KFZ Stellplatz zwingend notwendig bei Eigentumswhg

Hallo Zusammen, ich wünsche erstmal allen Lesern ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2010!!

Vielleicht kann mir hier jemand behilflich sein:

Angenommen eine Eigentumswohnung würde zur Zwangsversteigerung angeboten werden, zu einem erfundenen Wert von 10000€ versteigert werden…

Gleichzeit bietet ein Immobilienmakler die Wohnung zusammen mit einem KFZ Stellplatz zu einem erfundenen Wert von 15000€ an…

Nach Anfrage beim Makler, ob man den KFZ Stellplatz weglassen könne und nur die Wohnung alleine kaufen könne bzw. diese bei der Zwangsversteigerung erwerben möchte, hieß es:

Ohne einen KFZ Stellplatz hätte man kein Nutzungsrecht an der Wohnung, da ein Stellplatz notwendig ist und der Eigentümer dafür garantieren muss. Darüber hinaus das man die Wohnung nicht mehr gut verkaufen könnte ohne Stellplatz (was einleuchtend klingt).

Was also wäre wenn jemand die Wohnung bei der Zwangsversteigerung kauft? Danach würde man nach der Aussage des Maklers (welcher auch gleichzeitig der Verwalter des Eigentums ist) ja immer noch einen Stellplatz bei Ihm erwerben müssen.

Leider bin ich auf dem Gebiet ein absoluter Anfänger. Wenn daher noch mehr Infos nötig sind bitte ich um kurze Anfrage.

Vielen Dank schon einmal für die Aufmerksamkeit.

Beste Grüße
Erfinderlehrling

Ohne einen KFZ Stellplatz hätte man kein Nutzungsrecht an der
Wohnung, da ein Stellplatz notwendig ist und der Eigentümer
dafür garantieren muss.

Ich halte das für einen Trick um die Wohnung außerhalb der ZV zu einem höheren Preis verkaufen zu können. Aber Vorsicht: Ich kenne natürlich die örtlichen gegebenheiten nicht.

Darüber hinaus das man die Wohnung
nicht mehr gut verkaufen könnte ohne Stellplatz (was
einleuchtend klingt).

Sehe ich auch so.

Was also wäre wenn jemand die Wohnung bei der Zwangsversteigerung kauft?

Müßte klappen.

Danach würde man nach der Aussage
des Maklers (welcher auch gleichzeitig der Verwalter des
Eigentums ist) ja immer noch einen Stellplatz bei Ihm erwerben müssen.

Müssen muß man nicht. Es gibt bestimmt in dieser Wohnanlage Interessenten für einen zusätzlichen Stellplatz.

Vielen Dank für die schnelle Antwort Nordlicht.
Könnte bei diesem Thema jemand vom Amtsgericht vielleicht mehr zu diesen Gegebenheiten sagen?
Denn ansonsten wäre die ZV relativ sinnfrei…

Hallo,
beim Amtsgericht liegt das ausführliche Gutachten vor. Ein guter Schätzer sollte sich auch die Teilungserklärung angesehen haben, in der das geregelt sein sollte, und einen entsprechenden Vermerk gemacht haben.
Wenn der Stellplatz dem selben Eigentümer gehört, würde er höchst wahrscheinlich auch mit (oder gesondert) versteigert. Falls nicht, ging das bisher getrennt, dann geht es auch in Zukunft.
Wenn die Lage (es gibt bei Immobilien nur drei wichtige Punkte - Lage, Lage und Lage) stimmt, lassen sich Stellplätze aber gut vermieten und bringen meist auch gute Renditen.

Cu Rene

BTW: wenn der Verwalter als Makler tätig wird, darf er keine Maklerprovision nehmen

Hallo,
es gibt Gemeinden, bei denen ist ein Stellplatz zu einer Wohnung baurechtlich vorgeschrieben, bei anderen Gemeinden nicht. Auch ist definiert, was ein Stellplatz ist. Bitte bei der Gemeinde nach einer Stellplatzverordnung nachfragen, welche Vorschrift es dazu gibt. Alternativ Vorbesitzer, Rechtspfleger beim Amtsgericht fragen.
Gruss Helmut