Kann ich die Miete mindern?

A wohnt im Erdgeschoß zur Miete. Unbekannte haben mit einem Stein die Balkonscheibe eingeworfen. Nach 10 Tagen erklärt der Vermieter B, die neue Scheibe ist da. Vermieter B läßt von 3 Mitarbeitern den Flügel von der Balkontür abholen, um sie zum Glaser zu bringen.
Nach 5 Tagen ist der neu verglaste Balkonflügel immer noch nicht da, und A musste selber provisorisch die Balkontür absichern.
Auf alle Schreiben und unter Verzugsetzung zeigt Vermieter B keine Rektion.

Hi,
Was hat der Mieter im Erdgeschoß mit einer Balkontüre zu tun?
Sollte es sich um eine Terrassentüre handeln, warum sollte der Mieter von sein großzügigen Vermieter was abziehen?
Kümmert sich der Vermieter bloß darum, oder will er die Türe auch bezahlen?

OL

Hi,
Was hat der Mieter im Erdgeschoß mit einer Balkontüre zu tun?

Hast Du noch nie einen Balkon im Erdgeschoß gesehen ? sehr schwach !

Aber ein Gebäude das in den Hang gebaut ist hast Du doch sicherlich schon mal gesehen.
Und diese Gebäude haben dann meist auch noch einen Keller.

Gruß Merger

Hallo,

Vermieter B zeigt sich verständlich und hat bereits alles in die Wege geleitet, damit der Schaden behoben wird, manchmal liegt es eben in der Natur der Dinge, dass es etwas länger dauert und man als Vermieter nicht eingreifen kann.

Mit ein wenig Nachsicht und im Vertrauen auf ein weiteres gutes Mietverhältnis sollte man noch ein wenig warten ob die Sache sich nicht doch noch schnell in Wohlgefallen auflöst.

Nur ein Vorschlag zum Nachdenken, ok.

Gruß

BHShuber

Vermieter B zeigt sich verständlich und hat bereits alles in
die Wege geleitet, damit der Schaden behoben wird, manchmal
liegt es eben in der Natur der Dinge, dass es etwas länger
dauert und man als Vermieter nicht eingreifen kann.

Wenn angeblich eine Scheibe da ist, warum muss der Mieterdann dulden, dass er mehrere Tage OHNE Tür ist?

Normalerweise wird vor Ort provisorisch mit einer Spanplatte oder ähnlichem geschlossen und später wird die Scheibe vor Ort getauscht.

Aber einen Balkontürflügel ausbauen und für mehrere (!!!) Tage mitnehmen?

Wäre nichts anderes, als wenn man die Wohnungseingangstür für mehrere Tage mitnimmt.

Wieso ist der Vermieter großzügig? Schadensbeseitigung ist eine seiner Pflichten.

vnA

Wenn die ausführende Firma den Austausch - aus welchen Gründen auch immer - nur in der Werkstatt ausführen kann/will7darf7soll kann dies der Vermieter nicht beeinflussen. Wenn dann auch noch die Scheibe beim Einbau zerstört wird, hat man halt Pech.

vnA

Klar kann man die Miete, ab Entstehung des Mangels, mindern.
500€ Miete - 10% Minderung x 5 Tage= 8,33€
Wer’s braucht und dafür einen Streit mit dem Vermieter durchziehen möchte …

vnA

Hi
Wenn ich als Mieter ein Scheibe kaputtmache oder mir kaputtmachenlasse, bin ich doch dem Vermieter gegenüber Schadenserstzpflichtig? oder etwa nicht.
Den Schaden hat wohl der zu ersetzten der Ihn verursacht und nicht derjenige der mir was in die Verantwortung übergibt und am Schadensereigniss gar nicht beteiligt ist
Oder ist das in Deutschland so geregelt?
Ok super, dann macht der Mieter monatlich eine Scheibe unbekannterweise kaputt und lebt um die halbe Miete.
OL

