Lebenslanges Wohnrecht Zwangsversteigerung

Hallo, gegeben ist ein Wohnhaus welches im Rahmen einer Erbschaft (2 Schwestern) verkauft wurde. Eine Hälfte wurde verkauft und steht als Grundschuld an Position 1 im Grundbuch. Die andere Hälfte wurde gegen lebenslanges Wohnrecht ‚eingetauscht/verkauft‘ und steht an Position 2 im Grundbuch.
Zwischen den beiden Erben wurde ein Vertrag geschlossen - damit die im Haus verbleibende Erbin der Einräumung der Grundschuld auf Platz 1 zustimmt - das die Grundschuld vornehmlich zur Sicherung des Restkaufpreises (Ratenzahlung) dient und nur geltend gemacht werden kann, sofern der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Desweiteren sind die beiden Parteien sich einig das eine Veräusserung an Dritte ausscheidet, auch wenn der Eigentümer von seinem Befriedigungsrecht gebrauch machen will, führen Zahlungen nur zur Löschung der Grundschuld durch Erteilung einer Löschungsbewilligung. Anderes ist schriftlich zu regeln.
Sollte der Fall eintreten, das der RKP ganz oder teilweise nicht gezahlt wird und sich eine Verwertung nicht vermeiden lässt, sollen Möglichkeiten verhandelt werden. Für den Fall des Eigenerwerbs durch Partei 1 ist auch das Instrument der Liegenbelassung denkbar.

Nun ist es so das der Eigentümer schon immer klamm war und es auch jahrelang zur Mangelversorgung mit Heizung und Warmwasser kam. Die gute Dame (Partei 2 mit lebenslangem Wohnrecht) hat vieles ertragen, auch Mobbing durch den Eigentümer. Der DMB, Bekannte von mir und ich haben ihr helfend zur Seite gestanden. Wir konnten viele willkürliche Massnahmen des Eigentümers mit denen er sie quälen wollte, abbügeln. Sie ist chronisch schwer krank und hat durch den durch den jetzigen Eigentümer verursachten Stress auch nervlich sehr abgebaut, hat inzwischen Ängste vor fremden Menschen bzw. überhaupt vor neuem (Gebäude, Ärzte etc.pp.) entwickelt. Wir wissen das das rein theoretisch völlig irrationale Ängste sind, aber sie bekommt halt Angst- bzw. Panikattacken.

Auch haben wir ihr schon lange angerten sich eine Wohnung zu suchen, sie lebt ja von Grundsicherung aber es würde eventuell eine Zustimmung der Behörde geben, auch wenn diese dann die Miete zahlen müsste. Aber aufgrund ihrer Ängste ist sie quasi seelisch wie gelähmt. Man könnte sagen das zur Zeit der Schrecken ohne Ende ihr lieber ist als das Ende mit Schrecken weil der Auszug - noch - mehr Panik verursacht als das weitere wohnen in der Wohnung.

Jetzt hat der klamme Eigentümer sich was neues einfallen lassen um die alte Dame um ihr Wohnrecht zu bringen. Er hat einen guten Kumpel dazu überreden können als angeblicher Käufer aufzutreten, der die Grundschuld an 1 ablösen will. Danach will er wohl die Zwangsversteigerung veranlassen. Das beim ersten Termin dei 7/10 beim zweiten Termin die 5/10 und beim dritten Termin keine Grenze gilt ist klar.

Was passiert bei einer Versteigerung mit dem lebenslangen Wohnrecht?

Kann ein neuer Eigentümer die Wohnung räumen lassen?

Wie kann man die Räumung, eventuell mit Hilfe der Grundsicherung zahlenden Behörde, verhindern?

Könnte eine Behörde, die ja sonst Umzug und Miete zahlen müsste, die Wohnung quasi für die Lebenszeit der Dame ‚beschlagnahmen‘? Denn gerade kleine Wohnungen, möglichst für eine Schwerbehinderte sind echte Mangelware und schwer zu finden.

Kann die alte Dame etwas gegen die Zwangsversteigerung machen? Wobei zu beachten ist das die sowieso nicht ins Gerichtsgebäude könnte (um an einem Termin teilzunehmen) da sie mit einer Angst- bzw. Panikattacke zusammenbrechen würde.

