Kann Bank von Finanzierung zurücktreten?

Hallo,
haben bei der Sparda-Bank vor ca. 2 Wochen eine Hausfinanzierung mit einem recht ordentlichen Zinssatz unterschrieben (Verträge sind unterschrieben, nicht nur die Anfrage).
Auszahlungstermin ist Montag nächste Woche. Jetzt rief der Banker an, dass das Gutachten einen deutlich geringeren Hauswert vermittelte und sie so Schwierigkeiten haben…
Der Gutchter und die Bank haben alte Pläne, auf dem der Wohnraum noch kleiner ist als heute nach dem Umbau. Hatten das auch gesagt, schien aber kein Problem zu sein. Haben keine neuen Pläne.
Und jetzt ist die Zeit knapp.
Meine Frage: Kann die Bank einfach von unterschriebenen Verträgen zurücktreten? Vielen Dank für jedermanns Hilfe!!!
LG julia fuchs

Hallo Julia Fuchs,

die Bank kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, auch wenn er bereits unterschrieben ist. Es müssen sich nur neue Fakten ergeben. In dem Vertrag steht mit Sicherheit folgender Satz: „Mündliche Nebenabreden sind unwirksam!“ das bedeutet, dass die Bank nur die Unterlagen akzeptiert, welche Ihr eingereicht habt. Es sollte ein Gesprächsprotokoll bestehen, welches sowohl der Banker, als auch Ihr unterschrieben habt. In dem Protokoll könnten mündliche Nebenabreden vereinbart worden sein. Falls nicht, dann habt ihr ganz schlechte Karten, da der Kredit, Darlehen, was auch immer, bereits in der SCHUFA eingetragen ist.

Für das nächste Mal: „Alles kein Problem!“ sofort alle Alarmglocken einschalten, da ist etwas faul!!!

Zur Info:
Die Bank kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, ihn ändern, auch wenn feste Zeiten oder Zinssätze vereinbart wurden. Sobald die Bank ihre Sätze ändert, kann sie verlangen, dass der alte Vertrag nichtig ist und ihr einen neuen-, schlechteren Vertrag unterschreiben müsst, ansonsten ist das Darlehen sofort fällig.

Ich hatte sehr viel mit Banken zu tun und muss leider sagen, dass die Deutschen Banken die schlechteste Beratung in Gesamteuropa hat.
Ich hoffe, dass ich Euch mit der Antwort weiter helfen konnte.

Übrigens:
Ihr braucht zur Absicherung des Darlehens nur eine Risikolebensversicherung, wenn Ihr das Haus zu 100% beleiht. Falls jetzt noch Fragen auftauchen, so könnt Ihr mich gerne erneut kontaktieren.

Mit freundlichem Gruß
Manfred Hester

hallo,

aus welchen gründen die bank von der finanzierungszusage und dem vertrag zurücktreten kann, steht im vertrag selbst.

es ist aber davon auszugehen, daß die bank sich an die vertragsmodalitäten hält, also aus einem im vertrag gesichert vereinbarten gründe für einen rücktritt hält. abschließend kann das aber nur beurteilen, wer den vertrag und die gründe der bank kennt.

es müssen gewichtige differenzen vorliegen zwischen dem kenntnisstand der bank bei vertragsschluß und dem beim jetzigen kenntnisstand - aus „jux und dollerei“ macht sowas keine bank.

einzige möglichkeit, da die zeit ja drängt: umgehend mit der bank das gespräch suchen und gemeinsam (!) nach auswegen suchen. es kann schon helfen, einen immoberater oder sachverständigen seitens der bank einzuschalten, die sich das haus im heutigen zustand ansehen und beurteilen können.

bei der gelegenheit: wo anbauten und bauliche veränderungen vorgenommen wurden, liegen i.a. auch baupläne o.ä. vor. wenn ihr nichts vorliegen habt, dann unbedingt auf dem bauamt der gemeinde/stadt nachfragen - es grenzt oftmals an wunder, was die aus ihrem archiv noch hervorzaubern!

viel glück!

