Kaufpreisreduzierung - Berechnung der Innenprovision vom Bauträger

Hallo liebe Gemeinde,

weiss jemand ob es eine eindeutige Regelung der Berechnung der Innenprovision für Makler gibt, wenn sich der Kaufpreis reduziert hat. Die Reduzierung hat in diesem Beispiel der Bauträger zu verantworten. Der Makler wurde davon kurz vor Notartermin in Kenntnis gesetzt.

Beispiel:
100.000,- € kostet ein Wohnung

3 % Innenprovision zahlt der Bauträger

10.000,- Eur hat der Bauträger dem Käufer erlassen.

Kaufpreis somit 90.000,- €.

Wie viel Provision muss der Bauträger zahlen?

Vorab vielen Dank…

Hallo,

weiss jemand ob es eine eindeutige Regelung der Berechnung der
Innenprovision für Makler gibt, wenn sich der Kaufpreis
reduziert hat. Die Reduzierung hat in diesem Beispiel der
Bauträger zu verantworten. Der Makler wurde davon kurz vor
Notartermin in Kenntnis gesetzt.

Aufgrund des ursprünglichen Kaufpreises wird die Vermittlungscourtage berechnet, wenn der Bauträger dem Käufer einen Nachlass gibt, ist das seine unternehmerische Entscheidung.

Es sei denn, im Maklervertrag wäre etwas anderes vereinbart.

Beispiel:
100.000,- € kostet ein Wohnung

3 % Innenprovision zahlt der Bauträger

10.000,- Eur hat der Bauträger dem Käufer erlassen.

Kaufpreis somit 90.000,- €.

Wie viel Provision muss der Bauträger zahlen?

3.000,00€ zzgl. 19% MwSt.

Gruß

BHShuber

Vielen Dank!