Immobilie erben und verkaufen

Hallo,
ich habe eine Immobilie geerbt. Die Immobilie wird z.Zt. auf meinen Namen überschrieben. Ich muß einen Miterben auszahlen. Dem Amtsgericht gegenüber ist der gegenwärtige Verkehrswert (lt.Gutachten liegt der Wert innerhalb der Freigrenze der Erbschaftssteuer) angegeben worden. Was muss ich berücksichtigen, wenn ich die Immobilie verkaufe.
Wenn der Erlös (wird auch innerhalb der Freigrenze liegen)über dem Gutachterwert liegt:
muß ich dann dies dem Amtsgericht melden ?
kann der ausgezahlte Miterbe einen Nachschlag beanspruchen?
fallen irgendwelche zusätzlichen Steuern an?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar und wünsche einen schönen Tag
Gruß;Georg

Hi Georg,

Was muss ich
berücksichtigen, wenn ich die Immobilie verkaufe.
Wenn der Erlös (wird auch innerhalb der Freigrenze liegen)über
dem Gutachterwert liegt:
muß ich dann dies dem Amtsgericht melden ?

ist das Haus schon länger als die Spekulationsfrist in Familienbesitz? Wenn ja, dann ist m.E. alles klar. Das Amtgericht gibt sich mit dem Gutachten zufrieden, wenn Du mehr erwirtschaftest, ist es Dein Glück, der Gewinn bleibt auch steuerfrei.

kann der ausgezahlte Miterbe einen Nachschlag beanspruchen?
fallen irgendwelche zusätzlichen Steuern an?

Da solltest Du einen wasserdichten Vertrag abschließen (mit Notar und allem drum und dran). Da sollte drinstehen, daß das Haus x € wert ist und der eine erbe dem anderen y € bezahlt. Daß Du dann das Haus ev. später verkaufst, sollte den Vertrag nicht berühren. Die Ansprüche sind dann bedient. Solltest Du mehr erwirtschaften bist Du dann aus dem Schneider. Der andere Erbe würde Dir ja auch nichts zurückzahlen, wenn Du durch den Verkauf weniger als erwartest kriegst.

Aber auf alle Fälle sollten beide Seiten einen notariellen Vertrag unterzeichnen, sonst gibt es nur Zank uund Hader
Mein Großvater sagte immer:
‚Beim Erben lernst Du die Leute erst richtig kennen‘
Und damit hat er recht, ich hab leider im Freundes- und Verwandtenkreis einige unschöne Situationen miterlebt.

Gandalf

Hi,

wenn der Wert, den Du dem AG bzgl. Erbe angegeben hast, erheblich unter dem Erlös liegt, dann kann schonmal ein Hinweis des AG an das zuständige Finanzamt gehen. Zumindest ist das hier in Rheinland-Pfalz so.

Gruß
Stefan

Hallo, Stefan
Vielen Dank für Deinen Hinweis
Gruß und einen schönen Tag;Georg

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