prinzipiell ist das natürlich möglich, aber ob es in der hier vorgestellten konstruktion sinnvoll ist, sollte bedacht werden.
es klingt also so, als solle der bisherige eigentümer des hauses dann sondereigentümer von 11 wohnungen werden, du als bisheriger mieter wirst sondereigentümer von einer wohnung. der mensch mit den 11 wohnungen wird sich im rahmen der teilung wohl kaum auf ein pro-kopf abstimmungsverhältnis einlassen, wenn es um spätere abstimmungen zum wohl und wehe der immobilie geht…eine ständige pattsituation wäre hier zu erwarten, denn als miteigentümer hast du mitsprache- und mitentscheidungsrecht, aber auch mitzahlpflicht, um das mal unfachmännisch auszudrücken, mitzahlpflicht an allen bereichen der immobilie, die dich bislang überhaupt nicht berührt haben, wie z.b. reparaturen an des nachbars balkon, dem dach, der haustür und und und…wieso also sollte sich ein, unterstellen wir mal, vermögender hausbesitzer sein alleinbestimmungsrecht beschneiden lassen? andere abstimmungsverhältnisse als das pro-kopf-prinzip wie z.b. das wert- oder objektprinzip hingegen würden bei diesen mehrheitsverhältnissen des 11-wohnungsmenschen dein eigenes stimmrecht zur makulatur werden lassen.
je nach alter und zustand des hauses solltest du dir eh überlegen, ob es sinnvoll ist, sich in einen möglicherweise hohen instandhaltungsrückstand einzukaufen…!