Kann ich Zinsen vom Verkäufer verlange?

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Zinsen.
Ich habe folgendes Problem, im Mai 09 habe ich ein Grundstück gekauft, im Dezember 09 kam vom Verkäufer die Zahlungsaufforderung da alle Vertragsbedingungen erfüllt waren.
Ich habe das Grundstück bezahlt da ich davon ausgegangen bin bald kann ich bauen.
Leider kam alles anders bis heute konnte ich nichts mit dem Grundstück anfangen, es stellte sich heraus dass der Verkäufer noch Verträge mit der Stadt abschließen muss und dass der B-Plan noch überarbeitet werden muss.
Kann ich vom Verkäufer Zinsen verlangen für das bezahlte Geld?
Wenn ja in welcher Höhe und wie sollte ich das formulieren?
Ich freue mich über Antworten!
VAS

Der Notar hat Ihnen gegenüber den Kaufpreis fällig gestellt, nachdem alle Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises, die Sie im Vertrag mit dem Verkäufer vereinbart haben, eingetreten sind. Was für Zinsen wollen Sie denn da für welche Leistung geltend machen? Sie haben doch Ihren Teil nach Vertrag, nämlich das Grundstück erhalten.

Richtig der Notar hat mir mitgeteilt dass die Grunderschließung fertiggestellt worden ist, bei Vertragsabschluss hat aber keiner gewusst dass der Verkäufer für das gesamte Gebiet noch einen Vertrag mit der Stadt abschließen muss. Erst wenn der „Städtebaulichen Vertrag“ unterzeichnet wird kann die Stadt mit dem B-plan in die Auslegung gehen und dann erst könnte ich ein Bauantrag einreichen. Das ganze dauert bis heute noch an.
Ich habe ein Grundstück gekauft um es zu bebauen bis heute habe ich einfach die rechtliche Möglichkeit nicht, deswegen die Frage ob ich für das bezahlte Geld Zinsen verlangen kann?

Der Verkäufer haftet Ihnen gegenüber für die im Kaufvertag zugesicherte Eigenschaft des Grundstückes. Stellt sich heraus, dass hier ein offenkundiger Mangel aufgrund fehlender genehmigungsrechtlicher Gegebenheiten vorliegt, welche die zugesicherte Eigenschaft des Grundstückes zum Kaufzeitpunkt nicht erfüllt, dann stehen Ihenn die gesetzlichen Rücktrittsrechte vom Vertag zu. Wird dem Rücktritt durch ein Gericht stattgegeben, so wird der Verkäufer in diesem Zuge auch zur Rückzahlung des Kaufpreises veruteilt. Mit dem Urteil werden auch Verzugszinsen fällig. Jetzt müssen Sie selber entscheiden, wie Sie sich verhalten. Reden Sie mal mit dem Verkäufer über eine Entschädigung. Zeigt der sich auch bei einer evtl. Rücktrittsdrohung vom Vertag störrisch, dann treten Sie halt zurück. Ich hoffe für Sie, dass Ihr Kaufpreis noch irgendwo greifbar ist!

Vielen Dank firstguardian ,
eigentlich möchte ich nicht vom Vertrag zurücktreten da das Grundstück eine einmalige Gelegenheit ist und ich so schnell in dieser Lage kein zweites finden werde.
Die Frage ist nur kann ich eine Entschädigung verlangen in Form von Zinsen da ich zurzeit das Grundstück nicht bebauen kann?
Vielen Dank!
VAS

Einen schönen Tag, die von dir gewählte Formulierung " alle Vertragsbedingen sind erfüllt" kann ich nicht nachvollziehen. War in dem mit dem verkäufer abgeschlossenen Vertrag die Rede von den noch ausstehenden Abschlüssen zwischen dem Verkäufer und der Stadt bezgl. B-Plan. Wenn nicht, sehe ich z. Zt. keine Möglichkeit des Regresses.

Gruß

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Hallo Casanostra,
nein im Vertrag steht nichts von noch ausstehenden Verträgen zw. Verkäufer und Stadt.
Ich habe zwar beim Kauf gewusst das der B-Plan noch nicht rechtskräftig ist, aber die vom Stadtplanungsamt und der Verkäufer hatten mir zugesichert das der im Stadtrat in Kürze unterzeichnet wird.
Ist halt echt dumm gelaufen, habe das Grundstück bezahlt und kann es nicht „in Gebrauch nehmen“ bebauen!
Mfg VAS

Da bin ich überfragt, kann leider nicht helfen!

Sofern in Ihrem Kaufvertrag kein Ausschluß der Haftung des Verkäufers für wirdtschaftliche oder steuerliche Ziele des Erwerbers vereinbart ist, was bei einem Bauträgervertrag nicht der Fall sein dürfte, können Sie versuchen, die Kosten für Zinsaufwendungen während der Bauphase, die Ihnen über die planmäßige Fertigstellung des Objektes hinaus entstehen und die Kosten die z.B aus dem dadurch verlängerten Verbleib in einer Mietwohnung auf Sie zukommen, gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.

Ich lese erst jetzt Ihre Frage (Urlaubsreise). Ist sie noch aktuell? Wenn ja, dann bitte Nachricht.
MfG
H.G.

Hallo, ja die Frage ist noch aktuell würde mich auf Hilfe freuen.
Vielen Dank!
MfG
VAS

Es geht hier um eine Frage des Kaufrechts. Schadenersatz könnte dann infrage kommen, wenn der Verkäufer die Fälligkeit des Kaufgeldes unredlich behauptet hat. Auf den Text des Kaufvertrages kommt es an, und ob Sie ungeprüft freiwillig gezahlt haben. Diese Fakten und andere sollten Sie durch einen Anwalt prüfen lassen (ist kein Laien-Thema). Ist tatsächlich Schadenersatz denkbar, dann richtet sich die Höhe danach, was Sie durch die vorzeitige Zahlung an Nachteilen hatten (Kreditzinsen, Spargeldverlust etc.). Aber das Thema Bauverzögerung ist evtl. auch näher zu beleuchten! Geht aber leider nicht auf diesem Wege.
MfG
H.G.

Hallo, ja die Frage ist noch aktuell würde mich auf Hilfe
freuen.
Vielen Dank!
MfG
VAS