Immobilie unter wert verkaufen, dann in die insolvenz gehen?

Hallo,

ich hätte einmal folgendes Problem: Wir (mein Mann und ich) werden bald in die Insolvenz gehen. Wir besitzen eine Eigentumswohnung die verkauft werden sollte. Mit der Insolvenz wollten wir warten bis die Whg verkauft ist…

jetzt sind aber unsere käufer doch abgesprungen. aktuell ist unsere whg noch vermietet. Kann ich jetzt trotz offener belastung der whg in höhe von ca. 85.000 Euro sie z.b. meinen mietern für offiziell 25.000 Euro verkaufen oder macht die bank etc stress weil es ja viel zu günstig war oder so? im grundbuch steht nur mein Mann als Eigentümer also nicht die Bank. Danach würden wir dann gerne mit den Restschulden in die Inso gehen. Leider kenn ich mich speziell damit nicht aus…

über antworten wäre ich sehr dankbar!
LG Tanja Kaspar

Hallo erst mal,

nach der Lektüre von § 283 StGB sollte man diese Überlegungen vielleicht doch besser aufgeben:

§ 283 Bankrott

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit

in einer anderen, den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft grob widersprechenden Weise seinen Vermögensstand verringert …

Abgesehen davon wäre eine solche Verfügung anfechtbar, und würde vom Insolvenzverwalter dann auch sicherlich angefochten werden.

Gruß vom Wiz

Hi!

Das die Bank nicht als Eigentümer drin steht ist schon logisch. Sie hat aber wahrscheinlich eine Grundschuld eingetragen???

gruß derschwede77

Hallo!

Am besten finde ich die Formulierung   „…offiziell für 25.000 € verkaufen…“.

Heißt also, man will mit den Mieter was mauscheln, die zahlen natürlich mehr, nur will man das nicht angeben, weil es ja in die Insolvenzmasse fällt und damit die Schulden abgetragen werden.

mfG
duck313

Moin,

einen Vermögenswert, die die Schulden theoretisch abdecken könnte und sei es nur in Teilen, zu verkaufen und zwar mehr als deutlich unter einem realistischen Wert … nur zu. Dann spart ihr künftig richtig Geld, weil ihr beide im Gefängnis landet.

Davon abgesehen: wer hat gesagt, ihr sollt mit der Insolvenz warten? Die Bank? Der Insolvenzverwalter? Und: was für eine Insolvenz? Firmeninsolvenz? Privatinsolvenz? So oder so ist ds etwas, das ein Fachmann begleiten muss und wird, im Zweifel vom Gericht bestellt.

Die Wohnung könnt ihr zu einem beliebigen Preis verkaufen, falls sie euch bzw. deinem Mann vollständig gehört. Ist sie finanziert, dann empfehle ich INTENSIVE Lektüre des Finanzierungsvertrages - ich bin mir sicher, da der Finanzierer entsprechende Regelungen, nämlich z.B. ein Mitspracherecht bei Verkauf oder ähnliches.

Sollte die Wohnung 85.000 Euro wert sein - was ja überhaupt erstmal per Fachmann festgestellt werden müsste - dann könnte eine Kaufpreis von um die 75.000 Euro womöglich noch akzeptabel sein. Aber wie gesagt: im Zweifel mit dem reden, der sie finanziert hat. Und ob der MIeter überhaupt INteresse am Kauf hat? Oder die MIttel dafür?

Ich habe den Eindruck, dass ihr keine Ahnung über die genaue Höhe eurer Schulden habt. Aber macht einmal eine krumme Sache (und der von dir beschriebene Verkauf wäre eine), dsa hängt euch bis ins nächste Leben nach.

Gruß
Ex.

Klar, das wird einer der Verträge, zu denen der Käufer mit dem Köfferchen anreist, der nach Unterschrift ohne weitere Umstände Richtung Schweiz verfrachtet wird *g*

Oh - und eine Kleinigkeit noch … die Signatur deines Ausgangspostings … du heisst wirklich Tanja Kaspar? Dann freuen sich doch schon mal alle, die deinen Namen recherchieren wegen der anstehenden Insolvenz … eine Steilvorlage …

Oh - und eine Kleinigkeit noch … die Signatur deines
Ausgangspostings … du heisst wirklich Tanja Kaspar? Dann
freuen sich doch schon mal alle, die deinen Namen
recherchieren wegen der anstehenden Insolvenz … eine
Steilvorlage …

Noch besser, sie wurde offensichtlich im Jahr 1984 geboren.