Hallo Zusammen, ich wünsche erstmal allen Lesern ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2010!!
Vielleicht kann mir hier jemand behilflich sein:
Angenommen eine Eigentumswohnung würde zur Zwangsversteigerung angeboten werden, zu einem erfundenen Wert von 10000€ versteigert werden…
Gleichzeit bietet ein Immobilienmakler die Wohnung zusammen mit einem KFZ Stellplatz zu einem erfundenen Wert von 15000€ an…
Nach Anfrage beim Makler, ob man den KFZ Stellplatz weglassen könne und nur die Wohnung alleine kaufen könne bzw. diese bei der Zwangsversteigerung erwerben möchte, hieß es:
Ohne einen KFZ Stellplatz hätte man kein Nutzungsrecht an der Wohnung, da ein Stellplatz notwendig ist und der Eigentümer dafür garantieren muss. Darüber hinaus das man die Wohnung nicht mehr gut verkaufen könnte ohne Stellplatz (was einleuchtend klingt).
Was also wäre wenn jemand die Wohnung bei der Zwangsversteigerung kauft? Danach würde man nach der Aussage des Maklers (welcher auch gleichzeitig der Verwalter des Eigentums ist) ja immer noch einen Stellplatz bei Ihm erwerben müssen.
Leider bin ich auf dem Gebiet ein absoluter Anfänger. Wenn daher noch mehr Infos nötig sind bitte ich um kurze Anfrage.
Vielen Dank schon einmal für die Aufmerksamkeit.
Beste Grüße
Erfinderlehrling