Lebenslanges Wohnrecht - Wertminderung

Gibt es da eine Daumenregel, um wieviel man den Wert einer Immobilie mindern kann?

Hallo Tin - tin ,

es gibt sogar sehr genaue Berechnungsregeln :

anhand der amtlichen Sterbetafeln wird auf der Basis der restlichen statistischen Lebenserartung der Wert genau ermittelt.
Dieser Wert sollte dann natürlich vom Kaufpreis abgezogen werden.
( Dies gilt nur für unentgeltliche Wohnrechte - es gibt aber auch entgeltliche !)

Aber Achtung bei einem Immobilienerwerb z.B. erhöht dies den Wert für die Berechnung der Grunderwerbsteuer dann doch wieder

Beispiel : ( alle Zahlen und Werte willkürlich für Beispiel)

Verkehrswert : 610.000,-
Wert des Wohnrechtes: -210.000,-
Kaufpreis : 400.000,-

Lebenslanges untentgleltliches Wohnrecht Wert 500,- /Monat
Berechtigter 50 Jahre alt -statistische Lebenserwartung noch 35 Jahre . 35x12x500,- = 210.000,-

Grundlage für die Berechnng der Grunderwerbsteuer durch das Finanzamt :
400.000,- + 210.000,- = 610.000,- X 3,5% = 21.350,- als sogen. Wert der Gegenleistung .

Der Kaufpreis beträgt "nur " 400.000,- aber die Grunderwerbsteuer berechnet sich auf den Betrag incl. des Wertes des Wohnrechtes.

Gruß

HC

Gibt es da eine Daumenregel, um wieviel man den Wert einer
Immobilie mindern kann?

Gibt es da eine Daumenregel, um wieviel man den Wert einer
Immobilie mindern kann?

Hi tin tin,

das kann man sogar ziemlich genau ausrechenen, allerdings gibt es leider mehrere Formeln, die zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen führen. Bei uns (bzw. meinem Schwiegervater) hat das ein Steuerberater ausgerechnet, aht nicht soooooo viel gekostet und wir hatten was in der Hand

Gandalf

hi heiner,

tolle antwort, gibt nen sternchen ;o)

eine frage hab ich noch: galt das mit der bewertung für die grunderwerbsteuer für entgeltliches wohnrecht oder beides?

worauf ich eigentlich hinaus will: mutter hat 3 zimmer etw mit 70 qm früherer kaufpreis 130 tdm.

nun möchte ich die wohnung zu möglichst geringen nebenkosten bei notar und steuern etc. übernehmen. weiterhin noch wichtig für mich: meine mutter könnte in zwei, drei jahren pflegefall werden.

hast du da noch weitere tipps?

gruss tin_tin

hallo tin tin ,

ein entgeltliches Wohnrecht erhöht den Wert der Gegenleistung nicht - dafür wird aber auch vom Kaufpreis nicht soviel abgezogen.

im Bezug auf die Gegenleistung erhöht nur ein unentgletliches
Wohnrecht die Grunderwerbsteuer - ist wie eine Art Ratenzahlung -
Kaufpreis + Wert Wohnrecht = Basis für Grunderwerbsteuer.

In Deinem Fall sollte man aber eher über eine Schenkung oder Übertragung innerhalb der Familie nachdenken - ( event. mit oder ohne Nießbrauchsvorbehalt ? ) unter Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge !!

dann fällt weder Grunderwerbsteuer noch später Erbschaftssteuer an !

zu Klärung ist dies eine gute Quiz-Frage für Deinen Steuerberater der die Gesamtsituation kennt.

Gruß

HC

der

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Hallo Heiner,

es gibt sogar sehr genaue Berechnungsregeln :

anhand der amtlichen Sterbetafeln wird auf der Basis der
restlichen statistischen Lebenserartung der Wert genau
ermittelt.

genau davon bin ich auch ausgegangen, aber es scheint in der Rechtsprechung doch unterschiedliche Verzinsungen (bzw. Abzinsungsquoten) zu geben, die je nach ‚Belieben‘ eingesetzt werden können, ja nach Landesgericht.

So jedenfalls die Aussage unseres Steuerberaters (der das ganze übrigens für ümmesöns gerechnet hat).

Gandalf

Hallo Gandalf ,

genau davon bin ich auch ausgegangen, aber es scheint in der
Rechtsprechung doch unterschiedliche Verzinsungen (bzw.
Abzinsungsquoten) zu geben, die je nach ‚Belieben‘ eingesetzt
werden können, ja nach Landesgericht.

das ist durchaus möglich , bei „Landgericht“ geht es wohl auch primär um juristische Klärungen von Sachverhalten -

im Bezug auf das Finanzamt hatte ich aber bisher immer nur Erfahrungen mit der Anwendung der „Sterbetafeln“ ( echt doofes Wort)

Gruß

HC

So jedenfalls die Aussage unseres Steuerberaters (der das
ganze übrigens für ümmesöns gerechnet hat).

Gandalf