Hallo zusammen,
eine theoretische Frage: Wenn eine GbR eine Firma XY beauftragt die Betriebskostenabrechnung der fremdgenutzten Immobilie zu erstellen, kann die Firma XY dafür ja ein Entgelt verlangen. Wie hoch könnte man dieses Entgelt ansetzten bzw. gibt es dafür Bemessungsgrundlagen (Prozentsätze, feste Pauschalen, Richtwerte)?
Danke vorab für eure Hilfe.
MfG
immohh