Hauskauf bei unverheiratetem Paar

Folgender fiktiver Fall:

Ein Paar (noch unverheiratet) möchte ein Haus bauen (lassen).

Beide befänden sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Eine BU-Versicherung wäre bei keinem der beiden vorhanden.
Partner A könnte 1/3 der kompletten Projektkosten aus Eigenkapital bezahlen.
Partner B könnte nur einen ganz geringen Teil der Projektkosten aus Eigenkapital bezahlen.

Das Grundstück wäre schon vorhanden.
Partner A wäre zu 50% als Eigentümer im Grundbuch eingetragen (Partner B nicht).

Was wäre in einem solchen Fall der beste Ansatz, um das Thema für das Paar fair und kostengünstig zu lösen?

Vielen Dank für euer Interesse und eure Meinung.

ganz ehrlich? Heiraten!

wenn nicht, dann empfehle ich tatsaechlich fuer 150 Euro eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Das wird sich auszahlen!

Wem gehoeren denn die anderen 50% des Grundstuecks? Diese Person muss naemlich ebenfalls involviert werden in das Thema.

Zu kompliziert fuer eine Ferndiagnose…Anwalt oder Heirat ist meine Empfehlung.

Vielen Dank für deine Antwort.
Angenommen eine Heirat würde in Erwägung gezogen, dann wäre ja ein Ehevertrag der die Besitzverhältnisse regelt obligatorisch (um das fair zu regeln), oder?

Hallo

Bei mehreren Eigentümern eines Grundstücks (egal ob verheiratet oder nicht) sind die Eigentumsverhältnisse direkt über den Grundbucheintrag geregelt. Bei 2 Eigentümern z.B. jeder jeweils 50 % oder man legt einen anderen Anteil fest (die Festlegung erfolgt i.d.R. bereits über den notariellen Kaufvertrag).

Man muss auch nicht unbedingt heiraten, um gemeinschaftlich ein Grundstück/Haus zu kaufen/bauen. A+B könnten sogar ihren Anteil getrennt finanzieren - ist alles nur eine Frage inwieweit der Darlehensgeber da mitspielt. Problematisch wird es immer, falls Nachwuchs kommt, deswegen (oder aus anderen Gründen) einer sein Darlehen nicht mehr bedienen kann, wenn die Beziehung auseinanderbricht … Auch über eventuelle Lösungsmöglichkeiten, sollte man am besten vorher schonmal nachdenken - sich beraten lassen.

Pro Heirat spricht in jedem Fall: mal angenommen einem Partner passiert etwas > selbst wenn der andere, überlebende Partner als Erbe bestimmt wäre > wie wollte er die anfallende Erbschaftsteuer aufbringen? An Restschulden weiter tilgen dürfte dann kaum noch zu denken sein …
http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/neues-er…

Grüsse Rudi

Hai!

dann wäre ja
ein Ehevertrag der die Besitzverhältnisse regelt obligatorisch
(um das fair zu regeln), oder?

Nein, wenn ihr alles per Vertrag regelt dann könnt ihr heiraten oder nicht es wird sich nichts ändern.

Ich weiß sowieso nicht was heiraten bringen sollte, alles was ein Partner mitgebracht hat bleibt ihm natürlich von daher war der Tip eher ein Schuß ins … und stellt sicher nicht das dar was der Partner ohne Kohle sich vorstellt.

Der Plem

Hallo,

alleine schon um den Vorteil des Ehegatten-Erbrechts ist eine Heirat immer noch die ultima Ratio für den Fall eines gemeinsamen Immobilienerwerbs. Natürlich kann man auch den „Dritten“ als Alleinerbe bestimmen, der dann aber eben als solcher versteuern muss. Ein Blick auf Freibeträge, Einstiegsteuersatz und Progression sollte reichen, um diese Idee zu verwerfen.

Ganz abgesehen davon kauft man sich mit der Heiratsurkunde ein für alle Eventualitäten umfassend geregeltes und ständig fortentwickeltes Rechtsinstitut ein, bei dem man - wenn man das will - vorab für nahezu jeden vorstellbaren Fall problemlos erfahren kann, wie der geregelt ist, und wie eine Streitigkeit ausgehen wird. Von einer solchen Rechtssicherheit ist man in „wilder Ehe“ noch Lichtjahre entfernt, zumal der der Grundrechtsschutz bislang versagt ist, und viele der für die Ehe eben gerade mit voller Absicht abweichend zum sonstigen bürgerlichen Recht geregelten Dinge hier dann eben nicht mehr zählen (siehe z.B. das oben bereits angesprochene Ehegatten-Erbrecht).

