Hausverwalter legt Amt ad hoc nieder.Muss ich auf sein Konto weiter Hausgeld zahlen?

Guten Tag.
Heute Abend in der Wohnungseigentümerversammlung hat der Hausverwalter wegen persönlicher Angriffe und Provokationen eines Miteigentümers unwiderruflich sein Amt niedergelegt. Wir haben einen Beirat aus drei Personen. Wir haben keinen Beiratsvorsitzenden. Wie geht es weiter? Wer darf für die WEG handeln, bis ein neuer Hausverwalter gefunden ist? Wer kann über Hausgelder verfügen? Müssen die Wohnungseigentümer das Hausgeld weiter an diesen Verwalter zahlen oder ist es sinnvoll, das Geld lieber zurückzuhalten?
Wer beruft die nächste Versammlung ein, damit über einen neuen Hausverwalter abgestimmt werden kann?
Danke für schnelle Hilfe.

Hallo Hilfesuchender,

auch wenn er dies tut, läuft sein Verwaltervertrag weiter und es muss eventuell seine Vergütung weiterbezahlt werden.(Schadensersatz)
Man sollte sich in diesem Falle von einem Fachanwalt beraten lassen, wie es weiter gehen kann. (Notverwaltung berufen)
Ohne genaue Kenntnisse, wie es zu dieser Aufgabe des Verwalervertrages kam, kann man keine Ratschläge geben, ein Fachanwalt ist dringend zu Rate zu ziehen.

Leider kann ich nicht mehr zu diesem Thema beitragen.

Gruß aus Völklingen

Huhu,

wieso läuft das Hausgeld an den Verwalter, dieses sollte im Idealfall auf ein Gemeinschaftskonto der WEG gehen. So ist das Konto unabhänig vom Verwalterwechsel.

Die Eigentümer und der Verwaltungsbeirat sollte einen Sprecher wählen, der den Kontakt zu dem bisherigen Verwalter bis zum Ende seiner vertraglichen Verwalterpflichten hält.
Es muß schleunigst ein Nachfolger des Verwalters gefunden werden, der die Verwaltertätigkeit übernehmen kann und ein neuer Verwaltervertrag abgeschlossen werden.
Ggf. muß eine Notverwaltung die Vakanz überbrücken.

Notverwalter beim zuständigen Amtsgericht bestellen oder Selbstverwaltung installieren.

Hausverwaltung - www.gottschling-immobilien.de