Ich möchte meiner Frau gerne ein Wohnrecht sichern

Guten Tag,

ich möchte meiner Frau gerne ein Wohnrecht gegenüber späteren Erben sichern. Dieses soll sie auch gerne wenn sie will veräußern können.

1.)Kann ich - wenn es einmal zu Problemen kommen sollte - dieses Wohnrecht auch wieder entziehen?
2.)Die Immobilie ist auf mich als alleinigen Besitzer eingetragen - aber ich zahle noch ab. Da ein wohnrecht eine Wertminderung bedeutet - was sagt die Bank dazu? Hat sie was zu sagen?
3.)Gibt es andere Wege als die Eintragung ins Grundbuch? Testament?

Vielen Dank für Euere Hilfe

Chrome

Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Vertrauen. Leider kann ich Ihnen dabei nicht
weiterhelfen. Ich weiß nicht genau wie die rechtlichen Grundlagen in so
einem Fall sind.
Tut mir leid aber weiterhin viel Erfolg
Silke Fritzsch-Maak

Hallo,

mit Wohnrecht kenne ich mich nicht so gut aus,
weis nur wenn Ihre Frau nicht im Grundbuch steht,
und Ihnen passiert etwas dann kommen die Erben, so oder so, am besten Sie machen ein Testament, dann wären Sie auf der sicheren Seite.
Mehr kann ich leider dazu nicht sagen

Gruss Sylvia

Hallo „wer-weiss-wasser“.

Leider kann ich Ihnen dazu keine Infos geben.
Sie sollten sich an einen Fachanwalt wenden.

Guten Rutsch ins Jahr 2010
koschibofi

Hallo,

leider kann ich zu Ihrer Anfrage nichts sagen da ich absolut kein Experte auf diesem Gebiet bin (hatte ich auch nicht angegeben). Ich habe selbst 3 ähnliche Anfragen in diesem Forum gestellt die leider nie beantwortet worden sind.

Trotzdem viel Erfolg & Grüße

Hallo,
ein Wohnrecht ist recht sinnlos und stümperhaft, es wird aber immer wieder in Deutschland gemacht.
Hier ist dazu ein Beitrag:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/lebenslanges-wohnr…

Ich würde einmal mit dem Notar des Vertrauens sprechen und ein Testament ins Auge fassen; wenn es nur um die Sicherung gegenüber evtl.Miterben geht.