Lastenausgleich auf Einheitswert oder Kaufpreis?

Hallo liebe Forenmitglieder,

Soweit ich vermute, wurde nach dem Krieg jeder Immobilienbesitzer teilweise zwangsenteignet: Er musste Lastenausgleich (50% der Immobilie) zahlen.

Nun meine Frage:

Musste damals diese Zwangshypothek auf den vergleichsweise niedrigen Einheitswert bezahlt werden?

(Bei einem Hauswert von 500.000 DM wären der Einheitswert ca, 50.000 DM, die zu zahlende Summe läge bei 25.000 DM.)

Oder wurde das Grundstück nach reellem monentanen Kaufpreis (oder dergleichen) geschätzt)? Bei einem momentanen Wert von 500.000 wären das 250.000, also ein ganz schöner Happen.

Wie wurde das bei der damaligen Enteignung gehandhabt?

Könnte man daraus Rückschlüsse ziehen auf eventuelle künftige Enteignungen von Immobilieneigentümern wegen der Staatsverschuldung?

Vielen Dank für die Antwort!

Moin,

so, wie ich das sehe, betraf der Lastenausgleich mitnichten ALLE Immobilienbesitzer. Aber guck mal:

http://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz

Mir erschliesst sich allerdings nicht, wieso jemand auf die Idee kommen sollte, über dieses Gesetz zukünftig die Staatsverschuldung auszugleichen, wie auch immer. Das ist Glaskugelgucken - und in Anbetracht der Summe dagegenstehender Gesetze und Regelungen wohl kaum wahrscheinlich. So oder so … darauf gibt es keine Antwort, das wären sämtlichst hochgradige Spekulationen mit maximalem Konjunktiv.

Gruß
Ex.