Klausel in Immobilienanzeige

Hi zusammen,

bei uns in der Gegend ist ein Makler aus dem Raum Hamburg taetig der hat in seinen Exposes ein paar Dinge drin die mich doch sehr verwirren. Also vorweg wer so ein Zeugs schon in die Angebote schreibt, der ist bei mir schon eh tot… da moechte ich schon gar nicht sein Kleingedrucktes lesen. Mich interessiert einfach nur mal ob den jemand versteht… alle Auszuege aus einem Angebot:

„Der Wert dieser Immobilie beträgt lt. Gutachten EUR 65.000,–.
Es werden im Bieterverfahren Gebote entgegengenommen.“

dann weiter: „Kaufpreis 26.000,00 EUR“ und dann wieder:

„Bei dem genannten Kaufpreis handelt es sich nicht um den tatsächlichen Kaufpreis, sondern um einen unverbindlichen Angebotspreis. Die Zustimmung unserer Auftraggeberin ist Voraussetzung für den Erwerb.“

Was will der Vogel?

Gruss Keuper

Hallo

der will, dass jemand bietet.
26.000 ist das Eingangsgebot, biete 28.000 und es gehört dir vielleicht.

Gruß

Hallo,
das macht Sinn, wenn das Objekt in einer Zwangsversteigerung steckt oder bald dorthin kommt.

ein paar Dinge drin die mich doch sehr verwirren. Also vorweg wer so ein Zeugs schon in die Angebote schreibt, der ist bei mir schon eh tot.

Du meinst, er soll sich in seinen Aeusserungen auf Deinem Niveau von Immobilienwissen bewegen, gut, das waere kundengerechter. Ist es auch juristisch haltbar?

"Der Wert dieser Immobilie beträgt lt. Gutachten EUR
65.000,–.

Bei Zwangsversteigerungen sind Gutachten ueblich, auch dass man sie einsehen kann. Dann ist beim zustaendigen Amtsgericht im Flur ein Aushang, und Interessenten koennen das Gutachten lesen. Moeglicherweise ist dieses Objekt zeitlich noch vor der ZV.

Die Zustimmung unserer Auftraggeberin ist Voraussetzung für den Erwerb."

Unsere Autraggeberin, das duerfte die Bank mit dem Hypothekenkredit sein.
Gruss Helmut

hallo Helmut
ein Gebotsverfahren ist in Deutschland relativ unbekannt und un+blich, aber möglich. Das kann jeder machen.
Es wird z B seit Jahren von der Bundesanstalt von Immobilien für zahlreiche Objekte angewendet.