Was ist unter dem ‚Instrument der Liegenbelassung‘ zu verstehen?

Da wir wissen das der jetzige Eigentümer Schulden in beträchtlicher Höhe hat, deren Gläubiger ihm schon seit fast 10 Jahren hinterherlaufen, die aber offensichtlich nichts von dem Haus wissen welches ihm gehört oder sie können nicht dran weil er mit seiner Familie unten selbst drin wohnt, gibt es eine Möglichkeiten die auf die anstehende ZV aufmerksam zu machen das die ihm diesen Trick versauen indem sie einem zu niedrigen Gebot widersprechen?

Ich weiss das ist sehr umfangreich, ich habe versucht alles was entscheidend sein könnte einzubringen, damit ihr euch ein möglichst genaues Bild machen könnt um mir bzw. uns Rat geben zu können, damit wir der alten Dame irgendwie weiterhelfen können.

Hallo!

Langer Text, aber der Kern ist doch, das „Wohnrecht“ steht eben erst an 2. Stelle im Grundbuch.

Das bedeutet auch, bei Zwangsversteigerung fällt es weg, es erlischt.

Info : http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…

MfG
duck313

Hallo,

Was passiert bei einer Versteigerung mit dem lebenslangen
Wohnrecht?

Man kann beantragen, dass es in die Versteigerungsbedingungen aufgenommen wird, dem muss (u.a.!) der (hier vorrangige!) Grundschuldgeber zustimmen, das ist also in der Regel aussichtslos. Bei Nichtaufnahme würde dessen Wert (anhand der durschnittlichen Restlebenszeit der Berechtigten) bestimmt und als Forderung an den Erlösanteil bei der ZV angemeldet und je nach Erlöshöhe ggf. in Geld entschädigt. In letzterem Fall ist es anschließend nicht mehr im Grundbuch.

Kann ein neuer Eigentümer die Wohnung räumen lassen?

Wenn das Wohnrecht nicht Versteigerungsbedingung war, ja.

Wie kann man die Räumung, eventuell mit Hilfe der
Grundsicherung zahlenden Behörde, verhindern?

Mit Hilfe einer Behörde gar nicht. Man kann das Haus kaufen oder ersteigern.

Könnte eine Behörde, die ja sonst Umzug und Miete zahlen
müsste, die Wohnung quasi für die Lebenszeit der Dame
‚beschlagnahmen‘?

Wenn es in Nordkorea liegen würde vielleicht … hier nicht.

Denn gerade kleine Wohnungen, möglichst für
eine Schwerbehinderte sind echte Mangelware und schwer zu
finden.

Das entspricht je nach Örtlichkeit nicht der Wahrheit. Den Trend, seniorengerechte Wohnungen zu bauen gibt es schon länger, allerdings natürlich vorrangig dort, wo die auch in der Mehrzahl leben, also in Ballungsräumen.

Kann die alte Dame etwas gegen die Zwangsversteigerung machen?

Sie kann das Haus kaufen oder auf den Grundschuldgeber einwirken, dass ihr Recht in die Versteigerungsbedingungen aufgenommen wird. Durch Kauf und Löschung der Grundschuld allein ergibt sich kein Anspruch auf eine ZV durch einen Dritten.

Wobei zu beachten ist das die sowieso nicht ins
Gerichtsgebäude könnte (um an einem Termin teilzunehmen) da
sie mit einer Angst- bzw. Panikattacke zusammenbrechen

würde.

Siehe Betreuungsrecht oder Inanspruchnahme eines Rechtsbeistands.

Was ist unter dem ‚Instrument der Liegenbelassung‘ zu
verstehen?

Damit ist hier vermutlich die Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld gemeint und für den Sachverhalt unerheblich. Dann verwandeln sich Eigentümer und Grundschuldgeber in eine und die selbe Person (entweder durch Kauf des Hauses durch den Gläubiger oder durch Ablösung durch den Eigentümer). In beiden Fällen erlischt unter normalen Umständen das Recht auf die Betreibung einer ZV durch diesen.

weil er mit seiner Familie unten selbst drin wohnt,

Es handelt sich also entgegen der 28 Zeilen zuvor um ein Zweifamilienhaus? :wink: Viel ändert das nicht. Allerdings kann dann eine Räumung je nach persönlichen Verhältnissen vor Ort länger dauern.

gibt es
eine Möglichkeiten die auf die anstehende ZV aufmerksam zu
machen das die ihm diesen Trick versauen indem sie einem zu
niedrigen Gebot widersprechen?

