Hauskauf nach Kündigung des Maklervertrags durch Verkäufer

Die Besitzer einer Wohnimmobilie haben einen Alleinmaklervertrag mit einem Makler abgeschlossen und nachdem einige Interessenten durch den Makler sich das Haus angeschaut haben, haben die Verkäufer gegen eine Gebühr den Maklervertrag gekündigt. Die Verkäufer haben sich danach mit einem Interessenten geeinigt. Der Kaufinteressent weiß, dass trotzdem Maklerprovision fällig sein wird, da er ja durch den Makler auf die Immobilie aufmerksam geworden ist und mit dem Makler eine Besichtigung der Immobilie hatte. Nun steht der Kauf bald an und der Makler hat sich nach der Kündigung des Vertrags weder bei dem Verkäufer noch bei den Käufern gemeldet (von denen er auch gar nicht weiß, dass sie die Immobilie kaufen…). Frage: Sind die Käufer verpflichtet, den Makler von sich aus zu unterrichten, dass sie die Immobilie kaufen?? Ist der Makler zu weiteren Dienstleistungen verpflichtet (z.B. Korrektur von falsch erstellten Grundrissen)? Und blüht dem Käufer evtl. eine Strafe, wenn er den Makler NICHT von dem Kauf unterrichtet und der Makler sich nach dem Kauf meldet und seine Provision einfordert?

Nun steht der Kauf bald an

Glückwunsch.

Und blüht dem Käufer

Dem Käufer blüht gar nichts. Mal überlegen:

Es war ja wohl der Verkäufer, der sich den Parasiten eigenhändig in den Pelz setzte. Wenn er also meinte, unbedingt einen Adresshändler beschäftigen zu müssen, soll er den gefälligst auch aus eigener Tasche bezahlen. Immobilienkäufer brauchen ihn Geld zuerst für einen sachverständigen Gutachter und dann für die Immobilie sowie deren Kaufnebenkosten. Ausgaben für unnötige Makerhanseln können sich Käufer regelmäßig nicht leisten.

Ergebnis: Du hältst jetzt fein die Füße still und sorgt nur dafür, dass im Kaufvertrag der eindeutig formulierter Passus steht, dass der Verkäufer dem Käufer sämtlichen Schaden ersetzt, der durch eventuell noch folgende Ansprüche des Maklers entsteht. Der Rechtsanwalt, den Du vor Unterzeichnung mit der Prüfung des Kaufvertrags beauftragst, hilft da gern weiter.

nachdem einige Interessenten durch den Makler sich das Haus angeschaut haben, :haben die Verkäufer gegen eine Gebühr den Maklervertrag gekündigt. Die Verkäufer :haben sich danach mit einem Interessenten geeinigt. Der Kaufinteressent weiß, dass :trotzdem Maklerprovision fällig sein wird, da er ja durch den Makler auf die Immobilie :aufmerksam geworden ist und mit dem Makler eine Besichtigung der Immobilie hatte. …

Es war ja wohl der Verkäufer, der sich den Parasiten
eigenhändig in den Pelz setzte.

Wenn du jetzt noch erklären kannst was an einem Makler der Interessenten bringt die am Ende sogar kaufen ein Parasit ist?
Wer Leistungen in Anspruch nimmt der soll dafür auch zahlen.
Der Käufer hat über den Makler ein Haus gefunden, der Verkäufer einen Käufer.
Je nach Lage des Hauses zahlt der Käufer alleine, der Verkäufer alleine oder beide zusammen.

Ausgaben für unnötige Makerhanseln können sich Käufer
regelmäßig nicht leisten.

Dann sollten sie Angebote von Maklern auch nicht wahrnehmen und warten bis ein privates Angebot auftaucht das ihnen gefällt. Kann schnell gehen könnte aber unter Umständen auch nie passieren.

Auch unter anderem Nick erkennt man den Maklerschimpfer immer wieder.

Krümelchen

Wenn du jetzt noch erklären kannst

Auch unter anderem Nick erkennt man den Maklerschimpfer immer wieder.

„Maklerschimpfer“? Süß.

Dann lies die Erklärung doch einfach beim anderen „Maklerschimpfer“ nach, sie wurde ausführlich begründet und hat sich nicht verändert. Weitere Stichwörter: Schmarotzer, Adresshändler, Abzocker, Nulldienstleister.