Kündigung des Mietvertrags bei Arbeitgeberwechsel

Hallo,
kann ich einen Mietvertrag kündigen, wenn ich den Wohnort bedingt durch einen neuen Arbeitgeber wechsle?
Gilt dies auch, wenn mir nicht gekündigt wurde, sondern ich das Arbeitsverhältniss gekündigt habe?
Wo finde ich Informationen im Internet?
Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich im Vorraus

Joachim Wilhelm

Hallo Joachim,
Beamte, Soldaten, Geistliche und Lehrer genießen bei der Kündigung eines Mietverhältnisses eine Sonderstellung. Sie können bei beruflicher Versetzung ihre bisherige Wohnung - unabhängig von der Wohndauer unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (3 Monate) kündigen (LG München WM 84,110)
Arbeitnehmer, die in privaten Diensten stehen, haben diese Möglichkeit ebenso wenig wie Mieter, die ihren Wohnsitz wechseln, weil sie erstmals ein Beamtenverhältnis berufen werden (BayObLG RE WM 85, 140; OLG Hamm RE WM 85, 214).
Eine Internetseite zur kostenlosen Infosuche kenne ich auch nicht. Aber auf der Seite mieterbund.de kann man sich ein Mieterlexikon bestellen.
Viele Grüße
Michael

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