Eine ZV wird öffentlich bekanntgegeben. Es steht jedem frei, das jemandem anderen vorzulesen.

Gruß vom
Schnabel

Hallo, vielen Dank erstmal euch beiden.

Meinst du mit Grundschuldgeber den jetzigen Hauseigentümer oder die Partei (ihre Schwester) die die Grundschuld an 1 eingeräumt bekommen hat? Letzteres wäre ja gut denn ihre Schwester würde garantiert zustimmen.

In Bezug auf die Behörde, es ist ja so, das durch das Verhalten des Eigentümers die Allgeminheit geschädigt wird, denn das Amt muss bis jetzt nur die Nebenkosten übernehmen, keine Miete, nach willkürlich herbeigeführtem erlöschen des lebenslangen Wohnrechts fallen ja die Kosten für Umzug und Miete der Allgemeinheit zusätzlich zu lasten.

Nebenbei, wäre das nicht ein strafbares Verhalten, wenn ja, welche Gesetze könnten greifen? Wenn mans mal so volkstümlich sagen würde wird die alte Dame doch um ihr Wohnrecht betrogen.

Es ist ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oben. :wink:

Fragen
Hallo

ich hätte interessehalber einige Fragen

Hallo, gegeben ist ein Wohnhaus welches im Rahmen einer
Erbschaft (2 Schwestern) verkauft wurde. Eine Hälfte wurde
verkauft und steht als Grundschuld an Position 1 im Grundbuch.
Die andere Hälfte wurde gegen lebenslanges Wohnrecht
‚eingetauscht/verkauft‘ und steht an Position 2 im Grundbuch.

Heisst das, der neue Eigentümer (E) ist alleiniger Besitzer, und hat an Pos.1 die Kreditsicherung der Bank und an Pos.2 das Wohnrecht?

Auf wen ist Pos1 ausgestellt?

Zwischen den beiden Erben wurde ein Vertrag geschlossen

der aber mit E und den Grundbucheinragungen nichts mehr zu tun hat, oder?

Käufer aufzutreten, der die Grundschuld an 1 ablösen will.

also, bei wem löst er die ab?

Kann ein neuer Eigentümer die Wohnung räumen lassen?

Er hat ein Sonderkündigungsrecht (wenige Monate) und müsste danach auf dem Rechtsweg einen „Titel“ erwirken. Das kann sich bei geeigneter Rechtsberatung etwa 1 Jahr hinziehen.

die auf die anstehende ZV aufmerksam zu
machen das die ihm diesen Trick versauen indem sie einem zu
niedrigen Gebot widersprechen?

Die Gläubiger stehen doch nicht im Grundbuch, haben also gar keine Rechte am Haus. Und der Eigentümer doch auch nicht. Er steht quasi hinter Pos1 und Pos2.

Wenn das Haus in die ZV geht, wer sollte nach dem Plan da bieten? Der Eigentümer? Dessen Freund? Ein anderer Freund? Wenn der erzielte Wert des Hauses die verbliebene Grundschuld übersteigt, wird doch die verbleibende Dame abgefunden und der Eigentümer zahlt vielleicht drauf. Oder ein unbeteiligter Kauft das Haus, dann hat der Eigentümer garnichts mehr.

Und nochmal zur Pos1: Verkauft die denn einfach so ihr Recht?

Gruß
achim

Hallo,

Meinst du mit Grundschuldgeber den jetzigen Hauseigentümer
oder die Partei (ihre Schwester) die die Grundschuld an 1
eingeräumt bekommen hat? Letzteres wäre ja gut denn ihre
Schwester würde garantiert zustimmen.

Grundschuldgeber ist (hier) derjenige, auf dessen Namen die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, also der aus der Eintragung Berechtigte (zum Durchsetzen von Forderungen und zum Stellen eines Antrags auf ZV).

