Hallo,
ich gehe davon aus, Sie meinen vor allem Einkommensteuer? Wenn ja:
nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes gilt:
Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.
Und
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
Somit müssen Sie zwischen Anschaffung und Verkauf mind. 10 Jahre warten, damit kein einkommensteuerpflichtiger Gewinn anfällt. Da Sie schreiben, dass das Haus schon seit 15 Jahren in Ihrem Besitz befindlich ist, fällt für den evtl. entstehenden Veräusserungsgewinn also keine Einkommensteuer an. Die zweite Bestimmung würde greifen, wenn Ihnen das Haus erst kurze Zeit gehören würde, Sie aber in 2010, 2009 und 2008 selbst darin gewohnt hätten. Das ist bei Ihnen zwar nicht so, aber Ihnen gehört das Haus ja schon länger als 10 Jahre, dann kommt es auf die Art der Nutzung nicht an (es sei denn, Sie hätten das Haus nicht im Privatvermögen gehalten, für Häuser in einem Betriebsvermögen gelten andere Regelungen, aber ich gehe auch hier davon aus, dass ihr Haus Privatvermögen ist).
Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, also wie bei Ihnen der Hausverkauf sind zudem auch umsatzsteuerfrei, so dass auch keine Umsatzsteuer anfällt.
Bei einem Verkauf bezahlen Sie allerdings Notarkosten und evtl. die Kosten für das Löschen einer Grundschuld, sowie m.W. einen Teil der Kosten für die Eintragungen im Grundbuch. Allerdings hält sich der Aufwand hierfür meist im Rahmen des Möglichen.
Ich hoffe, meine Antwort war nicht zu kompliziert und hat Ihnen weiter geholfen.
Falls Sie noch weitere Fragen haben oder sich jetzt welche ergeben haben, fragen Sie ruhig nochmal.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara