Ist eine Übernahme einer Mietwohnung prinzipell möglich?

Hallo,ich hätte einige Fragen.

Jemand wohnt in einer Mietwohnung, nun will dieser diese Wohnung vom Vermieter abkaufen.

Ist sowas überhaupt in einem 12 Mietparteien Haus möglich?
Wie kann man den Vermieter davon überzeugen, die Wohnung zu verkaufen?

Vielen dank im vorraus :smile:

Servus,

möglich ist es, wenn eine Teilungserklärung vorliegt. Kommt ganz auf das Objekt an - es gibt genug Mietshäuser, bei denen irgendwann mal eine Teilungserklärung „auf Vorrat“ besorgt wurde.

Ob der Vermieter verkaufen möchte, hängt von ihm ab. Da muss man halt fragen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

die erste rechtliche Hürde ist die Frage, ob das Objekt (Haus) nach WEG geteilt ist, oder nicht. Denn nur eine abgeschlossene und rechtlich eigenständige Eigentumswohnung kann getrennt veräußert werden.

Es gibt Objekte, die bereits nach WEG geteilt sind (z.B. weil die Einzelwohnungen verschiedenen Leuten gehören und nur über eine gemeinsame Verwaltung vermietet werden), andere würden sich nach WEG grundsätzlich teilen lassen, wenn die Wohnungen abgeschlossen sind, und die sonstigen Voraussetzungen z.B. der Brandschutz hierfür gegeben sind. Das wird man aber aufgrund der Kosten und dann eintretenden Folgen für ein 12-Parteienhaus nicht machen, nur um eine Wohnung veräußern zu können.

Anders könnte das Aussehen, wenn ein Erbfall beim Vermieter ansteht/ein vorzeitiger Erbausgleich stattfinden soll, und ohnehin das Objekt geteilt werden soll, um einzelne Wohnungen an konkrete Miterben zu übertragen, oder wenn man vorhat das Objekt im Rahmen einer Sanierung in Eigentumswohnungen umzuwandeln.

Gruß vom Wiz

prinzipiell ist das natürlich möglich, aber ob es in der hier vorgestellten konstruktion sinnvoll ist, sollte bedacht werden.

es klingt also so, als solle der bisherige eigentümer des hauses dann sondereigentümer von 11 wohnungen werden, du als bisheriger mieter wirst sondereigentümer von einer wohnung. der mensch mit den 11 wohnungen wird sich im rahmen der teilung wohl kaum auf ein pro-kopf abstimmungsverhältnis einlassen, wenn es um spätere abstimmungen zum wohl und wehe der immobilie geht…eine ständige pattsituation wäre hier zu erwarten, denn als miteigentümer hast du mitsprache- und mitentscheidungsrecht, aber auch mitzahlpflicht, um das mal unfachmännisch auszudrücken, mitzahlpflicht an allen bereichen der immobilie, die dich bislang überhaupt nicht berührt haben, wie z.b. reparaturen an des nachbars balkon, dem dach, der haustür und und und…wieso also sollte sich ein, unterstellen wir mal, vermögender hausbesitzer sein alleinbestimmungsrecht beschneiden lassen? andere abstimmungsverhältnisse als das pro-kopf-prinzip wie z.b. das wert- oder objektprinzip hingegen würden bei diesen mehrheitsverhältnissen des 11-wohnungsmenschen dein eigenes stimmrecht zur makulatur werden lassen.

je nach alter und zustand des hauses solltest du dir eh überlegen, ob es sinnvoll ist, sich in einen möglicherweise hohen instandhaltungsrückstand einzukaufen…!