In Bezug auf die Behörde, es ist ja so, das durch das
Verhalten des Eigentümers die Allgeminheit geschädigt wird,
denn das Amt muss bis jetzt nur die Nebenkosten übernehmen,
keine Miete, nach willkürlich herbeigeführtem erlöschen des
lebenslangen Wohnrechts fallen ja die Kosten für Umzug und
Miete der Allgemeinheit zusätzlich zu lasten.

Das ist hier nicht relevant. Das Wohnrecht ist ersteinmal eingetragen und kann genutzt werden. Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass für das Wohnrecht so wenig an „Miete“ gezahlt wird, dass sich die Immobilie (oder zumindest diese Wohneinheit) nicht mehr wirtschaftlich finanzieren lässt. Deshalb will sowas auch kein Ersteigerer oder Finanzierer im Grundbuch haben.

Nebenbei, wäre das nicht ein strafbares Verhalten, wenn ja,
welche Gesetze könnten greifen? Wenn mans mal so volkstümlich
sagen würde wird die alte Dame doch um ihr Wohnrecht betrogen.

Ich sehe anhand der Schilderung keinen Betrug. Jede Bank würde genauso verfahren und ihre Grundschuld durch Zwangsversteigerung zurückholen. Dass hier privat „herumgespielt“ wurde, macht das nicht anders.

Es ist ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oben. :wink:

Also keine getrennte zweite Wohneinheit. Das macht die Räumung im Zweifel schneller :wink:

Gruß vom
Schnabel

Grundschuldgeberin an 1 ist die Schwester von der alten Dame die mit ihrem Wohnrecht an 2. Stelle im Grundbuch steht. Der jetzige (Noch-)eigentümer hat mit der Grundschuldgebrin einen Vertrag geschlossen indem 10 kilo euronen angezahlt wurden, der RKP in monatlichen Raten a 400 gezahlt werden sollte. Mit je einer Rate aus 2013 und 2014 steht er im Rückstand.

Wie ich oben im OP schrieb haben die Schwestern untereinander einen Vertrag der vorsieht das bei Löschung der Grundschuld an 1, egal ob durch Abzahlung oder vorzeitige komplette Ablösung, vorsieht das das Wohnrecht von Position 2 auf 1 rückt. Alles andere wäre ja auch Blödsinn gewesen wenn die Schwester an 2 ihr das Vorrecht auf 1 einräumt.

Was der jetzige Eigentümer halt versucht ist ja nun, das er einen Freund als ‚Käufer‘ vorschickt, der die Grundschuld an 1 ablösen soll. Dann ist sein Plan wohl das dieser Freund im diese Grundschuld fällig stellt, er nicht zahlen kann und sein Freund dann die Zwangsversteigerung betreibt um das Wohnrecht zu knacken. Ich sehe das schon als Betrug, schliesslich wird ja jemand um sein Eigentum gebracht. Wenn sowas legal ist dann gute Nacht Marie.
Nein, es ist eine Wohnung oben mit eigener Wohnungstür, durch die Haustür rein, Treppe hoch durch die Wohnungstür und gut ists. :wink: Ich drücke mich da vielleicht etwas laienhaft aus. MfG Holzaugeblau

Der jetzige (Noch-)eigentümer ist alleiniger Eigentümer des Hauses. An 1 steht die eine Schwester mit der er einen Vertrag über 50% des Hauses geschlossen hat indem er 10 Kilo euronen anzahlte und den Rest a 400 pm auf Raten an diese Schwester zahlen muss. Mit 2 Raten aus 2013 und 2014 ist er im Rückstand. Daraus resultiert die Grundschuld an 1 für die eine Schwester. Mit der anderen Schwester hat er einen Vertrag indem sie ihre 50% des Hauses gegen lebenslanges Wohnrecht eintauscht, dieses steht an 2.
Die Schwestern haben untereinander einen Vertrag geschlossen das indem Augenblick wo - egal aus welchem Grund (siehe mein OP) - dei Grundschuld an 1 gelöscht wird, das Wohnrecht an 1 rutschen soll. Alles andere wäre ja auch Blödsinn, schliesslich will ja die eine Schwester nicht das die andere irgendwie mal um das Wohnrecht gebracht wird. Der beratende Notar der beiden Schwestern hat damals gute Arbeit geleistet. War ein alter Hase, ist aber leider nicht mehr tätig.

