Immobilie Schenken und Verkaufen AfA Auswirkung

Hallo zusammen!

Es geht um die Übergabe eine Immobilie von meiner Mutter auf mich. Der Verkehrswert beträgt ca. 1 Mio. Euro. Wir haben folgende Überlegung. 400 TEU bekomme ich geschenkt und 600 TEU kaufe ich ihr ab. Dafür gibt Sie mir ein Darlehen und ich zahle das nach und nach ab. Dadurch kann ich sowohl die Zinsen als auch die AfA abschreiben. Das Objekt ist ca. 35 Jahre alt. Hat also aktuell kaum noch AfA.

  1. Welche AfA kann ich zukünftig geltend machen? Auf die 600 TEU müßten es 2% sein. Und auf die 400 TEU trete ich dann einfach in ihre Fußstapfen? Wie rechne ich das???

  2. Es bestehen für das Objekt keine Darlehen mehr. Allerdings für ein anderes Objekt (dieses bekommt aber meine Schwester geschenkt). Könnte das Darlehen trotzdem meinem Objekt zugeordnet werden? Dadurch würde sich der Wert meines Objektes reduzieren und ich könnte die Zinsen absetzen? Geht das? Oder ist das Darlehen fest mit dem anderen Objekt verbunden?

Vielen Dank für die Hilfe!!

Hallo sascha2503,

tut mir Leid falscher Ansprechpartner!!
Sie benötigen den Rat eines Steuerfachmannes und nicht eines Maklers.

Gruß

Mario Krisch

Sehr geehrter „sascha2053“
Leider kann ich Ihnen bei dieser steuerlichen Frage nicht helfen. Hier sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden. Viel Erfolg.
Gruß. KF

Sehr geehrter „sascha2053“
Leider kann ich Ihnen bei dieser steuerlichen Frage nicht helfen. Hier sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden. Viel Erfolg.
Gruß. KF.

Ja, die lieben Immobilien.
Da würd ich ehrlich gesagt schauen, das Ding möglichst schnell abzustossen und das Geld gewinnbringend zu investieren.
Bringt mehr, und vor allem: Keinen Ärger, keine Probleme mit Finanzamt, Renovierung, Mieter
Immobilien als Anlage haben sich schon lange erledigt

Hallo,

da ich den Fall nicht wirklich kenne, kann ich nur grob umreißen. Prinzipiell ist bei der von Ihnen ausgewählten Variante in 2 Afa-Reihen aufzuteilen. Der entgeltlich erworbene Teil also 600.000 wird wieder als Anschaffung gewertet. Also beginnt die Afa erneut mit 2%p.a. Sonderafa gibt es kaum noch, es sei denn man hat ein Baudenkmal, was aber gesondert zu prüfen ist. Der unentgeltliche Teil wird über Fußstapfenheorie weitergeführt. Sofern das angestrebte Darlehen auch in dieser Form durchgeführt wird, ist daran nicht zu rütteln. Die Zinsen sind dann Werbungskosten. Bei Ihrer Mutter führt das natürlich zu Kapitaleinnahmen.
Als weitere Möglichkeit wäre da eine Rente als entgeltlicher Teil zum Kaufpreis möglich. Als Laufzeitrente oder Leibrente auf Lebenszeit. Als Zinsen gelten dann die Ertragsanteile aus der Rentenzahlung.
Einkünfte aus V+V werden im horizontalen Verlustausgleich zusammengerechnet. Damit wäre es egal, zu welcher Immobilie das Darlehen gehört. Dafür ist es allerdings notwendig, das beide Immobilien Ihnen gehören. Das Darlehen hängt immer mit dem Vermögensanteil zusammen für den es aufgenommen wurde. Übertragung ist nicht möglich!

Eigentlich ist ein Fall mit solchen Zahlen doch eher ein Fall für den Steuerberater. Ich weise hiermit darauf hin, dass ich noch kein Berufsträger bin und keine Verantwortung für diese Ausführungen übernehmen kann.

MfG
Madlen
Hallo zusammen!

Es geht um die Übergabe eine Immobilie von meiner Mutter auf
mich. Der Verkehrswert beträgt ca. 1 Mio. Euro. Wir haben
folgende Überlegung. 400 TEU bekomme ich geschenkt und 600 TEU
kaufe ich ihr ab. Dafür gibt Sie mir ein Darlehen und ich
zahle das nach und nach ab. Dadurch kann ich sowohl die Zinsen
als auch die AfA abschreiben. Das Objekt ist ca. 35 Jahre alt.
Hat also aktuell kaum noch AfA.

  1. Welche AfA kann ich zukünftig geltend machen? Auf die 600
    TEU müßten es 2% sein. Und auf die 400 TEU trete ich dann
    einfach in ihre Fußstapfen? Wie rechne ich das???

  2. Es bestehen für das Objekt keine Darlehen mehr. Allerdings
    für ein anderes Objekt (dieses bekommt aber meine Schwester
    geschenkt). Könnte das Darlehen trotzdem meinem Objekt
    zugeordnet werden? Dadurch würde sich der Wert meines Objektes
    reduzieren und ich könnte die Zinsen absetzen? Geht das? Oder
    ist das Darlehen fest mit dem anderen Objekt verbunden?

Vielen Dank für die Hilfe!!

Hallo Sasha2503,

die AfA wird auf den Anschaffungspreis berechnet. Der wäre in diesem Fall 600.000,00 € zuzüglich Ankaufskosten. Alle anderen „Konstruktionen“ wird das Finanzamt wohl nicht anerkennen.

Mit freundlichen Grüße
Gerd HH

Hi Sascha, bei diesen Abhängigkeiten würde ich Dir dringend einen guter Steuerberater empfehlen. Die Zuordnung der Darlehen und der damit zusammenhängenden Absetzbarkeit der Schuldzinsen ist gut zu planen. Außerdem stellt sich die Frage ob hier die Fußstapfentheorie gilt, oder ob die gesamten Anschaffungskosten im steuerlichen Sinne nur 600 sind.
Viel Glück
Tom

Hallo Sascha2503,

ich bedauere, dass ich diese „steuerliche Anfrage“ leider nicht beantworten kann. Das hängt mit meinem Beruf/Arbeitgeber zusammen.
In diesem Fall rate ich, sich von einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer beraten zu lassen. Bei dem Wert der Schenkung macht sich das allemal bezahlt.
Ich wünsche viel Glück bei der Suche.
MfG
S. Bodmann

Verkauft die Immo und investiert das Geld in etwas das mehr bringt!
Momentan sind Immos so ziemlich das Schlechteste in das Ihr investieren könnt