenreinigung, Schornsteinfeger,Fahrstuhl, Hausmeister,Reparaturen, Versicherungen, Kontoführungsgebühren, Rechtskosten, Heizung bei Zentralheizung, Warutngen usw.
zusätzlich wird idR. eine Rücklage gebildet und der Verwalter bekommt pro Wohnung auch etwas.
Grundsteuer wird direkt an das Finanzamt gezahlt.

Gruß n.

Jein
Hallo,

Hausgeld bzw. Wohngeld beinhaltet anteilig alle Kosten, die
die Eigentümergemeinschaft bezahlen muss:
so z.B. Müllabfuhr, Wasser,Abwasser,

Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich habe beispielsweise Objekte, da wird das Wasser (es gibt keine Zentralheizung) komplett separat abgerechnet, spricht, diese Position ist im Hausgeld nicht enthalten.

Ebenso ist die Sache mit dem Müll regional unterschiedlich geregelt. Hier im Landkreis bekommt jeder Haushalt eine Rechnung über die Müllgebühr direkt vom Abfallwirtschaftsbetrieb, die Müllgebühr ist somit ebenfalls nicht im Hausgeld enthalten.

Viele Grüße,
Insel

Hallo,

das kann man so pauschal nicht beantworten. Man findet diese Information im Wirtschaftsplan des Objekts.

Zusätzlich ist es sinnvoll, sich die letzten 2-3 Jahresabrechnungen anzusehen um zu überprüfen, ob der Wirtschaftsplan normalerweise auch eingehalten wird.

Viele Grüße
Insel

Hallo,

Hausgeld bzw. Wohngeld beinhaltet anteilig alle Kosten, die
die Eigentümergemeinschaft bezahlen muss:
so z.B. Müllabfuhr, Wasser,Abwasser,

Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich habe beispielsweise
Objekte, da wird das Wasser (es gibt keine Zentralheizung)
komplett separat abgerechnet, spricht, diese Position ist im
Hausgeld nicht enthalten.

Ebenso ist die Sache mit dem Müll regional unterschiedlich
geregelt. Hier im Landkreis bekommt jeder Haushalt eine
Rechnung über die Müllgebühr direkt vom
Abfallwirtschaftsbetrieb, die Müllgebühr ist somit ebenfalls
nicht im Hausgeld enthalten.

…deswegen habe ich auch „z.B.“ vor die Aufzählung gestellt. Wenn die Gemeinschaft kein Wassergeld zahlen muss, ist es selbstverständlich genausowenig Teil des Wohngelds wie Aufzugskosten, bei einer Wohnanlage mit eingeschossiger Bebauung …natürlich gibt es auch Gemeinschaften, die sich intern ehrenamtlich verwalten - wozu sollen dann Verwalterkosten umgelegt werden.
Gruß n.

Hallo nochmal,

…deswegen habe ich auch „z.B.“ vor die Aufzählung gestellt.

Sorry, mein Missverständnis lag dann in meiner Betonung - ich hatte „alle Kosten… bezahlen MUSS“ so gelesen, dass die genannten Beispiele auf jeden Fall ALLE anfallen und auch ALLE im Hausgeld enthalten sind.

Viele Grüße,
Insel