Was der jetzige Eigentümer halt versucht ist ja nun, das er einen Freund als ‚Käufer‘ vorschickt, der die Grundschuld an 1 ablösen soll. Dann ist sein Plan wohl das dieser Freund im diese Grundschuld fällig stellt, er nicht zahlen kann und sein Freund dann die Zwangsversteigerung betreibt um das Wohnrecht zu knacken. Ich sehe das schon als Betrug, schliesslich wird ja jemand um sein Eigentum gebracht. Wenn sowas legal ist dann gute Nacht Marie. MfG Holzaugeblau

Hallo,

dann kann also die ausbezahlte Schwester eine ZV beantragen. Wenn diese das nicht mnöchte, kann das niemand. Oder habe ich etwas übersehen? Ganz im Gegenteil: prinzipiell könnten die beiden Schwestern sogar den Eigentümer per ZV aus dem Haus bringen, wenn sie selber ein wenig Geld haben und niemand ernsthaft für das Haus bieten würde.

Gruß
achim

Hallo Achim, das ist ein Gednake den ich mit den beiden Schwestern mal diskutieren werde.
Wie gesagt, vom jetzigen Eigentümer ist das wohl so geplant: Offiziell ist er ja pleite, dei Gläubiger laufen ihm seit Jahren schon wegen ca. 50-60 Kilo euronen hinterher. Ich hab ja selbst bei meinen Besuchen oben mitbekommen wie der Gerichtsvollzieher auch da war.
Er hat wohl Schwarzkohle gebunkert, die gibt er seinem Freund, sein Freund bezahlt die Hypothek, die Hypothek wird gelsöcht bzw. der Eintrag von der Schwester 1 auf diesen Freuend geändert. Wenn jetzt dem Eigentümer sein Freund jetzt offiziell die Abzahlung der Hypothek fordert und der Eigentümer nicht zahlt, dann beantragt sein Freund die ZV, ersteigert das Haus, dabei soll das Wohnrecht gekippt werden. Danach bleibt der jetzige Eigentümer als Mieter drin, die alte Dame soll rausfliegen und das Jobcenter muss für den jetzigen Eigentümer dann die Miete für den neuen Eigentümer blechen.
Für mich ist das schon hochkriminell!
Schönes Wochenende erstmal, ich werde auf jeden Fall weiter berichten was passiert bzw. gemacht wird.
Schliesslich ist das ja ein Lehrstück für alle die sowas wie Wohnrecht mal für sich andenken.
Nebenbei, die alte Dame hat ganz im Gegenteil zu dem was immer so gesagt wird nichts gegen Ausländer. Hat früher selbst in Behörden gearbeitet und viel mit Ausländern zu tun gehabt. Viele ihrer Bekannten und Verwandten hatten sie damals nach dem Motto: Überleg dir das genau bevor du mit solchen Leuten Geschäfte machst (das ist noch harmlos, es gab auch welche die z.B. das Wort Gesocks gebrauchten^^), hab sie ja Donnerstag zum Arzt gefahren, da hat sie mir wieder gesagt, was sie am meisten ärgert ist, das die Leutz die sie gewarnt haben jetzt Recht behalten…
Ich für meinen Teil erlebe das ganze ja nun schon Jahre mit weil wir uns um die alte Dame kümmern und ich muss auch sagen, sowas habe ich und auch die Leutz die ich kenne noch nie erlebt.
Es gibt Leutz, wenn man denen diese Horrorgeschichte erzählt, was da schon alles abgelaufen ist, dann sagen die das wäre übertrieben und ausländerfeindlich. Wenn man aber z.B. in den Medien mitbekommt wie Häuser ‚entmietet‘ werden etc.pp. dann hat so ein schäbiges Verhalten nichts mit Ausländer oder Inländer zu tun, sondern egal welche Nationalität, nur damit das es Leutz gibt die eben echte Arschlöcher sind! MfG Holzaugeblau