Hauskauf erhebliche Mängel, Setzrisse

Guten Tag liebe Forenbesucher und Experten,
wir haben ein „gebrauchtes“ Haus gekauft bei dem wir nun festgestellt haben (nachdem wir die Tapeten abgerissen und die Hinterlassenschaften gesichtet haben)dass es erhebliche Setzrisse hat, die wohl schon seit Mitte der 80er Jahre bekannt gewesen sein müssen (und anhand der gefundenen Unterlagen wohl zum Teil repariert/saniert wurden). Der Hausverkauf (es gehörte einer alten Dame, die in ein Pflegeheim verbracht wurde) wurde von der Betreuerin der ehemaligen Eigentümerin und der Rechtsanwältin abgewickelt - über einen Makler. Von keiner Seite wurden wir darauf hingewiesen, dass es bei diesem Haus zu erheblichen Schäden auf Grund Grundwasserabsenkung gekommen ist. Müssen sich Makler/Verkäufer nicht im Vorfeld über den Zustand eines Hauses informieren und den Käufer hierüber informieren ? Kann man hier ggf. Schadenersatz fordern, wenn diese Setzrisse saniert werden müssen ? Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten ?
Welche Rechte haben wir ? Welche Fristen haben wir um ggf. Schadenersatzansprüche oder eine Kaufpreisminderung geltend zu machen ?
Für Eure schnellstmögliche Antwort wären wir Euch sehr verbunden.
Viele Grüße Annett

Hallo,

Sie sollten sich einen Rechtsanwalt suchen! Ein Gutachter kann die Mängel und Kosten abschätzen. Vielleicht können Sie auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Jedoch ist der Verkäufer nicht mehr rechtstüchtig und der Makler wird diese Mängel nicht untersucht haben.

Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten!!!
Gutachter finden Sie bei uns: www.der-Hausinspektor.de

MfG

Jens Gause

Hallo Annett,

am besten über einen Gutachter und Sachverstänigen klären, wie hoch der Wertverlust ist. Steht im Kaufvertrag, mängelfrei?

RB

Hallo Annett,

die Frage ist immer, ob ihr in der Lage gewesen wart, die Mängel vor dem Kauf festzustellen. Die Rechtssprechung fordert da allerdings auch meist, dass der Käufer Sachverständige (sofern er selber keiner ist) hinzuzieht. Tut er das nicht, unterlässt er quasi das genaue Hinschauen. Wenn ihr allerdings nach dem Kauf Unterlagen über Mängel oder Sanierungen gefunden habt, die man Euch vorher hätte geben müssen/können, dann hat das schon eine Spur von Vorsatz.
Ihr sollten unbedingt einen Fachjuristen einschalten!

Viel Erfolg!
svasta

Hallo.

Nun, zunächst einmal hätte natürlich vor dem Kauf ein Gutachter (Bausachverständigen) eingeschaltet werden müssen (für vllt. 1% des Kaufpreises ist das relativ gesehen auch nicht teuer), aber da das Kind nun in den Brunnen gefallen ist wird diese Belehrung Ihnen wohl kaum weiterhelfen.

Um Schadenseratzansprüche durchsetzen zu können, müssten Sie dem Vorbesitzer bzw. dem Makler wohl nachweisen, dass er Kenntnis vom Schaden besaß. Das wird aber sehr schwer sein. Bei versteckten Mängeln kann sich der Vorbesitzer/Makler auf seine Unwissenheit berufen, was ja auch der Wahrheit entsprechen kann. Offensichtliche Mängel hingegen hätten Sie selber bei der Hausbesichtigung ansprechen können/müssen.

Selbst ein eventuelles Gutachten, auf dessen Grundlage der Makler den Verkehrswert ermittelt haben könnte, muss nicht auf Kenntnis von Mängeln deuten, da solche Gutachten häufig grob anhand objektiver Faktoren (Gebäudealter, Lage, Wohnfläche) erstellt werden.

Die Tatsache, dass eine (Teil-)Sanierung stattgefunden hat, kann eine Möglichkeit sein, juristische Schritte einzuleiten, allerdings ist der Ausgang wage, da davon ausgegangen sein könnte, dass mit der Sanierung die Mängel beseitigt wurden und erst später unerkannt wieder auftraten.

Wenden Sie sich mit den Unterlagen an einen Rechtsanwalt, der wird Ihnen weiterhelfen und Ihnen Ihre Chancen erläutern können.

Hallo,
in aller Kürze:

(und anhand der gefundenen

Unterlagen wohl zum Teil repariert/saniert wurden).

sehr gut, es gibt also Beweise, daß der Verkäufer davon wußte.

Kann

man hier ggf. Schadenersatz fordern, wenn diese Setzrisse
saniert werden müssen ? Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten
?

Alles ja, ab zum Notar, der den Vertrag gemacht hat, denn der sollte bei solchen Sachen ein Rücktrittsrecht reinschreibten.

Welche Rechte haben wir ? Welche Fristen haben wir um ggf.
Schadenersatzansprüche oder eine Kaufpreisminderung geltend zu
machen ?

Siehe Notar.

Viel Glück.!
falko

Hallo Frau Riemann,

wir können Ihnen (kostenfrei) zu einem anerkannten Mängel-Gutachten, zusammen mit einer fundierten Rechtsberatung verhelfen da wir die Möglichkeit haben, Ihren Fall (bundesweit) im Fernsehen zu zeigen und die Kosten so abzudecken. (Gleichzeitig verhilft Ihnen unsere Berichterstattung natürlich zu einer ganz anderen Verhandlungsposition gegenüber Ihrem Kontrahenten als wenn Sie ein „normales“ Hausmängel-Opfer sind!)

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf:
[email protected], ich rufe Sie gerne an um alle Fragen zu beantworten.

mfG
M. Burkard, TV-Journalist

Hallo, soweit ich weiß, gilt bei Häusern die Regel gekauft-wie-gesehen, wenn man den Verkäufern bzw. dem Makler nicht nachweisen kann, dass er vorsätzlich die Schäden verschwiegen hat…

Was das nun genau bedeutet??? Da würde ich mir eher eine Meinung vom Fachmann holen! Spezialisierter Rechtsanwalt?

Gruß und viel Erfolg, Stefan

Liebe Annett,

das ist schwierig, wird ja fast zu Rechtsberatung. Doch dafür müsstest Du Dir einen Anwalt nehmen. Ich unterstelle, dass Du keine Ansprüche auf Gewährleistung hattest oder mehr hast. Dann ist natürlich die Frage, ob die Verkäufer dieses Mängel hätten kennen und offenbaren müssen. Allenfalls den Makler kann das treffen und nur dann, wenn sie für einen Fachmann offensichtlich sind. Tut mir leid, kann ich weder ja, noch nein als Antwort sagen. Es gibt so etwas ähnliches bei Gebrauchtwagen. Über gebrauchte Häuser habe ich es noch nicht gelesen.

Tut mir leid, wenn ich nicht in Deinem Sinne helfen konnte.

Freundlichen Grüße

Charly

Puh, das klint nach Anwalt oder Verbraucherzentrale einschalten. Wir haben auch gebraucht gekauft, aber glücklicherweise keine Dramen entdeckt. Putzrisse gibt es bei uns auch regelmäßig. Lt. Gutachter (ca. 300,00) bei uns nur Putz und über uns kracht nix zusammen. Das muss man unter „gekauft wie besehen“ verbuchen. Bei ihnen hört es sich gravierender an. Würde es mich auf jeden Fall auch ne Rechtsberatung kosten lassen. Viel Erfolg.