Kosten Teilungsvermessung

Sind die Kosten für eine Grundstücks-Teilungsvermessung verbindlich nach der VermWertGebO abzurechnen sind oder sind diese auch frei mit dem Vermessungsbüro verhandelbar?

Hallo,
sofern es sich um die VermWertGebO des Landes NRW handelt, ist eine Teilungsvermessung danach abzurechnen, *außer* es sind *höhere* Gebühren vereinbart worden (siehe dort. §3). Sollte ein ÖbVI ein günstigeres Angebot machen, bekommt er in der Regel *sehr* großen Ärger mit seiner Aufsichtsbehörde …

Gruß vom
Schnabel