Gruß vom Wiz

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Vielen Dank für eure Antworten.

Ich versuche das mal zusammenzufassen:
Wenn das Paar heiraten und danach das Haus kaufen würden, könnten beide Partner mit 50% Anteil ins Grundbuch geschrieben werden.
Wäre das aber dann nicht unfair, weil Partner B im Falle einer Scheidung 50% von dem Haus, Grundstück usw. gehören würde?

Sofern ein Ehevertrag nicht zwangsläufig notwendig ist, wie kann dann im Fall der Fälle nachgewiesen werden, welches Eigenkapital eingebracht wurde?

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich versuche das mal zusammenzufassen:
Wenn das Paar heiraten und danach das Haus kaufen würden,
könnten beide Partner mit 50% Anteil ins Grundbuch geschrieben
werden.

Dazu muss man nicht heiraten, dies ist auch ohne Heirat möglich!

Wäre das aber dann nicht unfair, weil Partner B im Falle einer
Scheidung 50% von dem Haus, Grundstück usw. gehören würde?

Man kann die Aufteilung ja auch anders machen.
Dazu müssen aber beide einverstanden sein.

Sofern ein Ehevertrag nicht zwangsläufig notwendig ist, wie
kann dann im Fall der Fälle nachgewiesen werden, welches
Eigenkapital eingebracht wurde?

Ich gehe mal davon aus, dass man für das eigebrachte Eigenkapital Unterlagen hat.
z.B. in Form von Bankauszügen oder sonstige Belege.

Wenn es sich natürlich um Schwarzgeld handelt dürfte es schwierig sein.

Hallo noch mal,

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Sache mit der Heirat ist z.B. dafür gut, dass im Falle des Falles zugunsten des überlebenden Ehegatten das Ehegattenerbrecht mit der deutlich günstigeren Versteuerung gilt. Da nimmt man einfach ein massives Steuergeschenk mit. Ganz abgesehen von dem restlichen Rundum-Paket.

Auf der anderen Seite steht die Frage, wer von beiden Ehegatten mit welchem Anteil in eine Immobilie eingetragen wird. Das müssen keineswegs 50% auf beiden Seiten sein. Das kann auch beliebig abweichen. Auch ein Verheirateter kann Alleineigentümer einer Immobilie werden. Die beiderseitigen 50% sind zwar üblich, aber eben nicht zwingend. Da muss man sich einfach zusammen setzen, und einen passenden Faktor ausknobeln, wenn man hiervon abweichen will. Das geht auch ohne Ehevertrag. Dabei berücksichtigen sollte man insbesondere aber auch Dinge wie ggf. geplanten Nachwuchs und einen damit u.U. einhergehenden Karriereknick auf einer Seite, der dann fairerweise von beiden getragen werden sollte. Mit Ehevertrag kann man natürlich schöne Konstruktionen bauen, die unterschiedliche Regelungen für den Fall der Trennung zu Lebzeiten und für den Fall des Endes der Ehe durch Tod eines Ehegatten enthalten. Das sind Dinge, die sich bei sehr abweichenden Vermögensverhältnissen anbieten können, und der Tatsache Rechnung tragen, dass die Folgen eines Endes der Ehe davon abhängig sein sollten, wie es hierzu gekommen ist.

Spannend ist vorliegend natürlich zunächst einmal wem noch der restliche Anteil des Grundstücks gehört. Denn der muss ja in dem ganzen Spiel auch noch auftauchen (und sei es nur dadurch, dass er seinen Teil an einen der Ehegatten oder beide verschenkt).

Gruß vom Wiz

Gehen wir davon aus, dass die Vermögensverhältnisse bei einer Heirat soweit „transparent“ wären (aufgrund jährlicher Steuerbescheinigungen). Irgendwelche besonders wertvollen Güter, wie z. B. eine Münzsammlung oder teurer Goldschmuck gibt es nicht.

Die Hälfte des Grundstücks gehört in diesem Fall noch einem Familienangehörigen von Partner A.
Wenn dann das Grundbuchthema neu geregelt (was ja im sinnvollsten Fall vor dem Hausbau passieren müsste) und z. B. Partner A mit 90% und Partner B mit 10% eingetragen würde – wäre das auch langfristig noch eine faire Lösung (wobei in dem Fall natürlich noch fraglich wäre, ob Partner B das als fair ansehen würde)?

Die Aufteilung im Grundbuch würde ja dann vermutlich auch die späteren Besitzverhältnisse an der Immobilie regeln, richtig?