Weshalb erhält man von einer Gerichtskasse die Aufforderung zur Zahlung der Kosten für die Eintragung des Grundpfandrechts (sowie weitere), obwohl dies bereits beim Notar gezahlt wurde?
Oder um die Frage anders zu stellen: Wenn ich bei einem Hauskauf einen Notar mit solchen Dingen beauftragt habe, habe ich dann noch weitere Rechnungen für Kosten durch Gerichte, Staatsanwaltschaften bzw. Gerichtskassen zu erwarten?