ein freundliches Hallo dem Forum,
da meine Schulzeit doch schon etwas länger zurückliegt (einige Jahrzehnte) stehe ich nicht mehr so richtig „im Stoff“ und Antworten im Forum zu ähnlich gelagerter Problematik helfen nicht wirklich, da sie o.g. Sonderzahlungen nicht berücksicht… Deshalb erbitte hier die Hilfe eines (Finanz)Mathematikers zu folgender Fragestellung:
Wir haben unsere Eigentumswohnung im Jahre 2002 mittels eines Kredits mit folgenden Eckdaten finanziert:
- Darlehen in Höhe von 129.000.- Euro
- jährl. Verzinsung 5,95% bis 2012
- anfängl. eff. Jahreszins 6,11%
- Disagio 0,00 Euro
- jährl. Leistungsrate (Zinsen und Tilgung) 8.965,50 oder 747,13 Euro/Monat
Im Jahre 2012 wurden die Zinsen für einen weiteren Zeitraum von 10 Jahren angepasst und betragen seither 4,75%, was das Ende mit 2031 festlegt.
Im Vertrag wurde die Möglichkeit einer jährlichen Sonderzahlung in Höhe von 10% vereinbart, was wir bisher aber nie nutzten.
Jetzt haben sich familiäre Umstände ergeben, dass wir die Wohnung gern verkaufen und den Kredit ablösen möchten, was prinzipiell keine Probleme bereitet. Allerdings machte uns das Kreditinstitut darauf aufmerksam, dass die neu bis 2022 vereinbarten Zinsen auch bei Kreditablösung zu zahlen sind.
Dies wiederum stellt mich vor Verständnisprobleme, denn wenn wir jetzt das Geld sofort zurückzahlen, sind wir zwar an die bis 2022 gültige Zinsbindung gebunden und haben anerkanntermaßen Zinsen zu zahlen. Aber wenn wir das Geld sofort zurückzahlen, müssten letztendlich nicht die vereinbarten jährlichen Sonderzahlungen berücksichtigtt werden, die das Verhältnis Tilgung/Zinsen drastisch verändern?
Da bei immer höherer Tilgung bzw. niedrigeren Zinsen die jährliche Leistungsrate aber unverändert bleibt, steht zu vermuten, dass der Kredit bereits vor 2022 zurückgezahlt ist.
Theoretisch (oder mache ich einen Denkfehler?) würde der Kredit ja auch nicht 10 Jahre laufen, wenn wir jährlich immer diese 10% gesondert getilgt hätten, da zusätzlich 12 monatliche Zahlungen ergehen.
Die sich daraus ergebende Frage lautet:
Gibt es eine Formel, die errechnet, wie sich der Tilgungsplan gestaltet, wenn man von der jetzigen Restschuld ausgehend zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen jährlich diese 10%-ige Sonderzahlungen in Anrechnung bringt? Lässt sich so (günstigenfalls in einer Excel-Tabelle) ablesen, wann der Kredit abgelöst ist?
Ich hoffe, diese Ausführung ist nicht zu verwirrend und mir kann jemand helfen.
Ich bedanke mich auf jeden Fall bereits jetzt schon und hoffe auf baldige Hilfe
Bernd