Derjenige, der die Scheibe kaputt macht, muss sie bezahlen. Wenn kein Schädiger ermittelbar ist bzw. die Tat nicht beweisbar ist, ist es am Vermieter den vertragsgemäßen Zustand zu gewährleisten bzw. wieder herzustellen.

vnA

1 Like

Hi
Komisch bei meinem Mietern hat das ganz selbstverständlich immer seine Haftpflichtversicherung bezahlt, bzw. selbst bezahlt, auch wenn Vandalen am Werk waren das war noch nie ein Thema.
Auch mein Versicherungsmakler hat mir abgeraten dass ich dafür eine Versicherung abschliesse, da es immer in der Verantwortung des Mieters liegt.
OL

Bei mir war das auch fast nie ein Problem. Daher hätte sich auch eine Versicherung nie gerechnet. Wurde immer nur bei Einbruch akut.

vnA

Hallo Whitby,

Wenn angeblich eine Scheibe da ist, warum muss der Mieterdann
dulden, dass er mehrere Tage OHNE Tür ist?

Habe ich nicht behauptet, ferner auch nicht, dass er das dulden muss, allerdings wegen ein paar Euros ein Riesenfass aufzumachen ist nicht im Sinne des Erfinders.

Aber einen Balkontürflügel ausbauen und für mehrere (!!!) Tage
mitnehmen?

Auch das kann sein, das können wir aus der Ferne nicht beurteilen, vielleicht handelt es sich um eine besondere Türe.

Gruß

BHshuber

Hallo,

Hi
Komisch bei meinem Mietern hat das ganz selbstverständlich
immer seine Haftpflichtversicherung bezahlt,

Dies halte ich für ein Gerücht, denn die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Beschädigungen der Glasscheiben der eigenen Mietwohnung nicht.

bzw. selbst bezahlt,

Wenn er für den schaden verantwortlich war und keine Glasversicherung hat muss er dies selbst bezahlen!

auch wenn Vandalen am Werk waren das war noch nie ein Thema.

Wenn der Schaden im Zusammenhang mit einem Einbruch-Diebstahl in die Wohnung erfolgt, sind diese Schäden auch über die Hausratversicherung abgedeckt.

Wenn nicht - muss der Mieter den Schaden nicht ersetzen ?

Auch mein Versicherungsmakler hat mir abgeraten dass ich
dafür eine Versicherung abschliesse, da es immer in der
Verantwortung des Mieters liegt.

Na dann hat dein Versicherungsmakler nicht gerade so die entsprechenden Kenntnisse.

OL

Gruß Merger

1 Like

Hi,
scheinbar hat er schon, da die Schäden bisher immer von der Versicherung des Mieters bezahlt wurden, wobei klar war dass die Steine von außen geworfen wurden, da teilweise die inneren Scheiben ganz waren.
vielleicht eine Sache des Mietvertrages?

OL

Hi,
scheinbar hat er schon,

Was ist denn dies für eine Antwort ?
Wir sind doch hier nicht in einer Plauderstube!

Hallo,

das hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun - wer als Vermieter so etwas hineinschreibt, braucht sich nicht wundern, wenn er im Ernstfall vom Mieter ausgelacht wird.
Gesetze lassen sich nicht per Vertrag aushebeln.

Wie dir schon gesagt wurde:

  • Mieter hat die Scheibe kaputt gemacht -> Mieter bezahlt die Reparatur (weil man für Schäden, die man selbst verursacht, gerade stehen muß).
    Ob persönlich oder durch eine Versicherung kann dem Vermieter egal sein.

oder

  • Jemand Unbekanntes hat die Scheibe kaputt gemacht -> Vermieter zahlt die Reparatur (weil er dem Mieter eine mängelfreie Wohnung schuldet).
    Ob er seine Versicherung bemüht oder aus eigener Tasche zahlen muß, schert den Mieter nicht.

Mieter müssen niemals für Schäden am gemieteten Objekt aufkommen, die sie nicht selbst verursacht haben.

Gruß
Christian