Info spekulationsfrist - urteil bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, daß die Spekulationssteuer für Grundstücke, welche vor der Anhebung der Spekulationsfrist gekauft wurden, nach der alten Spekulationsfrist zu besteuern sind. Der Gesetzgeber hat es verabsäumt, eine Ausnahme- und Übergangsregelung zu schaffen. Dieses Gesetz ist mit schweren verfassungsrechtlichen Zweifeln behaftet, da ein Grundstücksbesitzer bei der Anschaffung auf die bestehende Rechtslage bis zum Verkauf vertrauen kann. Das letzte Wort wird nun das Bundesverfassungsgericht haben. Nachzulesen unter Aktenzeichen IX B 90/00.
Betroffene sollen Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Christian