saludos, borito

Hallo Anfragende,

so pauschal diese Frage zu beantworten ist leider (von meiner Seite aus) nicht möglich ohne die Verträge zu kennen.
Grundsätzlich gilt, dass, was vertraglch vereinbart wurde, auch einzuhalten ist.
Gleichfalls beinhaltet fast jeder Vertrag Öffnungsklauseln, unter welchen der geschlossene Vertrag unwirksam sein kann. Von diesen gehe ich aus, dass diese auch in den Verträgen der Bank enthalten sind.
Ebenso ist fraglich, selbst wenn Sie auf die Einhaltung des Vertrages pochen, Sie es (zeitlich) auf eine gerichtliche Feststellung ankommen lassen können. Mein Rat wäre, dass sie mit dem Berater in Kontakt treten und auf die von Ihnen geäußerten „falschen“ Pläne hinweisen. Ebenso kann es vieleicht nicht schaden, weitere Angebote von anderen Instituten einzuholen, damit (falls das Geschäft platzt) Sie nahtlos zu einem anderen Anbieter hinüberwechseln können.

Weiter Optionen sehe ich leider nicht.

Grüße

Pakta sund servanta !!!
Veträge sind zu halten. Wenn beide Seiten den Vetrag unterschrieben haben und keine neuen Erkenntisse auftauchen, wird Ihnen das Darlehen ausgezahlt.

Falls die Bank sich trotzdem sträubt, sprechen Sie am besten mit einem Anwalt. Vielleicht haben Sie eine Rechtschutzversicherung und können im Vorfeld ein Anwaltstelefon kontaktieren. Ich denke, dass die Bank auf jeden Fall dann Schadensersatzpflichtig ist.

Gruß

bin mir nicht sicher, denke aber die Bank kann nicht zurücktreten.

Hallo julifu,

zunächst sei angemerkt, dass ohne Kenntnis der Verträge eine Beurteilung nicht möglich ist.

Ich empfehle im folgenden Fall eine dirkte Kontaktaufnahme mit dem Berater der Sparda-Bank. Ein Kreditinstitut knüpft die Vergabe von Kreditmitteln in der Regel an Bedingungen, welche für die Darlehensauszahlung erfüllt werden müssen. Werden diese nicht erfüllt, kommt es zu keiner Auszahlung. Werden darüber hinaus falsche Angaben (z.B. hinsichtlich des Wertes) einer Immobilie gemacht, kann die Bank die Auszahlung verweigern.

Ich würde in diesem Fall das Gespräch mit dem Berater suchen. Liegt tatsächlich ein veraltetes Gutachten zu Grunde, so kann dieser Umstand sicherlich geheilt werden.

Hallo,

wurden in einem Vertrag unrichtige Angaben gemacht, kann der Vertrag bei bekanntwerden der unrichtigen Angaben angefochten werden. So, wie Du es beschreibst, wusste die Bank aber genau dass, was sie nun bemängelt. Hier sollte eine anfechtung m. E. nicht möglich sein. Dein Problem wird es nur sein, zu beweisen, dass die Bank die tatsächlichen Gegebenheiten kannte und hiermit einverstanden war.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest Du schonmal vorsorglich Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen.

Viel Erfolg

Generell gilt, Vertrag ist Vertrag. Es müsste schon eine grobe Täuschung vorliegen, um den Vertag wieder rückgängig zu machen.
Ohne weitere Details zu kennen, denke ich, der Vertag hält. Aber eine Prüfung durch einen Rechtsexperten ist unumgänglich.
Gruss
Stephan

Hallo,

nein, die Bank kann bei einem Vertrag nicht einfach so zurücktreten. Das ginge nur „aus wichtigem Grund“, wenn sich zB die Vermögensverhältnisse zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung deutlich verschlechtern oder wenn die Sicherheit plötzlich an Wert verliert (PKW wird zu Schrott gefahren).

Den Kredit hat die Bank aber in Kenntnis des Objektes gewährt. Da hätte sie vorher den Beleihungswert korrekt ermitteln müssen.

Details stehen übrigens in den „Allgemeine Bedingungen für Kredite und Darlehen“ der Genossenschafts-/Spardabanken.

mfG

Hallo,

im Normalfall kann auch die Bank nicht einfach von einem getroffenen Vertrag zurücktreten. Ggf. könnte sie aber über Teuschung oder ähnliches aus dem Vertrag herauskommen, weil sie von einer falschen Basis(alte Unterlagen) ausgegangen ist.

Genauer kann ich dazu allerings auch nichts sagen… Am besten mal einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen!

Gruß,
Kitty