Kaufwertermittlung im Außenbereich eines Ortes

Folgende Problemstellung:
Ein Grundstück (etwa 9.000qm) im Außenbereich des Ortes, darauf steht ein Tennisclubhaus (etwa 220qm) für den angrenzenden Tennisplatz, das Clubhaus wurde mit einer Hausmeisterwohnung versehen und kann so als Wohnsitz genutzt werden. Eine weitere Bebauung des Grundstückes ist durch das Bauamt ausgeschlossen worden.

Der Bodenrichtwert für das Bauwertgrundstück würde mit den örtlich üblichen 220€/qm angesetzt. Die übliche GRZ (Grundflächenzahl) von 20% würde jedoch auch für die Bewertung übernommen, so dass jetzt 20% der 9.000qm mit den 220€/qm bewertet werden würde. Bebaut wären statt 1800 jedoch nur 220qm und eine weitere Bebauung wäre ja definitiv ausgeschlossen. Der restliche Teil des Grundstücks als unbebaubare Fläche im Außenbereich würde normal mit 4,50€/qm bewertet werden.

Kann eine solche Bewertung korrekt sein oder würde sie auf fehlerhaften Annahmen basieren?

Leider darf ich keine Rechtsberatung bebtreiben, aber Sie könnten eventuell mal annehmen. das von Ihnen zu letzt Genannte könnte stimmen.

Hallo,

der Bodenwert im Aussenbereich sollte meines Erachtens nicht gleich sein, wie der im Innenbereich. Wieviel des Grundstücks bebaubar ist, müssen Sie beim Bauamt anfragen.

Eine Einschätzung kann ich aber nicht abgeben, da ich weder das Gutachten, noch das Grundstück gesehen habe. Vielleicht sprechen Sie mal mit einem unabhängigen Gutachter vor Ort, wie er die Schätzung bewertet.

Alles Gute
Markus Frey

Hallo,

die Frage,die sich viel eher stellt:

Ist ein Verkauf überhaupt zulässig ???

Da hege ich berechtigte Zweifel,das man das Clubhaus als Wohnhaus in Eigennutzung bewohnen kann.

Hallo,
meine Glaskugel ist kaputt :wink:

Sonst könnte ich nämlich sehen

  • ob die Wohnung nach den landesrechtlichen Vorschriften eine Betriebswohnung ist oder überhaupt genehmigt wurde
  • ob „wenigstens“ im Flächennutzungsplan o.ä. die Gegend als Sportfläche ausgewiesen wurde
  • wie die Aussage „weitere Bebaung ausgeschlossen“ im Bezug auf eine Vereinsnutzung, Gastronomie oder eine etwaige gewerbliche Solaranlage auf dem Clubhausdach zu verstehen sein soll
  • ob die 220 qm nur der völlig irrelevante Grundriss des Hauses sind (sonst wärs schon ein sehr kleines Grundstück :wink:) oder schon Abstandflächen u.ä. berücksichtigt wurden
  • wer zu welchem Zweck die Bewertung gemacht hat (Verkauf der ganzen Anlage im Bestand oder nur von Teilen?)

und zu guter letzt:

  • ob der örtliche Gutachterausschuss ortsübliche Vergleichspreise für Sport- und Freizeitanlagen ermittelt hat und wie hoch die sind.

Beantwortet man das alles, kann man mit einer seriösen Antwort rechnen. Alles andere ist was für das eingangs Glaskeramikerzeugnis :wink:

„Ganz allgemein“ gibt es in größeren Kreisen für Sportvereinsanlagen Durchschnittspreise im Grundstücksmarktbericht, die 4,50 EUR wären im zentralen Ruhrgebiet „in etwa Acker“, aber ganz sicher kein Tennisplatz. Aber andere Länder andere Preise :wink:

Gruß vom
Schnabel

Servus,

neugierhalber: Unter welchen Bedingungen ist der Verkauf eines Grundstückes unzulässig - mal abgesehen von den Einschränkungen aus dem GrdstVG, die für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gelten und hier keine Bedeutung haben?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

diese Frage hier seriös zu benatworten ist so nicht möglich. Sie sollten ein Gespräch mit dem zuständigen Gutachterausschuss führen, I.d.R. gibt es von dort gute INfomationen und das Problem kann gelöst werden

Mfg
Thomas Thiele