Kann Schenkung rückgängig gemacht werden

Guten Tag,
meine Frau und ich haben ein kleines Grundstück von ihren Eltern geschenkt bekommen und wurde auch mit allen Rechten und Pflichten notariell beurkundet und übergeben. Jetzt nach einem halben Jahr möchte er es wieder zurück und ist der Meinung das dies bei einer Schenkung so ohne weiteres möglich ist.
Wer kann uns da weiter helfen und kennt sich in so einem Fall aus???
Vielen Dank schon mal

Guten Morgen,

ein Rechtsanwalt und Notar.
Gibt es in dem Schenkungsvertrag Klauseln die da heißen (bei Verschuldung des Beschenkten - so das das Grundstück beliehen werden müsste geht es zurück an den Schenker, oder bei groben Undank wenn man sich verpflichtet hat sich 1,5 Stunden am Tag um den Schenker zu kümmern bzw. zu pflegen und dem nicht nachkommt, oder bei mangelnder Pflege des Grundstücks…oder oder oder. Wenn keine Klauseln im Schenkungsvertrag stehen und das Grundstück auf Ihren Namen im Registeramt eingetragen wurde - ist dies nicht mehr rückgängig zu machen - so viel ich weiß als Leihe!!!

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Hallo Nixie
Vielen lieben Dank das Du geantwortet hast und unsere Vermutung bestätigt.
In diesem Vertrag gibt es keinerlei Klauseln und auch sonst keine Gründe uns das Grundstück wieder zu nehmen. Wir finden es sehr schade das solch eine Situation überhaupt entstanden ist, müssen aber auch an uns und unser Recht denken.
Vielen Dank noch mal uns alles Gute.

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