Hallo, gegeben ist ein Wohnhaus welches im Rahmen einer Erbschaft (2 Schwestern) verkauft wurde. Eine Hälfte wurde verkauft und steht als Grundschuld an Position 1 im Grundbuch. Die andere Hälfte wurde gegen lebenslanges Wohnrecht ‚eingetauscht/verkauft‘ und steht an Position 2 im Grundbuch.
Zwischen den beiden Erben wurde ein Vertrag geschlossen - damit die im Haus verbleibende Erbin der Einräumung der Grundschuld auf Platz 1 zustimmt - das die Grundschuld vornehmlich zur Sicherung des Restkaufpreises (Ratenzahlung) dient und nur geltend gemacht werden kann, sofern der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Desweiteren sind die beiden Parteien sich einig das eine Veräusserung an Dritte ausscheidet, auch wenn der Eigentümer von seinem Befriedigungsrecht gebrauch machen will, führen Zahlungen nur zur Löschung der Grundschuld durch Erteilung einer Löschungsbewilligung. Anderes ist schriftlich zu regeln.
Sollte der Fall eintreten, das der RKP ganz oder teilweise nicht gezahlt wird und sich eine Verwertung nicht vermeiden lässt, sollen Möglichkeiten verhandelt werden. Für den Fall des Eigenerwerbs durch Partei 1 ist auch das Instrument der Liegenbelassung denkbar.
Nun ist es so das der Eigentümer schon immer klamm war und es auch jahrelang zur Mangelversorgung mit Heizung und Warmwasser kam. Die gute Dame (Partei 2 mit lebenslangem Wohnrecht) hat vieles ertragen, auch Mobbing durch den Eigentümer. Der DMB, Bekannte von mir und ich haben ihr helfend zur Seite gestanden. Wir konnten viele willkürliche Massnahmen des Eigentümers mit denen er sie quälen wollte, abbügeln. Sie ist chronisch schwer krank und hat durch den durch den jetzigen Eigentümer verursachten Stress auch nervlich sehr abgebaut, hat inzwischen Ängste vor fremden Menschen bzw. überhaupt vor neuem (Gebäude, Ärzte etc.pp.) entwickelt. Wir wissen das das rein theoretisch völlig irrationale Ängste sind, aber sie bekommt halt Angst- bzw. Panikattacken.
Auch haben wir ihr schon lange angerten sich eine Wohnung zu suchen, sie lebt ja von Grundsicherung aber es würde eventuell eine Zustimmung der Behörde geben, auch wenn diese dann die Miete zahlen müsste. Aber aufgrund ihrer Ängste ist sie quasi seelisch wie gelähmt. Man könnte sagen das zur Zeit der Schrecken ohne Ende ihr lieber ist als das Ende mit Schrecken weil der Auszug - noch - mehr Panik verursacht als das weitere wohnen in der Wohnung.
Jetzt hat der klamme Eigentümer sich was neues einfallen lassen um die alte Dame um ihr Wohnrecht zu bringen. Er hat einen guten Kumpel dazu überreden können als angeblicher Käufer aufzutreten, der die Grundschuld an 1 ablösen will. Danach will er wohl die Zwangsversteigerung veranlassen. Das beim ersten Termin dei 7/10 beim zweiten Termin die 5/10 und beim dritten Termin keine Grenze gilt ist klar.
Was passiert bei einer Versteigerung mit dem lebenslangen Wohnrecht?
Kann ein neuer Eigentümer die Wohnung räumen lassen?
Wie kann man die Räumung, eventuell mit Hilfe der Grundsicherung zahlenden Behörde, verhindern?
Könnte eine Behörde, die ja sonst Umzug und Miete zahlen müsste, die Wohnung quasi für die Lebenszeit der Dame ‚beschlagnahmen‘? Denn gerade kleine Wohnungen, möglichst für eine Schwerbehinderte sind echte Mangelware und schwer zu finden.
Kann die alte Dame etwas gegen die Zwangsversteigerung machen? Wobei zu beachten ist das die sowieso nicht ins Gerichtsgebäude könnte (um an einem Termin teilzunehmen) da sie mit einer Angst- bzw. Panikattacke zusammenbrechen würde.
Was ist unter dem ‚Instrument der Liegenbelassung‘ zu verstehen?
Da wir wissen das der jetzige Eigentümer Schulden in beträchtlicher Höhe hat, deren Gläubiger ihm schon seit fast 10 Jahren hinterherlaufen, die aber offensichtlich nichts von dem Haus wissen welches ihm gehört oder sie können nicht dran weil er mit seiner Familie unten selbst drin wohnt, gibt es eine Möglichkeiten die auf die anstehende ZV aufmerksam zu machen das die ihm diesen Trick versauen indem sie einem zu niedrigen Gebot widersprechen?
Ich weiss das ist sehr umfangreich, ich habe versucht alles was entscheidend sein könnte einzubringen, damit ihr euch ein möglichst genaues Bild machen könnt um mir bzw. uns Rat geben zu können, damit wir der alten Dame irgendwie weiterhelfen können.