Hallo noch mal,
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Sache mit der Heirat ist z.B. dafür gut, dass im Falle des Falles zugunsten des überlebenden Ehegatten das Ehegattenerbrecht mit der deutlich günstigeren Versteuerung gilt. Da nimmt man einfach ein massives Steuergeschenk mit. Ganz abgesehen von dem restlichen Rundum-Paket.
Auf der anderen Seite steht die Frage, wer von beiden Ehegatten mit welchem Anteil in eine Immobilie eingetragen wird. Das müssen keineswegs 50% auf beiden Seiten sein. Das kann auch beliebig abweichen. Auch ein Verheirateter kann Alleineigentümer einer Immobilie werden. Die beiderseitigen 50% sind zwar üblich, aber eben nicht zwingend. Da muss man sich einfach zusammen setzen, und einen passenden Faktor ausknobeln, wenn man hiervon abweichen will. Das geht auch ohne Ehevertrag. Dabei berücksichtigen sollte man insbesondere aber auch Dinge wie ggf. geplanten Nachwuchs und einen damit u.U. einhergehenden Karriereknick auf einer Seite, der dann fairerweise von beiden getragen werden sollte. Mit Ehevertrag kann man natürlich schöne Konstruktionen bauen, die unterschiedliche Regelungen für den Fall der Trennung zu Lebzeiten und für den Fall des Endes der Ehe durch Tod eines Ehegatten enthalten. Das sind Dinge, die sich bei sehr abweichenden Vermögensverhältnissen anbieten können, und der Tatsache Rechnung tragen, dass die Folgen eines Endes der Ehe davon abhängig sein sollten, wie es hierzu gekommen ist.
Spannend ist vorliegend natürlich zunächst einmal wem noch der restliche Anteil des Grundstücks gehört. Denn der muss ja in dem ganzen Spiel auch noch auftauchen (und sei es nur dadurch, dass er seinen Teil an einen der Ehegatten oder beide verschenkt).
Gruß vom Wiz